Unterstützungserklärungen sammeln werden die Kandidaten
(Reihenfolge nach Bekanntgabe der Kandidatur):
* Wolfgang Ottowitz
* Mag. Hubert Thurnhofer
* Dr. Dominik Wlazny
* Thomas Schaurecker, MSc
* Rudolf
R. Kleinschnitz
* Dr. Martin Wabl
* Mag. Robert Marschall
* Barbara Rieger
* Johann Peter Schutte
* Konstantin Haslauer
* Franz Gollowitsch
* Alexander Van der Bellen
* Martina Essl
.
Wahlwerber mit Wahlvorschlag | Unterstützungs-
erklärungen |
Stimmen
1. Wahlgang |
Griss Irmgard, Dr. | 12.062 | 810.641 |
Hofer Norbert, Ing. | 20.000 | 1.499.971 |
Hundstorfer Rudolf | 30.768 | 482.790 |
Khol Andreas, Dr. | 40.827 | 475.767 |
Lugner Richard, Ing. | > 6.000 | 96.783 |
Marschall Robert, Mag. | 1.152 | nicht am Stimmzettel |
Van der Bellen Alexander, Dr. | 17.136 | 913.218 |
Laut österreichischer Bundesverfassung braucht ein Bewerber keine
einzige Unterstützungserklärung, um kandidieren zu dürfen.
Artikel 60. (3) Zum
Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat
wählbar ist und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat.
Wer ist zum Nationalrat wählbar?
Das steht in der Nationalratswahlordnung:
§ 41. (1) Wählbar
sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen
einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer
mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt
worden sind. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten.
Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung
verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind;
ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden,
so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.
Ob ein Kandidat laut Bundespräsidentenwahlgesetz
6.000 Unterstützungserklärungen
von Wahlberechtigten überhaupt sammeln muß und unter welchen
Umständen dies erlaubt ist, ist strittig.
1. Laut Bundesverfassung gibt es keinen Verweis dafür auf das
Bundespräsidentenwahlgesetz.
2. Falls man gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz doch
Unterstützungserklärungen sammeln muß, dann stellt sich
die Frage, ob man diese auch kaufen darf, so wie dies Richard Lugner angekündigt
bzw getan hat (Kinokarten, Gulaschsuppe, Ostereier, Fahrt mit einer Stretchlinousine
zum Bezirksamt, usw.). Ein Verfahren gegen Lugner wurde vom Innenministerium
eingeleitet. Laut Strafgesetzbuch gilt nur Stimmenkauf als Bestechung.
Ob das auch für Unterstützungserklärungen gilt ist noch
nicht ausjudiziert.
3. Wieso muß sich der Bürger gegenüber Beamten deklarieren,
welchen Kandidaten er/sie unterstützt? Wieso gilt das geheime Wahlrecht
nicht auch bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen?
4. Wie geht man mit Gemeindeämtern und Magistraten um, die Unterstützungserklärungen
einbehalten haben, anstatt diese an die Bürger auszuhändigen?
(siehe §7 Abs. 2 Bundespräsidentschaftsgesetz).
§ 7. (2) Die
Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde
zu enthalten, dass die in der Erklärung genannte Person am Stichtag
in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs.
1 NRWO) war. Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen,
wenn die in der Erklärung genannte Person vor der zur Führung
der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde persönlich
erscheint, ihre Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument
(zB Personalausweise, Pässe und Führerscheine) nachgewiesen hat,
die
Unterstützungserklärung die Angaben über Vornamen, Familiennamen
oder Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnadresse sowie den Namen des zu unterstützenden
Wahlwerbers enthält und die eigenhändige Unterschrift der
die Unterstützungserklärung abgebenden Person entweder vor der
Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt
ist. Die Gemeinden sind verpflichtet, Unterstützungswilligen Drucksorten
nach Muster der Anlage 1 ohne Einhebung von Verwaltungsabgaben, sonstigen
Abgaben und Gebühren zur Verfügung zu stellen; hiebei haben sie
ihnen allenfalls zur Verfügung stehende, auf den vom Unterstützungswilligen
bezeichneten Wahlwerber lautende Drucksorten zu verwenden. Die Bestätigung
auf einer Unterstützungserklärung ist unverzüglich auszufertigen.
Was machten die Gemeindeämter und Magistrate mit den einbehaltenen Unterstützungserklärungen? Blieben die am Amt liegen? Wurden die den Kandidaten weitergeschickt? Wurden diese vernichtet?
Wie dem auch sei:
Die Eintragungsfrist für Unterstützungserklärungen
ist vom Stichtag 23. Februar 2016 bis
zum letzten Abgabetag 18. März 2016.
Aufgrund des Postweges sollten die Wahlberechtigten ihre amtlich bestätigte
Unterstützungserklärung spätestens am 15. März 2016
in einem frankierten Kuvert in einen Postkasten werfen.
Folgende Personen haben Unterstützungserklärungen für
eine Kandidatur bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 gesammelt:
• Awadalla Elfriede
• Geschray Birgit
• Griss Irmgard, Dr.
• Hofer Norbert, INg.
• Hundstorfer Rudolf
• Jobstmann Gustav, DI
• Khol Andreas, Dr.
• Kolland Karin
• Lugner Richard, Ing.
• Luxemburg Adrien, Dr.
• Merz Alois
• Marschall Robert, Mag.
• Prutej Rudolf, Mag.
• Pointner Gernot
• Reitmayer Thomas
• Stieger Franz
• Thurner Armin
• Unden Thomas, DDr.
• Van der Bellen Alexander, Dr.
• Wabl Martin, Dr.
Wer bis zum Abgabetag 18.3.2016 seine Bewerbungsunterlagen rechtzeitig
beim Innenministerium (BMI) einreicht und von der überwiegend parteipolitisch
besetzten Bundeswahlbehörde akzeptiert wird, ist Kandidat am Stimmzettel
für die Bundespräsidentschaftswahl am 24. April 2016 in Österreich.
Die Bundeswahlbehördesetzt sich aus Parteienvertreter der Parlamentsparteien
zusammen (dzt 4x SPÖ, 4x ÖVP, 3x FPÖ, 2x Grüne, 1x
Team Stronach, 1x NEOS + 2 Richter.) + 2 Richter. Leiterin der Bundeswahlbehörde
ist die Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP.
• Verwirrung um Unterstützungserklärungen; ORF.at
vom 23.2.2016
"... Die meisten größeren Gemeinden, wie etwa die Salzburger
Bezirkshauptorte, sammeln die unterschriebenen Erklärungen und schicken
sie den Kandidaten weiter oder lassen sie von den zuständigen Parteisekretären
abholen. ..."
• Präsidentenwahl: 100 Unterstützer am ersten Tag; ORF.at
vom 23.2.2016
"...Danach hat man drei Möglichkeiten, weiß Friedrich
Pfeifenberger vom Magistrat Salzburg: „Entweder Sie nehmen das Formular
mit und schicken es selbst an die Person, die Sie unterstützen möchten.
Oder Sie lassen das Formular im Magistrat und wir schicken das einmalig
zu der Person, die Sie unterstützen möchten. Oder eine Person,
die uns vom jeweiligen Büro bekanntgegeben wird, kommt zu uns und
kann die Unterstützungserklärungen entgegen nehmen.“