Unterstützungserklärungen:
Um bei einer Bundespräsidentenwahl in Österreich antreten zu dürfen, benötigen die Wahlwerber 6000 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten, die diese beim Gemeindeamt bzw. Magistrat leisten müssen und dann per Post an den Wahlwerber schicken müssen. Dieses Deklarieren gegenüber der politisch besetzten Behörde ist für viele Menschen gerade in kleineren Gemeinden äußerst unangenehm, da man ja in einigen Bereichen in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Gemeinde steht wie zB bei Bauverfahren, Kindergartenplätze, Volksschulplätze, Jobs, Gemeidewohnungen usw. Da wollen viele Menschen nicht riskieren gewisse Nachteile zu haben und trauen sich daher ihren Wunschkandidaten nicht zu unterstützen.
Die großer Herausforderung dabei für Kandidaten ohne
Parteiorganisation dahinter ist:
* trotz extrem kurzer Frist rechtzeitig die Unterstützungsunterschriften
beisammen haben
* die Finanzierung der Wahlwerbung.
Anmerkung: Wäre im Wahlrecht eine längere Bewerbungsfrist
und ein Unkostenbeitrag von 100.000 Euro pro erfolgreicher Bewerbung verankert,
dann hätte Österreich eine wesentlich größere Anzahl
an Bewerbern. Das wollen SPÖ und ÖVP - die ja dieses Wahlrecht
im Parlament beschlossen haben - offensichtlich nicht.
Bei der Bundespräsidentschaftswahl 2010 gab es folgende erfolgreiche, erfolglose und mutlose Wahlwerber:
erfolgreiche Wahlwerber:
* Dr. Rudolf Gehring
(Christenpartei), ca 8.000 Unterstützungserklärungen
* Barbara Rosenkranz
(FPÖ), ca 10.500 Unterstützungserklärungen
* Dr. Heinz Fischer
(Ex-SPÖ), ca 45.000 Unterstützungserklärungen
gescheiterte Wahlwerber:
* Harald Matschiner (Unabhängige Privatperson)
* Dr. Martin Wabl (Ex-SPÖ, Grüne),
* Raimund Bahr, (Gemeinderat von Sankt Wolfgang im Salzkammergut)
* Wolfgang Pöltl, (PFÖ Pöltl für Österreich)
* Ulrich Habsburg-Lothringen (Grüne),
mutlose Wahlwerber:
* ÖVP, Grüne, BZÖ: diese im Parlament vertretenen
Parteien hätten die erforderlichen Unterstützungsunterschriften
wohl geschafft, haben aber freiwillig darauf verzichtet, einen Kandidaten
zu aufzustellen. Damit bringen diese Parteien ihre Stammwähler ins
Dilemma. Was sollen diese Stammwähler diesmal wählen? Gar nicht
hingehen? Ungültig? Kandidaten einer anderen Partei?