Bundespräsidentschaftswahl 2022 . Unterstützungserklärungen . Volksbegehren . Wahlrecht
Ottowitz. Thurnhofer. Wlazny. Schaurecker. Kleinschnitz. Marschall. Rieger. Schutte. Haslauer. Gollowitsch
Bellen. Grosz. Brunner. Kuchta. Rosenkranz. Egger. Fessl.Hoffmann.Volk.Wallentin.Staudinger.Sandmair

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Unterstützungserklärungen BPräs.-Wahl 2022:

* Bewerber, die bis 2.9.2022 einen Wahlvorschlag eingebracht haben
* Bewerber, die bis 2.9.2022 keinen Wahlvorschlag eingebracht haben
* Wer aller aus gesundheitlichen Gründen bereits ausgeschieden ist:

* Motivation, um auf´s Amt zu gehen
* Was können Sie als Bürger zur Demokratie beitragen?
* Frist: Bis wann können die Bewerber Unterstützungserklärungen sammeln?
* ACHTUNG: Wie man es NICHT macht:
* Haben Sie noch Fragen?
* Volksbegehren "Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht" 2022
* Antwortschreiben des Innenministeriums vom 30.6.2022:

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1. Bewerber, die bis 2.9.2022 einen Wahlvorschlag eingebracht haben:
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Bewerber Unabhängigkeit oder 
Parteizugehörigkeit
bzw. Firma
   Post-Rücksendeadresse
Dr. Dominik Wlazny    BIERpartei / 
   (Pogo´s Empire)
Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Gerald Grosz    BZÖ ? / (oe24) Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Dr. Michael Brunner    MFG / 
   (Rechtsanwalt)
Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Dr. Walter Rosenkranz    FPÖ Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Mag. Robert Marschall tritt für keine Partei an Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Dr. Tassilo Wallentin parteifrei / (KRONE, 
Frank Stronach)
Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Wolfgang Ottowitz parteifrei Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Dr. Alexander Van der Bellen   GRÜNE Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Heinrich Staudinger parteifrei / (Firma GEA) Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Johann Peter Schutte parteifrei Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
David Packer, BSc      Bestes Österreich Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Er hat aber nicht den vollen Geldbetrag bezahlt.

Wieviele Unterstützungserklärungen muss ein Bewerber sammeln?
* Laut Artikel 60 Abs. 3 Bundesverfassung (= die höchste Rechtsordnung) braucht man gar keine Unterstützungserklärung, um bei der Bundespräsidentenwahl antreten zu dürfen. Es genügt 35 Jahre alt zu sein und zum Nationalrat wahlberechtigt zu sein.
=> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

* Laut §7 Abs1 Bundespräsidentenwahlgesetz (= untergeordnete Rechtsordnung) braucht es "6 000" Unterstützungserklärungen.
=> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494
Doch was heißt "6 000"?
Bekanntlich trennt ein Leerzeichen zwei Zahlen!!!
Das hieße "6" und "000". Da "000" keinen Sinn macht, bleibt "6" übrig.
Eventuell ist "6 000" auch ein unbestimmter Gesetzesbegriff und daher gänzlich ungültig, noch dazu, wo er mit der Bundesverfassung kollidiert.

Alle Bewerber haben mehr als 6 Unterstützungserklärungen eingereicht und können daher deshalb nicht als Bewerber der Bundespräsidentenwahl ausgeschieden werden.

PS: Viele Leute wollen lieber (falschberichtende) Zeitungen lesen und ORF schauen, als selbst im Gesetzestext nachlesen. Die Zeitungen und der ORF wiederum übernehmen die Infos von der (falschberichtenden) Austria Presseagentur (APA).
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2. Bewerber, die bis 2.9.2022 keinen Wahlvorschlag eingereicht haben:
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Bewerber Unabhängigkeit oder 
Parteizugehörigkeit
bzw. Firma
   Post-Rücksendeadresse
Mag. Hubert Thurnhofer parteifrei Postfach 1, 8680 Mürzzuschlag
Thomas Schaurecker, MSc parteifrei Walserweg 6A, 5020 Salzburg
Rudolf Remigius Kleinschnitz parteifrei Elisenstraße 16 / TOP 15, 1230 Wien
Barbara Rieger parteifrei Postfach 18, 1239 Wien
Franz Gollowitsch parteifrei
(Busunternehmer)
Oed 60, 8311 Markt Hartmannsdorf
Gerhard Kuchta    Demokr. Alternative Postfach 0001, 1143 Wien
Helga Egger parteifrei Gewerbepark 19, 6068 MILS
Mark Hanno Fessl parteifrei
(Uhrenunternehmer)
Sonnendorfstraße 1b,
9584 Finkenstein am Faaker See
Roland Ludomirska parteifrei
(Käsehändler)
LCG Trade GmbH
Johann-Kamper-Ring 4/3
A-8075 Hart bei Graz
Dipl. Ing. Oliver Hoffmann parteifrei Karolinengasse 31/20, 1040 Wien
Anatolij Volk parteifrei Postfach 0007, 1028 Wien
Wolfgang Sandmair parteifrei POSTFACH 0001, 1213 WIEN 

Anm.: Es gibt auch noch weitere Bewerber.


3. Wer aller aus gesundheitlichen Gründen bereits ausgeschieden ist:
 
Bewerber Unabhängigkeit oder 
Parteizugehörigkeit
bzw. Firma
   Post-Rücksendeadresse
Dr. Martin Wabl    CPÖ Hat aus gesundheitlichen Gründen 
von seiner Kandidatur Abstand genommen.
Martina Essl    FPÖ Hat aus gesundheitlichen Gründen 
von ihrer Kandidatur Abstand genommen.
Gustav Jobstmann parteifrei Hat aus gesundheitlichen Gründen 
von seiner Kandidatur Abstand genommen.

Bei persönlicher Übergabe können die Unterstützungserklärungen dem Bewerber bis kurz vor Abgabeschluß übergeben werden. Der Abgabeschluß bei der Bundeswahlbehörde ist der 2. September 2022 um 17:00 Uhr.
   .




Motivation, um auf´s Amt zu gehen:
Jede Wahlberechtigter kann einen Kandidaten dabei unterstützen, am Stimmzettel zu stehen.
D.h. das Volk entscheidet darüber, welche Bewerber überhaupt am Stimmzettel stehen werden und wer am Wahltag gewählt werden kann. Jeder demokratisch gesinnte Bürger sollte daher eine Unterstützungs- erklärung für den Bewerber seiner Wahl am Amt bestätigen lassen und seinem Kandidaten übermitteln. Nur mit ausreichend vielen Unterstützungserklärungen kann ein Bewerber überhaupt erst an der Wahl am 9. Oktober 2022 als Kandidaten teilnehmen!
     Wenn Sie einen unabhängigen Bundespräsidenten wollen, dann unterstützen Sie bitte einen unabhängigen (parteifreien) Kandidaten mit Ihrer amtlich bestätigten Unterstützungserklärung!!!
     Sie können übrigens auch einen anderen Bewerber unterstützen, als sie am Wahltag dann wählen werden.

Wer kann sich als Bundespräsident bewerben?
"Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist und am Wahltag das
35. Lebensjahr vollendet hat." Qu.: Österr. Bundesverfassung, Artikel 60 Abs. 3.

Wie kann man sich bewerben?
Jeder Bewerber muss - laut §7 Abs. 1, Bundespräsidentenwahlgesetz - in der Sammelfrist mehr als "6 000" gültige Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen sammeln und bei der Bundeswahlbehörde einreichen. (Hinweis.: Laut der übergeordneten Bundesverfassung Artikel 60 Abs. 3 braucht man allerdings für die Kandidatur gar keine Unterstützungserklärungen sammeln, sondern nur 35 Jahre alt sein und zum Nationalrat wahlberechtigt sein.)

Was können Sie als Bürger zur Demokratie beitragen?
* Jeder österreichische Staatsbürger über 16 Jahren kann bei der Bundespräsidentenwahl nur EINE Unterstützungserklärung abgeben. (§7 Abs. 5 BPräsWG)
* Gehen Sie bitte mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Pass und Personalausweis) auf ihr zuständiges Amt. Die wahlberechtigte Person (Unterstützer/-in) muss bei der zuständigen Gemeindebehörde "persönlich erscheinen". (§7 Abs. 2 BPräsWG)
* Die Unterstützungserklärungen für die Bewerber der Bundespräsidentenwahl können nur auf dem Gemeindeamt, Bezirksamt oder Rathaus in der Hauptwohnsitz-Gemeinde - also von Ihnen nur dort, wo Sie wahlberechtigt sind - rechtswirksam unterschrieben werden. (§7 Abs. 2 BPräsWG)
* Unterstützungserklärungsformulare kann man sich auf jedem Gemeindeamt aushändigen lassen. Fragen Sie einfach einen Beamten danach.
Sie können sich auch schon jetzt ein => Unterstützungserklärungsformular herunterladen und auf das Amt mitnehmen.
   (Exkurs: Erst am 20.7.2022 - somit weniger als 3 Wochen vor Beginn der Sammelfrist - trat das Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 in Kraft. Damit wurde das Formular für die Unterstützungserklärungen in Anlage 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes - nachdem die Bundespräsidentenwahl 2022 bereits ausgeschrieben war - abgeändert. Es gilt nur das neue Formular. Diese juristische Entgleisung haben Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) und  Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) vollbracht.).
* Der Vor- und Familienname des Bewerbers und des Unterstützers müssen auf der Unterstützungs- erklärung KORREKT geschrieben sein!
* Die Bestätigung des Amtes muss ebenfalls korrekt und vollständig sein. Überprüfen Sie daher unbedingt die Richtigkeit der bestätigenden Gemeinde und das Datum der Ausstellung.
Achten Sie auch darauf, dass der Stempel des Amtes und die Unterschrift des Beamten vorhanden sind.
* Die amtlich bestätigten Unterstützungserklärungen sind vom Unterstützer an den jeweiligen Bewerber - per Post oder persönlich - im Original rechtzeitig zu übermitteln. Die Rücksendeadressen dazu finden Sie unten.
* Bei Postversand:
Bitte den Brief frankieren.
Den Brief normal versenden, also nicht eingeschrieben. (Das ist für Sie billiger und der Bewerber muss nicht jeden Brief einzeln übernehmen bzw. vom Postamt abholen.)

Bis wann können die Bewerber Unterstützungserklärungen sammeln?
Die Frist zum Sammeln der Unterstützungserklärungen läuft von
Dienstag, 9. August - Freitag, 2. September 2022.
Bei postalischer Übermittlung beachten Sie bitte die Postlaufzeit.
Es empfiehlt sich daher, Ihre Unterstützungserklärung ehestmöglich,
aber spätestens am Freitag den 26. August 2022 per Post aufzugeben.

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ACHTUNG: Wie man es NICHT macht:

Laut ORF-ZIB2 vom 19.8.2022 hat Dominik Walzny als Chef der Bierpartei :-) als erster Bewerber die
6000 Unterstützungserklärungen (UE) gesammelt und in die Wahlbehörde ins Innenministerium gebracht.
(Allderdings hat er - wie im Bild zu sehen ist - die Unterstützungserklärungen zumindest teilweise auf der Straße gesammelt. Diese auf der Straße gesammlten UE sind daher ungültig. Gültig wären sie nur, wenn diese am Amt bestätigt worden sind. Das dürfte dem Chef der Bierpartei aber offensichtlich egal sein. Er hat die volle Medienaufmerksamkeit, z.B. des ORFs, der dieses wichtige Detail leider NICHT berichtet hat.)

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KEINE Handysignatur bei Wahlen möglich:
* Es gibt bei Wahlen für das Sammeln von Unterstützungserklärungen KEINE Möglichkeit der Handysignatur (so wie das sonst bei Volksbegehren üblich ist). Das wollten die Nationalratsabgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE genau so haben. Sonst wäre nämlich zu einfach zu kandidieren.

Haben Sie noch Fragen?
Bei ev. Rückfragen, kontaktieren Sie uns gerne per E-mail => info@bundespraesidentschaftswahl.at

Jetzt haben Sie alle Informationen zur Verfügung, um einen Bewerber zu unterstützen.
Tun Sie es auch - möglichst schnell ! Danke für Ihre demokratische Beteiligung..

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(* Unterstützungserklärungen kann man zw. 26.6. - 9.10.2022 auch für das
Volksbegehren "Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht" 2022 unterschreiben.)

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Antwortschreiben des Innenministeriums vom 30.6.2022:

Sehr geehrter Herr Mag. Marschall!
Die Übermittlung eines aktuellen Formulars „Unterstützungserklärung“ ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Der Gesetzgeber wird das Formular für die Unterstützungserklärung durch Gesetzesänderung Mitte Juli noch anpassen, so dass ein herunterladbares Formular auch dann, wenn die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl schon in Kraft getreten sein sollte, erst nach Veröffentlichung des Basisdokuments im Bundesgesetzblatt angeboten werden kann.
   Eine Sitzung des Hauptausschuss des Nationalrats zum Zweck der Behandlung der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl ist laut Parlaments-Homepage noch nicht anberaumt worden.
   Unterstützungserklärungen für Wahlwerberinnen und Wahlwerber können zwischen dem (laut Ministerratsbeschluss) 61. Tag vor dem Wahltag (Stichtag, 9. August 2022) und dem 37. Tag vor dem Wahltag (2. September 2022) unterschrieben und durch die Gemeinden beglaubigt werden (die Gemeinden bestätigen hierbei, dass eine unterstützungswillige Person am Stichtag oder danach in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen war oder ist). Somit ist eine Bestätigung durch eine Gemeinde vor dem Stichtag nicht möglich.
   Sobald eine rechtsgültige Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl in Kraft getreten ist, wird das Bundesministerium für Inneres mit den entsprechenden Informationen zur bevorstehenden Wahl via Internet an die Öffentlichkeit treten.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Stein
Bundesministerium für Inneres
Sektion III – Recht
Abteilung III/6 – Wahlangelegenheiten

PS: Diese nur zur Verdeutlichung, in welcher "Bananenrepublik" wir derzeit leben.
Der Gesetzgeber verhindert somit die Vorbereitung der Kandidaten bis auf´s Äußerste.
 

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Unterstützungserklärungen Bundespräsidentenwahl 2016:

 
Wahlwerber mit Wahlvorschlag   Unterstützungs-
  erklärungen 
 Stimmen 
 1. Wahlgang
Griss Irmgard, Dr.      12.062         810.641
Hofer Norbert, Ing.      20.000      1.499.971
Hundstorfer Rudolf       30.768         482.790
Khol Andreas, Dr.      40.827         475.767
Lugner Richard, Ing.     > 6.000           96.783
Marschall Robert, Mag.         1.152  nicht am Stimmzettel 
Van der Bellen Alexander, Dr.       17.136         913.218

Laut österreichischer Bundesverfassung braucht ein Bewerber keine einzige Unterstützungserklärung, um kandidieren zu dürfen.
Artikel 60. (3) Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat.

Wer ist zum Nationalrat wählbar?
Das steht in der Nationalratswahlordnung:
§ 41. (1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind; ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.

Ob ein Kandidat laut Bundespräsidentenwahlgesetz 6.000 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten überhaupt sammeln muß und unter welchen Umständen dies erlaubt ist, ist strittig.
1. Laut Bundesverfassung gibt es keinen Verweis dafür auf das Bundespräsidentenwahlgesetz.
2. Falls man gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz doch Unterstützungserklärungen sammeln muß, dann stellt sich die Frage, ob man diese auch kaufen darf, so wie dies Richard Lugner angekündigt bzw getan hat (Kinokarten, Gulaschsuppe, Ostereier, Fahrt mit einer Stretchlinousine zum Bezirksamt, usw.). Ein Verfahren gegen Lugner wurde vom Innenministerium eingeleitet. Laut Strafgesetzbuch gilt nur Stimmenkauf als Bestechung. Ob das auch für Unterstützungserklärungen gilt ist noch nicht ausjudiziert.
3. Wieso muß sich der Bürger gegenüber Beamten deklarieren, welchen Kandidaten er/sie unterstützt? Wieso gilt das geheime Wahlrecht nicht auch bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen?
4. Wie geht man mit Gemeindeämtern und Magistraten um, die Unterstützungserklärungen einbehalten haben, anstatt diese an die Bürger auszuhändigen? (siehe §7 Abs. 2 Bundespräsidentenwahlgesetz).
§ 7. (2) Die Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde zu enthalten, dass die in der Erklärung genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs. 1 NRWO) war. Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen, wenn die in der Erklärung genannte Person vor der zur Führung der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde persönlich erscheint, ihre Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument (zB Personalausweise, Pässe und Führerscheine) nachgewiesen hat, die Unterstützungserklärung die Angaben über Vornamen, Familiennamen oder Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnadresse sowie den Namen des zu unterstützenden Wahlwerbers enthält und die eigenhändige Unterschrift der die Unterstützungserklärung abgebenden Person entweder vor der Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. Die Gemeinden sind verpflichtet, Unterstützungswilligen Drucksorten nach Muster der Anlage 1 ohne Einhebung von Verwaltungsabgaben, sonstigen Abgaben und Gebühren zur Verfügung zu stellen; hiebei haben sie ihnen allenfalls zur Verfügung stehende, auf den vom Unterstützungswilligen bezeichneten Wahlwerber lautende Drucksorten zu verwenden. Die Bestätigung auf einer Unterstützungserklärung ist unverzüglich auszufertigen.

Was machten die Gemeindeämter und Magistrate mit den einbehaltenen Unterstützungserklärungen? Bleiben die am Amt liegen? Wurden die den Kandidaten weitergeschickt? Wurden diese vernichtet?

Wie dem auch sei:
Die Eintragungsfrist für Unterstützungserklärungen ist vom Stichtag 23. Februar 2016 bis zum letzten Abgabetag 18. März 2016. Aufgrund des Postweges sollten die Wahlberechtigten ihre amtlich bestätigte Unterstützungserklärung spätestens am 15. März 2016 in einem frankierten Kuvert in einen Postkasten werfen.

Folgende Personen haben Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 gesammelt:
   • Awadalla Elfriede
   • Geschray Birgit
   • Griss Irmgard, Dr.
   • Hofer Norbert, Ing.
   • Hundstorfer Rudolf
   • Jobstmann Gustav, DI
   • Khol Andreas, Dr.
   • Kolland Karin
   • Lugner Richard, Ing.
   • Luxemburg Adrien, Dr.
   • Merz Alois
   • Marschall Robert, Mag.
   • Prutej Rudolf, Mag.
   • Pointner Gernot
   • Reitmayer Thomas
   • Stieger Franz
   • Thurner Armin
   • Unden Thomas, DDr.
   • Van der Bellen Alexander, Dr.
   • Wabl Martin, Dr.

Wer bis zum Abgabetag 18.3.2016 seine Bewerbungsunterlagen rechtzeitig beim Innenministerium (BMI) einreicht und von der überwiegend parteipolitisch besetzten Bundeswahlbehörde akzeptiert wird, ist Kandidat am Stimmzettel für die Bundespräsidentschaftswahl am 24. April 2016 in Österreich.
Die Bundeswahlbehördesetzt sich aus Parteienvertreter der Parlamentsparteien  zusammen (dzt 4x SPÖ, 4x ÖVP, 3x FPÖ, 2x Grüne, 1x Team Stronach, 1x NEOS + 2 Richter.) + 2 Richter. Leiterin der Bundeswahlbehörde ist die Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP.



Pressemeldungen:

• Verwirrung um Unterstützungserklärungen; ORF.at vom 23.2.2016
"... Die meisten größeren Gemeinden, wie etwa die Salzburger Bezirkshauptorte, sammeln die unterschriebenen Erklärungen und schicken sie den Kandidaten weiter oder lassen sie von den zuständigen Parteisekretären abholen. ..."

• Präsidentenwahl: 100 Unterstützer am ersten Tag;  ORF.at vom 23.2.2016
"...Danach hat man drei Möglichkeiten, weiß Friedrich Pfeifenberger vom Magistrat Salzburg: „Entweder Sie nehmen das Formular mit und schicken es selbst an die Person, die Sie unterstützen möchten. Oder Sie lassen das Formular im Magistrat und wir schicken das einmalig zu der Person, die Sie unterstützen möchten. Oder eine Person, die uns vom jeweiligen Büro bekanntgegeben wird, kommt zu uns und kann die Unterstützungserklärungen entgegen nehmen.“


Bundespräsidentschaftswahl 2022 - Unterstützungserklärungen