Bundespräsidentschaftswahl 2022 . Unterstützungserklärungen . Volksbegehren . Wahlrecht
Brunner . Grosz . Rosenkranz . Staudinger . Van der Bellen . Wallentin . Wlazny

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Bundespräsidentenwahl - Volksbegehren:

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Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
     Alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen, entweder mittels Unterschrift am Amt oder mittels Internet & Handysignatur. Die Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger kostenlos.

Laufzeit:
Das Volksbegehren "Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht" kann seit 26. Juni 2022 bis wird 100.000 Unterstützer haben von jedem Österreicher über 16 Jahre unterschrieben werden.

Text des Volksbegehrens:
"Die Unterzeichner fordern ein faires Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich.
     Es braucht zumindest
* eine Berichterstattung der bislang bereits 13 Gegenkandidaten in den Medien;
* die Bekanntgabe des Wahltermins mindestens 4 Monate vor dem Wahltag und die Bekanntgabe der Frist für die Sammlung der Unterstützungserklärungen mindestens 2 Wochen vor Beginn der Frist;
* Wahlkarten für Auswärtswähler (statt der mißbrauchsanfälligen Briefwahl);
* unparteiische Wahlbehörden.

Begründung:
1. Großes Medienversagen in Bezug auf die Vorstellung der Gegenkandidaten
2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für die Bekanntgabe des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen
3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten mittels Volksabstimmung - die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich. Warum nicht?
4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden sind nicht „unparteiisch“
5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche Stimmenauszählung
6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei den Volksbegehren.
7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen an die Kandidaten ist sinnlos
8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist laut Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber schon
9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen das persönliche und geheime Wahlrecht
10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus der Wahlaufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016
 

1. Großes Medienversagen in Bezug auf die Vorstellung der Gegenkandidaten:
Bis jetzt - 12.6.2022 - gab es keine Nennung der derzeit 13 bekannten Gegenkandidaten und ihrer Ziele, weder im ORF noch in den Zeitungen (Ausnahme: Der Standard mit einer redaktionellen Berichterstattung). Dafür gibt es viele Falschmeldungen wie z.B. „keine Gegenkandidaten“, „ein Kandidat auf weiter Flur“, „Fixkandidat Van der Bellen“, usw.
So kann eine Demokratie nicht funktionieren.
Lösungsvorschlag: Gute Information des Volkes wird gute Wahlentscheidungen bewirken (und schlechte, manipulative, einseitige und unvollständige Information wird schlechte Wahlentscheidungen bewirken). An guter Information und guten Wahlentscheidungen sollten alle Demokraten in Österreich Interesse haben.
     Bisher haben folgende Personen ihre Kandidatur  zur Bundespräsidentenwahl 2022 bekannt gegeben:
Mag. Hubert Thurnhofer, Wolfgang Ottowitz, Dr. Dominik Wlazny, Thomas Schaurecker, MSc, Rudolf Remigius Kleinschnitz, Dr. Martin Wabl, Mag. Robert Marschall, Barbara Rieger, Johann Peter Schutte, Konstantin Haslauer, Franz Gollowitsch, Martina Essl und Gustav Jobstmann.
(siehe => http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/ )
     Insbesondere der staatsnahe ORF hat weder seinen Bildungsauftrag erfüllt, noch die GIS-Gebühren gerechtfertigt. Daher sollen die GIS-Gebühren abgeschafft werden. Den Zeitungen und alle sonstigen Medien, die auf die Vorstellung der Gegenkandidaten und ihre Ziele verschweigen, sollte die Presseförderung gestrichen werden;

Erg.: Auf ORF.at wurden fälschlicher Weise am 29.6.2022 nur 4 Anwärter (Kandidaten) genannt:
Es sind dies Alexander Van der Bellen, Dominic Walzny, Gerald Grosz und Dr. Michael Brunner.
Tatsächlich gibt es aber bereits 16 Kandidaten.
   www.orf.at vom 29.6.2022 
   mit 4 Kandidaten
 www.bundespraesidentschaftswahl.at
 vom 29.6.2022 mit 16 Kandidaten
   wikipedia vom 29.6.2022
   mit 14 Kandidaten
PS: Die Falschmeldung vom ORF wurde nach Einschreiten von Mag. Robert Marschall dahingehend korrigiert, dass der falsche Absatz gelöscht wurde. Leider wurde dabei vom ORF immer noch nicht gesagt, wieviele Kandidaten es derzeit für die Bundespräsidentenwahl 2022 gibt.
 

2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für die Bekanntgabe des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen:
Die Bundesregierung hat per 12. Juni 2022 noch immer noch keinen Wahltermin, kein Stichtag und keine Sammelfrist für die Unterstützungserklärungen festgelegt und ausgeschrieben. (siehe §1 Bundespräsidentenwahlgesetz);
Lösungsvorschlag: Der Wahltermin muss zumindest 4 Monate vor dem Wahltag  öffentlich bekannt gemachten werden. Der Stichtag sollte mindestens 2 Wochen vorher vom Nationalrat festgelegt und bekannt gegeben werden.
Die Unterstützungserklärungsfrist sollten mindestens 4 Wochen dauern.

3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten mittels Volksabstimmung - die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich:
Der Bundespräsident kann zwar mittels Volksabstimmung abgewählt werden (Art. 60 Abs. 6 B-VG), allerdings kann das Volk diese Volksabstimmung nicht selbst einleiten, (sondern nur die parteipolitisch besetzte Bundesversammlung).
Lösungsvorschlag: Änderung des §60 (6) B-VG:
„Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn ein Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen oder die Bundesversammlung es verlangen. …“

4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden sind nicht „unparteiisch“:
Derzeit gibt es nur parteipolitisch besetzten Wahlbehörden, die unabhängig und unparteiisch sein sollen; (laut §2 Bundespräsidentenwahlgesetz iVm  §14 (1) und §15 Nationalratswahlordnung). Das kann klarerweise nicht gut funktionieren.
Lösungsvorschlag: Es braucht Wahlbehörden mit parteifreien – also tatsächlich unabhängigen und unparteiischen - Wahlbeisitzern, bei denen die Wahlbeisitzer zumindest 5 Jahre keiner Partei angehört haben.
(siehe auch => http://www.echte-demokratie.at/merkmale.html );

5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche Stimmenauszählung:
Warum nicht? Was haben die Parteien da zu verheimlichen?
Lösungsvorschlag: Vertrauen des Volkes in ein Wahlergebnis wird man nur mit Transparenz gewinnen können. Daher sind wir für eine transparente, öffentliche Stimmenauszählung (wie in Großbritannien).

6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei den Volksbegehren:
Das schafft jede Menge unnötige Verwirrung bei den Wählern/-innen.
Lösungsvorschlag: Falls man die Unterstützungserklärungen beibehalten möchte, sollten alle Unterstützungserklärungen bei Volksbegehren und bei Wahlen  mit den gleichen Methoden unterschrieben werden können.
Es gibt auch keinen Mißbrauchsfall, denn schlimmsten Falles gibt es einen Kandidaten mehr. Das ist ja bei einer Wahl auch etwas Gutes.

7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen an die Kandidaten ist sinnlos:
Das bringt keinen Mehrwert, außer der Post.
Einige Unterstützungserklärungen verschwinden bei der Post oder kommen zu spät an.
Einige Unterstützungserklärungen werden von den Unterstützungswilligen nie aufgegeben, da es am Kuvert oder an der Briefmarke scheitert oder weil sie darauf vergessen, den Brief rechtzeitig abzusenden. Das verringert die Chancen der Kandidaten erheblich, obwohl es nicht am Wählerwillen scheitert.
Lösungsvorschlag: Die Rücksendungen abschaffen.
Unterstützungserklärungen werden derzeit ohnedies bei einem Amt abgegeben. Das Innenministerium hat schon derzeit ein elektronisches Wählerverzeichnis. Es ist nicht notwendig, dass - wie bisher - eine Rücksendung der Unterstützungserklärung an die Kandidaten erfolgen müssen, die die Unterstützungserklärungen dann bei einem weiteren Amt - nämlich beim Innenministerium - einreichen müssen.

8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist laut Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber schon:
Das ist ein krasser Widerspruch. Auf untergeordneter Gesetzesebene gibt es restriktivere Bestimmungen, als auf der übergeordneten Ebene der Bundesverfassung (Art. 60 Abs. 3 B-VG). Das dürfte nicht so sein.
Lösungsvorschlag: Das Sammeln von Unterstützungserklärungen und das bezahlen der Gebühr vom 3.600 € gehört daher im Bundespräsidentenwahlgesetz gestrichen.
(Falls man das Sammeln von Unterstützungserklärungen aufrecht erhalten will, so gehört die Anzahl deutlich gesenkt, z.B. von derzeit 6.000  - laut §7 Abs.1 BPRäsWG - auf 1.000 Unterstützungserklärungen.)

9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen das persönliche und geheime Wahlrecht:
Die Briefwahl – mit der das persönliche und geheime Wahlrecht gebrochen wird – wurde immer noch nicht abgeschafft. Bei der Briefwahl gibt es keine Wahlkommission, die ein geheimes und persönliches Wahlrecht sicherstellt.
D.h. die Briefwahlstimme kann im öffentlichen Autobus unterschrieben werden, am Arbeitsplatz, in der Moschee bzw. Kirche oder zu Hause in der Familie. Mit der Briefwahl ist tatsächlich ein Stimmenkauf möglich, obwohl dieser eigentlich gesetzlich verboten ist.
Lösungsvorschlag: Die Alternative für ortsabwesende Personen wäre, das Wählen mit Wahlkarten in Wahllokalen. Die Briefwahl gehört sofort abgeschafft.
(siehe auch => http://www.echte-demokratie.at/merkmale.html );

10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus der Wahlaufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016:
Bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 ging sehr viel schief.
Erstens, hat die Briefwahl zu einer Wahlwiederholung geführt, da sich die Briefwahlkuverts vorzeitig von selbst öffneten und das Wahlgeheimnis offensichtlich nicht eingehalten wurde.
Zweitens wurden die Wahlgesetze mehrfach von Bezirkswahlleitern und von Wahlkommissionen gebrochen.
Das hat eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof ergeben.
Es wurde aber am System nur wenig geändert.
Die Briefwahl gibt es immer noch und die parteipolitisch besetzten Gemeinde-, Bezirks- und Landeswahlbehörden sowie die Bundeswahlbehörde werden immer noch nicht von außen kontrolliert. (Unfassbar).
Lösungsvorschlag: Man sollten die gleichen Fehler nicht zweimal machen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzes- änderungen beschließen.

Diese Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämtern und Rathäusern (außer in Wien), sowie online mittels Handysignatur zwischen 0-24 Uhr auf https://www.bmi.gv.at/411/ im Eintragungszeitraum unterschreiben.

Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht“
Webseite: http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/volksbegehren.html

13.6.2022                                                                                                           ENDE.

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Eintragungsorte?
Mittels Handysignatur im Internet täglich von 0-24 Uhr
                        oder
auf Papier auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

    In Wien sind die Bezirksämter auch im Corona-Lockdown für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30   und   Do. 8:00 - 17:30 Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung - auch in der Lockdwon-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
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Bundespräsidentschaftswahl 2022 - Volksbegehren