* Motivation, um auf´s
Amt zu gehen
* Was
können Sie als Bürger zur Demokratie beitragen?
* Frist: Bis wann können die Bewerber
Unterstützungserklärungen sammeln?
* ACHTUNG: Wie man es NICHT
macht:
* Haben Sie noch Fragen?
* Volksbegehren
"Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht" 2022
* Antwortschreiben
des Innenministeriums vom 30.6.2022:
----------------
1. Bewerber, die bis 2.9.2022 einen Wahlvorschlag
eingebracht haben:
.
Bewerber | Unabhängigkeit oder
Parteizugehörigkeit bzw. Firma |
Post-Rücksendeadresse |
Dr. Dominik Wlazny | BIERpartei /
(Pogo´s Empire) |
Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Gerald Grosz | BZÖ ? / (oe24) | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Dr. Michael Brunner | MFG /
(Rechtsanwalt) |
Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Dr. Walter Rosenkranz | FPÖ | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Mag. Robert Marschall | tritt für keine Partei an | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Dr. Tassilo Wallentin | parteifrei / (KRONE,
Frank Stronach) |
Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Wolfgang Ottowitz | parteifrei | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Dr. Alexander Van der Bellen | GRÜNE | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Heinrich Staudinger | parteifrei / (Firma GEA) | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
Johann Peter Schutte | parteifrei | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht. |
David Packer, BSc | Bestes Österreich | Er hat seinen Wahlvorschlag bereits eingebracht.
Er hat aber nicht den vollen Geldbetrag bezahlt. |
Wieviele Unterstützungserklärungen muss ein Bewerber sammeln?
* Laut Artikel 60 Abs. 3 Bundesverfassung (= die höchste
Rechtsordnung) braucht man gar keine Unterstützungserklärung,
um bei der Bundespräsidentenwahl antreten zu dürfen. Es genügt
35 Jahre alt zu sein und zum Nationalrat wahlberechtigt zu sein.
=> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138
* Laut §7 Abs1 Bundespräsidentenwahlgesetz (= untergeordnete
Rechtsordnung) braucht es "6 000" Unterstützungserklärungen.
=> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494
Doch was heißt "6 000"?
Bekanntlich trennt ein Leerzeichen zwei Zahlen!!!
Das hieße "6" und "000". Da "000" keinen Sinn macht,
bleibt "6" übrig.
Eventuell ist "6 000" auch ein unbestimmter Gesetzesbegriff
und daher gänzlich ungültig, noch dazu, wo er mit der Bundesverfassung
kollidiert.
Alle Bewerber haben mehr als 6 Unterstützungserklärungen eingereicht und können daher deshalb nicht als Bewerber der Bundespräsidentenwahl ausgeschieden werden.
PS: Viele Leute wollen lieber (falschberichtende) Zeitungen lesen und
ORF schauen, als selbst im Gesetzestext nachlesen. Die Zeitungen und der
ORF wiederum übernehmen die Infos von der (falschberichtenden) Austria
Presseagentur (APA).
.
2. Bewerber, die bis 2.9.2022 keinen Wahlvorschlag eingereicht haben:
.
Bewerber | Unabhängigkeit oder
Parteizugehörigkeit bzw. Firma |
Post-Rücksendeadresse |
Mag. Hubert Thurnhofer | parteifrei | Postfach 1, 8680 Mürzzuschlag |
Thomas Schaurecker, MSc | parteifrei | Walserweg 6A, 5020 Salzburg |
Rudolf Remigius Kleinschnitz | parteifrei | Elisenstraße 16 / TOP 15, 1230 Wien |
Barbara Rieger | parteifrei | Postfach 18, 1239 Wien |
Franz Gollowitsch | parteifrei /
(Busunternehmer) |
Oed 60, 8311 Markt Hartmannsdorf |
Gerhard Kuchta | Demokr. Alternative | Postfach 0001, 1143 Wien |
Helga Egger | parteifrei | Gewerbepark 19, 6068 MILS |
Mark Hanno Fessl | parteifrei
(Uhrenunternehmer) |
Sonnendorfstraße 1b,
9584 Finkenstein am Faaker See |
Roland Ludomirska | parteifrei
(Käsehändler) |
LCG Trade GmbH
Johann-Kamper-Ring 4/3 A-8075 Hart bei Graz |
Dipl. Ing. Oliver Hoffmann | parteifrei | Karolinengasse 31/20, 1040 Wien |
Anatolij Volk | parteifrei | Postfach 0007, 1028 Wien |
Wolfgang Sandmair | parteifrei | POSTFACH 0001, 1213 WIEN |
Anm.: Es gibt auch noch weitere Bewerber.
3. Wer aller aus gesundheitlichen Gründen bereits ausgeschieden
ist:
Bewerber | Unabhängigkeit oder
Parteizugehörigkeit bzw. Firma |
Post-Rücksendeadresse |
Dr. Martin Wabl | CPÖ | Hat aus gesundheitlichen Gründen
von seiner Kandidatur Abstand genommen. |
Martina Essl | FPÖ | Hat aus gesundheitlichen Gründen
von ihrer Kandidatur Abstand genommen. |
Gustav Jobstmann | parteifrei | Hat aus gesundheitlichen Gründen
von seiner Kandidatur Abstand genommen. |
Bei persönlicher Übergabe können die Unterstützungserklärungen
dem Bewerber bis kurz vor Abgabeschluß übergeben werden. Der
Abgabeschluß bei der Bundeswahlbehörde ist der 2. September
2022 um 17:00 Uhr.
.
Wer kann sich als Bundespräsident bewerben?
"Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum
Nationalrat wählbar ist und am Wahltag das
35. Lebensjahr vollendet hat." Qu.: Österr. Bundesverfassung,
Artikel 60 Abs. 3.
Wie kann man sich bewerben?
Jeder Bewerber muss - laut §7 Abs. 1, Bundespräsidentenwahlgesetz
- in der Sammelfrist mehr als "6 000" gültige
Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen sammeln
und bei der Bundeswahlbehörde einreichen. (Hinweis.: Laut der übergeordneten
Bundesverfassung Artikel 60 Abs. 3 braucht man allerdings für die
Kandidatur gar keine Unterstützungserklärungen sammeln, sondern
nur 35 Jahre alt sein und zum Nationalrat wahlberechtigt sein.)
Was können Sie als Bürger zur Demokratie beitragen?
* Jeder österreichische Staatsbürger über 16 Jahren
kann bei der Bundespräsidentenwahl nur EINE Unterstützungserklärung
abgeben. (§7 Abs. 5 BPräsWG)
* Gehen Sie bitte mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B.
Führerschein, Pass und Personalausweis) auf ihr zuständiges Amt.
Die wahlberechtigte Person (Unterstützer/-in) muss bei der zuständigen
Gemeindebehörde "persönlich erscheinen". (§7
Abs. 2 BPräsWG)
* Die Unterstützungserklärungen für die Bewerber der
Bundespräsidentenwahl können nur auf dem Gemeindeamt, Bezirksamt
oder Rathaus in der Hauptwohnsitz-Gemeinde - also von Ihnen nur dort,
wo Sie wahlberechtigt sind - rechtswirksam unterschrieben werden.
(§7 Abs. 2
BPräsWG)
*
Unterstützungserklärungsformulare kann man sich auf jedem Gemeindeamt
aushändigen lassen. Fragen Sie einfach einen Beamten danach.
Sie können sich auch schon jetzt ein => Unterstützungserklärungsformular
herunterladen und auf das Amt mitnehmen.
(Exkurs: Erst am 20.7.2022 - somit weniger als
3 Wochen vor Beginn der Sammelfrist - trat das Wahlrechtsänderungsgesetz
2022 in Kraft. Damit wurde das Formular für die Unterstützungserklärungen
in Anlage 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes - nachdem
die Bundespräsidentenwahl 2022 bereits ausgeschrieben war - abgeändert.
Es gilt nur das neue Formular. Diese juristische Entgleisung haben Mag.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne)
vollbracht.).
* Der Vor- und Familienname des Bewerbers und des Unterstützers
müssen auf der Unterstützungs- erklärung KORREKT geschrieben
sein!
* Die Bestätigung des Amtes muss ebenfalls korrekt und vollständig
sein. Überprüfen Sie daher unbedingt die Richtigkeit der bestätigenden
Gemeinde und das Datum der Ausstellung.
Achten Sie auch darauf, dass der Stempel des Amtes und die Unterschrift
des Beamten vorhanden sind.
* Die amtlich bestätigten Unterstützungserklärungen
sind vom Unterstützer
an den jeweiligen Bewerber - per Post oder
persönlich - im Original rechtzeitig zu übermitteln. Die
Rücksendeadressen
dazu finden Sie unten.
* Bei Postversand:
Bitte den Brief frankieren.
Den Brief normal versenden, also nicht eingeschrieben.
(Das ist für Sie billiger und der Bewerber muss nicht jeden Brief
einzeln übernehmen bzw. vom Postamt abholen.)
Bis wann können die Bewerber Unterstützungserklärungen
sammeln?
Die Frist zum Sammeln der Unterstützungserklärungen
läuft von
Dienstag, 9. August - Freitag, 2. September
2022.
Bei postalischer Übermittlung beachten Sie bitte die Postlaufzeit.
Es empfiehlt sich daher, Ihre Unterstützungserklärung
ehestmöglich,
aber spätestens am Freitag den 26. August
2022 per Post aufzugeben.
---
ACHTUNG: Wie man es NICHT macht:
Laut ORF-ZIB2 vom 19.8.2022 hat Dominik Walzny als Chef der Bierpartei
:-) als erster Bewerber die
6000 Unterstützungserklärungen (UE) gesammelt und in die
Wahlbehörde ins Innenministerium gebracht.
(Allderdings hat er - wie im Bild zu sehen ist - die Unterstützungserklärungen
zumindest teilweise auf der Straße gesammelt. Diese auf der Straße
gesammlten UE sind daher ungültig. Gültig wären sie nur,
wenn diese am Amt bestätigt worden sind. Das dürfte dem Chef
der Bierpartei aber offensichtlich egal sein. Er hat die volle Medienaufmerksamkeit,
z.B. des ORFs, der dieses wichtige Detail leider NICHT berichtet hat.)
---
KEINE Handysignatur bei Wahlen möglich:
* Es gibt bei Wahlen für das Sammeln von Unterstützungserklärungen
KEINE
Möglichkeit der Handysignatur (so wie das sonst bei Volksbegehren
üblich ist). Das wollten die Nationalratsabgeordneten von ÖVP,
SPÖ, FPÖ, GRÜNE genau so haben. Sonst wäre nämlich
zu einfach zu kandidieren.
Haben Sie noch Fragen?
Bei ev. Rückfragen, kontaktieren Sie uns gerne per E-mail => info@bundespraesidentschaftswahl.at
Jetzt haben Sie alle Informationen zur Verfügung, um einen Bewerber
zu unterstützen.
Tun Sie es auch - möglichst schnell ! Danke für Ihre demokratische
Beteiligung..
--------
(* Unterstützungserklärungen kann man zw. 26.6. - 9.10.2022
auch für das
Volksbegehren "Bundespräsidentenwahl:
faires Wahlrecht" 2022 unterschreiben.)
---
Antwortschreiben des Innenministeriums vom
30.6.2022:
Sehr geehrter Herr Mag. Marschall!
Die Übermittlung eines aktuellen Formulars
„Unterstützungserklärung“ ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt
leider noch nicht möglich. Der Gesetzgeber wird das Formular für
die Unterstützungserklärung durch Gesetzesänderung Mitte
Juli noch anpassen, so dass ein herunterladbares Formular auch dann,
wenn die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der
Wahl schon in Kraft getreten sein sollte, erst nach Veröffentlichung
des Basisdokuments im Bundesgesetzblatt angeboten werden kann.
Eine Sitzung des Hauptausschuss
des Nationalrats zum Zweck der Behandlung der Verordnung der Bundesregierung
betreffend die Ausschreibung der Wahl ist laut Parlaments-Homepage
noch
nicht anberaumt worden.
Unterstützungserklärungen
für Wahlwerberinnen und Wahlwerber können zwischen dem (laut
Ministerratsbeschluss) 61. Tag vor dem Wahltag (Stichtag, 9. August 2022)
und dem 37. Tag vor dem Wahltag (2. September 2022) unterschrieben und
durch die Gemeinden beglaubigt werden (die Gemeinden bestätigen hierbei,
dass eine unterstützungswillige Person am Stichtag oder danach in
der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen war oder ist). Somit ist
eine Bestätigung durch eine Gemeinde vor dem Stichtag nicht möglich.
Sobald eine rechtsgültige
Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl in
Kraft getreten ist, wird das Bundesministerium für Inneres mit den
entsprechenden Informationen zur bevorstehenden Wahl via Internet an die
Öffentlichkeit treten.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Stein
Bundesministerium für Inneres
Sektion III – Recht
Abteilung III/6 – Wahlangelegenheiten
PS: Diese nur zur Verdeutlichung, in welcher "Bananenrepublik" wir derzeit
leben.
Der Gesetzgeber verhindert somit die Vorbereitung der Kandidaten bis
auf´s Äußerste.
.
Wahlwerber mit Wahlvorschlag | Unterstützungs-
erklärungen |
Stimmen
1. Wahlgang |
Griss Irmgard, Dr. | 12.062 | 810.641 |
Hofer Norbert, Ing. | 20.000 | 1.499.971 |
Hundstorfer Rudolf | 30.768 | 482.790 |
Khol Andreas, Dr. | 40.827 | 475.767 |
Lugner Richard, Ing. | > 6.000 | 96.783 |
Marschall Robert, Mag. | 1.152 | nicht am Stimmzettel |
Van der Bellen Alexander, Dr. | 17.136 | 913.218 |
Laut österreichischer Bundesverfassung braucht ein Bewerber keine
einzige Unterstützungserklärung, um kandidieren zu dürfen.
Artikel 60. (3) Zum
Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat
wählbar ist und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat.
Wer ist zum Nationalrat wählbar?
Das steht in der Nationalratswahlordnung:
§ 41. (1) Wählbar
sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen
einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer
mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt
worden sind. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten.
Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung
verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind;
ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden,
so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.
Ob ein Kandidat laut Bundespräsidentenwahlgesetz
6.000 Unterstützungserklärungen
von Wahlberechtigten überhaupt sammeln muß und unter welchen
Umständen dies erlaubt ist, ist strittig.
1. Laut Bundesverfassung gibt es keinen Verweis dafür auf das
Bundespräsidentenwahlgesetz.
2. Falls man gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz doch
Unterstützungserklärungen sammeln muß, dann stellt sich
die Frage, ob man diese auch kaufen darf, so wie dies Richard Lugner angekündigt
bzw getan hat (Kinokarten, Gulaschsuppe, Ostereier, Fahrt mit einer Stretchlinousine
zum Bezirksamt, usw.). Ein Verfahren gegen Lugner wurde vom Innenministerium
eingeleitet. Laut Strafgesetzbuch gilt nur Stimmenkauf als Bestechung.
Ob das auch für Unterstützungserklärungen gilt ist noch
nicht ausjudiziert.
3. Wieso muß sich der Bürger gegenüber Beamten deklarieren,
welchen Kandidaten er/sie unterstützt? Wieso gilt das geheime Wahlrecht
nicht auch bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen?
4. Wie geht man mit Gemeindeämtern und Magistraten um, die Unterstützungserklärungen
einbehalten haben, anstatt diese an die Bürger auszuhändigen?
(siehe §7 Abs. 2 Bundespräsidentenwahlgesetz).
§ 7. (2) Die
Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde
zu enthalten, dass die in der Erklärung genannte Person am Stichtag
in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs.
1 NRWO) war. Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen,
wenn die in der Erklärung genannte Person vor der zur Führung
der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde persönlich
erscheint, ihre Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument
(zB Personalausweise, Pässe und Führerscheine) nachgewiesen hat,
die
Unterstützungserklärung die Angaben über Vornamen, Familiennamen
oder Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnadresse sowie den Namen des zu unterstützenden
Wahlwerbers enthält und die eigenhändige Unterschrift der
die Unterstützungserklärung abgebenden Person entweder vor der
Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt
ist. Die Gemeinden sind verpflichtet, Unterstützungswilligen Drucksorten
nach Muster der Anlage 1 ohne Einhebung von Verwaltungsabgaben, sonstigen
Abgaben und Gebühren zur Verfügung zu stellen; hiebei haben sie
ihnen allenfalls zur Verfügung stehende, auf den vom Unterstützungswilligen
bezeichneten Wahlwerber lautende Drucksorten zu verwenden. Die Bestätigung
auf einer Unterstützungserklärung ist unverzüglich auszufertigen.
Was machten die Gemeindeämter und Magistrate mit den einbehaltenen Unterstützungserklärungen? Bleiben die am Amt liegen? Wurden die den Kandidaten weitergeschickt? Wurden diese vernichtet?
Wie dem auch sei:
Die Eintragungsfrist für Unterstützungserklärungen
ist vom Stichtag 23. Februar 2016 bis
zum letzten Abgabetag 18. März 2016.
Aufgrund des Postweges sollten die Wahlberechtigten ihre amtlich bestätigte
Unterstützungserklärung spätestens am 15. März 2016
in einem frankierten Kuvert in einen Postkasten werfen.
Folgende Personen haben Unterstützungserklärungen für
eine Kandidatur bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 gesammelt:
• Awadalla Elfriede
• Geschray Birgit
• Griss Irmgard, Dr.
• Hofer Norbert, Ing.
• Hundstorfer Rudolf
• Jobstmann Gustav, DI
• Khol Andreas, Dr.
• Kolland Karin
• Lugner Richard, Ing.
• Luxemburg Adrien, Dr.
• Merz Alois
• Marschall Robert, Mag.
• Prutej Rudolf, Mag.
• Pointner Gernot
• Reitmayer Thomas
• Stieger Franz
• Thurner Armin
• Unden Thomas, DDr.
• Van der Bellen Alexander, Dr.
• Wabl Martin, Dr.
Wer bis zum Abgabetag 18.3.2016 seine Bewerbungsunterlagen rechtzeitig
beim Innenministerium (BMI) einreicht und von der überwiegend parteipolitisch
besetzten Bundeswahlbehörde akzeptiert wird, ist Kandidat am Stimmzettel
für die Bundespräsidentschaftswahl am 24. April 2016 in Österreich.
Die Bundeswahlbehördesetzt sich aus Parteienvertreter der Parlamentsparteien
zusammen (dzt 4x SPÖ, 4x ÖVP, 3x FPÖ, 2x Grüne, 1x
Team Stronach, 1x NEOS + 2 Richter.) + 2 Richter. Leiterin der Bundeswahlbehörde
ist die Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP.
• Verwirrung um Unterstützungserklärungen; ORF.at
vom 23.2.2016
"... Die meisten größeren Gemeinden, wie etwa die Salzburger
Bezirkshauptorte, sammeln die unterschriebenen Erklärungen und schicken
sie den Kandidaten weiter oder lassen sie von den zuständigen Parteisekretären
abholen. ..."
• Präsidentenwahl: 100 Unterstützer am ersten Tag; ORF.at
vom 23.2.2016
"...Danach hat man drei Möglichkeiten, weiß Friedrich
Pfeifenberger vom Magistrat Salzburg: „Entweder Sie nehmen das Formular
mit und schicken es selbst an die Person, die Sie unterstützen möchten.
Oder Sie lassen das Formular im Magistrat und wir schicken das einmalig
zu der Person, die Sie unterstützen möchten. Oder eine Person,
die uns vom jeweiligen Büro bekanntgegeben wird, kommt zu uns und
kann die Unterstützungserklärungen entgegen nehmen.“