Bekanntgabe seiner Kandidatur zur BPräs-Wahl 2022: 12.7.2022
Geboren: am 29. Juli 1962 in Krems an der Donau (NÖ)
Parteimitgliedschaft: FPÖ
Beruf: Volksanwalt
Sonstiges: Walter Rosenkranz ist Mitglied bei der Wiener Burschenschaft
"Libertas". Für Burschenschafter gibt es keine Nation Österreich,
sondern nur eine deutsche Nation. Sein Wahlmotiv "Holen wir unser Österreich
zurück" klingt in diesem Zusammenhang sehr sonderbar. Er war in
der ÖVP-FPÖ-Koalition unter Sebastian Kurz und HC Strache Klubobmann
des Freiheitlichen Parlamentsklubs von 19.12.2017 – 27.5.2019.
Wahlspruch: "Viel schlechter als der derzeitige Amtsinhaber
kann ich es nicht machen, ich glaube sogar besser."
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2. Sind Sie für ein Verhältniswahlrecht oder für die
4%-Hürde für den Einzug einer Partei in den Nationalrat?
Dr. Walter Rosenkranz: "Ich
bekenne mich zum Ausbau der direkten Demokratie in Verbindung mit dem
Verhältniswahlrecht. ..."
3. Sind Sie für die Briefwahl oder für ein geheimes, persönliches
Wahlrecht?
Dr. Walter Rosenkranz: "Die
Briefwahl in ihrer derzeitigen Form stellt eine ‚Sicherheitslücke‘
bei Wahlen dar und sollte auf ihren ursprünglichen Zweck, nämlich
die Wahlmöglichkeit für Auslandsösterreicher, zurückgeführt
werden.
Als Alternative plädiere ich, vorgezogene
bürgerfreundliche Wahltage einzuführen."
4. Sind Sie für Volksabstimmungen nach Volksbegehren mit über
100.000 Unterstützungserklärungen?
Dr. Walter Rosenkranz: "Ich
bin und war immer dafür, dass Bürgern die Möglichkeit eingeräumt
werden soll, selbst Volksabstimmungen einleiten zu können. In diesem
Sinne sollen Volksbegehren zu einer verpflichtenden Volksabstimmung
führen, wenn vier Prozent der Stimmberechtigten – rund 250.000 Menschen
– ein Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, denn
meines Erachtens ist direkte Demokratie der beste Weg, um die Teilhabe
der Bevölkerung am politischen Prozess zu gewährleisten und zu
fördern."
Hinweis: Im Regierungsprogramm
2017 auf Seite 20 hat sich die ÖVP mit der FPÖ auf eine 900.000
Unterstützer-Hürde geeinigt.
5. Sind Sie für Sanktionen Österr. gegen Russland?
Dr. Walter Rosenkranz: Nein.
Er sieht eine brandgefährliche Sanktionsspirale gegen Russland und
eine Kriegstreiberei der EU gegen Russland. "Der Herr Mahrer, von der
Wirtschaftskammer der Präsident", der hat gesagt, die Sanktionen waren
offensichtlich nur mit einer Hirnhälfte gedacht. Jetzt ist der Wirtschaftskammerpräsident,
der aus der ÖVP kommt, nicht gerade Kronzeuge für eine freiheitliche
Politik. Aber ich gebe ihm dabei Recht."
6. Sind Sie für die straffreie Tötung ("Abtreibung") von
ungeborenen Kindern durch ihre jeweilige Mutter bzw. einen Arzt?
Dr. Walter Rosenkranz: "Abtreibungen
sind nach wie vor ein sehr sensibles Thema. Aus juristischer Sicht ist
meines Erachtens das wichtigste, dass sich Frauen nicht strafbar machen,
weil eben die Gründe, warum diese Entscheidung getroffen wird, sehr
unterschiedlich sind und nie verallgemeinert werden dürfen.
Eine moralische Beurteilung steht mir als
Mann eigentlich nicht zu. Schwangerschaftsabbrüche stellen enorme
psychische und physische Belastungen für die Betroffenen dar. Ich
plädiere daher dafür, dass ein breites Beratungsangebot zur Verfügung
steht und Frauen in dieser Situation bei ihrer Entscheidung nicht allein
gelassen werden. Es sollte der Umstand, dass es sich bei dieser Entscheidung
um werdendes Leben handelt, deutlich gemacht werden.
Seit Jahren fordern wir Freiheitliche auch
die Erhebung von statistischen Daten, um auf Grundlage einer anonymen Statistik
Rahmenbedingungen zu verbessern und für werdende Eltern, insbesondere
schwangere Frauen, eine bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung
anbieten zu können."
7. Sind Sie für die straffreie Beihilfe zur Selbsttötung
(Sterbehilfe)?
Dr. Walter Rosenkranz: "Es
handelt sich hier um äußerst sensibles Thema, an das man mit
einem ganz besonders hohen Maß an Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
heranzugehen hat. Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass
die Schmerzmedizin und Hospizarbeit den Vortritt haben müssen. Die
Palliativmedizin gehört unbedingt ausgebaut und personell aufgestockt.
Entscheidend ist auch, dass auch künftig leidende und beeinträchtigte
Personen nicht unter Druck geraten dürfen, einen assistierten Suizid
zu begehen, zB um nicht jemandem zur Last zu fallen. Beilhilfe zur Selbsttötung
darf keinesfalls ein Geschäftsmodell werden."
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