Die Briefwahl für den Wahlgang 4. Dezember 2016:
Wer mit Wahlkarte wählen möchte, muss diese für die
Wahl am 4. Dezember 2016 erneut beantragen, auch wenn er bereits für
den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin einen Antrag gestellt hat.
Die Übermittlung an die Bezirkswahlbehörde (z.B. per portofreiem
Postversand oder Abgabe der Wahlkarte direkt bei der Bezirkswahlbehörde)
hat bis zum 4. Dezember 2016, 17 Uhr zu erfolgen. Am Wahltag kann man die
Wahlkarte in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgeben.
Die Abgabe der ausgefüllten und zugeklebten Wahlkarte kann auch durch
eine wild-fremde Person erfolgen.
Tipp: Eine von der Gemeinde nicht vollständig
ausgefüllte Wahlkarte ist nichtig.
Auf der Wahlkarten müssen folgende Angaben
enthalten sein: Stempel der Gemeinde, eine Unterschrift im Namen des Bürgermeisters,
Bezirk, Wahlsprengel oder Wählerinformationen. Eine Selbsteintragung
von Angaben, die die Gemeinde auszufüllen hat, würde die Wahlkarte
nichtig machen und strafrechtliche Fragen (Urkundenfälschung) aufwerfen.
=> Die
Presse vom 29.11.2016
Die Briefwahl für den (abgesagten) Wahlgang 2. Oktober 2016:
Die Wahlwiederholung der Stichwahl war für 2.10.2016 angesetzt.
Aufgrund von einigen schadhaften Briefwahlkuverts wurde der Wahltag
vom 2.10. auf den 4.12.2016 verschoben. Bereits von den Wahlbehörden
verschickte Wahlkarten sind ungültig.
Wie funktioniert die Briefwahl für den Wahlgang 22. Mai 2016:
1) Bis spätestens Freitag 20. Mai 2016 12.00 Uhr auf das Gemeindeamt
oder Magistrat gehen und eine Wahlkarte beantragen.
Lichtbildausweis mitnehmen..
In kleinen Gemeinden kann je nach Öffnungszeiten des Gemeindeamtes
auch schon früher Schluß sein.
(Man kann am Gemeindeamt bzw Magistrat auch gleich geheim wählen
und die verschlossene Wahlkarte abgeben.)
2) Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert geben. Das Wahlkuvert zukleben
3) Die Wahlkarten müssen bis 22. Mai 2016 um 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen (hoffentlich verschlampt die Post das Wahlkuvert nicht.) oder in einem Wahllokal abgegeben werden Man kann die Wahlkarte bei einer Bezirkswahlbehörde auch persönlich abgeben. (Adresse siehe Kuvert).
4) Man kann mit einer Briefwahlkarte am Wahltag 22.5.2016 auch in einem Wahllokal wählen. Die Öffnungszeiten der Wahllokale in Österreich ist sehr verschieden. Manche Wahllokale sperren schon am Vormittag wieder zu.
5) Ausgegebene Wahlkarten für Briefwähler für den zweiten
Wahlgang:
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Landeswahlkreis | für im Inland
lebende Wahlberechtigte |
für im Ausland
lebende Wahlberechtigte |
Summe |
Burgenland | 22.432 | 583 | 23.015 |
Kärnten | 41.360 | 3.316 | 44.676 |
Niederösterreich | 147.583 | 4.060 | 151.643 |
Oberösterreich | 146.970 | 6.138 | 153.108 |
Salzburg | 46.147 | 3.243 | 49.390 |
Steiermark | 139.921 | 5.570 | 145.491 |
Tirol | 56.838 | 4.172 | 61.010 |
Vorarlberg | 32.157 | 2.664 | 34.821 |
Wien | 213.098 | 9.185 | 222.283 |
Österreich | 846.506 | 38.931 | 885.437 |
endgültige Zahl der Wahlberechtigten: Gesamt: 6.382.484 Österreicher und Österreicherinnen.
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