Briefwahl bei der Bundespräsidentenwahl 2010
Erstmals bei einer Bundespräsidentenwahl ist eine Stimmabgabe per Brief ist möglich (Gesetz aus 2007)
Wie fuktioniert die Briefwahl:
1) Auf das Gemeindeamt oder Magistrat gehen und eine Wahlkarte beantragen.
(Lichtbildausweis nicht vergessen)
2) Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert geben. Das Wahlkuvert
zukleben
3) Bis Dienstag nach dem Wahltag in einen Postkasten werfen.
4) Die Wahlkarten müssen bis 30. April
2010 14 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. (Hoffentlich
verschlammt die Post das Wahlkuvert nicht.) Man kann die Wahlkarte
auch dort persönlich abgeben. (Adresse siehe Kuvert).
Wählen nach Wahlschluß: (verboten aber möglich,
da nicht kontrollierbar)
Die Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl 2010 werden am Wahlabend
noch nicht feststehen.
Mit den Wahlkarten / Briefwahl kann man auch noch - verbotener
Weise - die Woche nach Wahlschluß wählen.
(Damit ist der Wahlmanipulation Tür und Tor geöffnet, aber
das haben die Nationalratsabgeordneten von SPÖ & ÖVP im Jahre
1990 so beschlossen und ist daher derzeitige Rechtslage). Die Wahlkarten
müssen jedenfalls bis 30. April 2010 14 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde
einlangen. (Adresse siehe Kuvert). Man kann die Wahlkarte auch dort persönlich
abgeben.
Demokratiepolisches Problem mit der Briefwahl:
Mit der Briefwahl haben SPÖ & ÖVP defacto die geheime
Wahl abgeschafft. Warum? Weil es keine Wahlkommission mehr gibt, die garantiert,
dass der Wähler oder die Wählerin tatsächlich alleine und
im Geheimen die Stimme abgegeben hat. Wahrscheinlich bedarf es in Österreich
wieder die Greueltaten eine Diktatur, bis die Großparteien wieder
die Vorteile einer geheimen Wahl zu schätzen wissen.