Rechtsgrundlage / Wahlrecht / Wahlinformation:
* Rechtsgrundlage ist das Bundespräsidentengesetz 1971 incl der nachfolgenden Novellen.
* erstmals bei einer Bundespräsidentenwahl dürfen auch minderjährige
Kinder ab 16 Wählen und eine Stimmabgabe per Brief ist möglich
(Gesetz aus 2007)
* Mit dem Gesetz vom 1.3.2010 wurde beschlossen, dass die Briefwähler
kein Datum der Stimmabgabe mehr am Stimmzettel eintragen müssen.
Darum kann man auch nicht mehr feststellen, wann die Stimme abgegeben wurde.
Allerdings gab es auch schon vorher die Möglichkeit - verbotener Weise
- ein falsches Datum einzutragen.
* 11 OSZE-Wahlbeobachter werden die österreichische Bundespräsidentenwahl
2010 bis zum 26. April 2010 beobachten. Dabei dürfte insbesondere
die Finanzierung der Wahlkämpfe - die in Österreich nicht offengelegt
werden muss - ein Thema sein.
OSZE-Büro in Wien: Wallnerstrasse 6, 1010 Wien Telefon: 01-514366000
* Allgemeine Auskünfte zur Bundespräsidentenwahl:
Das Bundesministerium für Inneres Telefon:
01 53126 2700