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Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
Alle österreichischen Staatsbürger
über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen, entweder
mittels Unterschrift am Amt oder mittels Internet & Handysignatur.
Die Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger
kostenlos.
Laufzeit:
Das Volksbegehren "Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht"
kann seit 26. Juni 2022 bis wird 100.000 Unterstützer haben
von jedem Österreicher über 16 Jahre unterschrieben werden.
Text des Volksbegehrens:
"Die Unterzeichner
fordern ein faires Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl 2022
in Österreich.
Es braucht zumindest
* eine Berichterstattung der bislang
bereits 13 Gegenkandidaten in den Medien;
* die Bekanntgabe des Wahltermins mindestens
4 Monate vor dem Wahltag und die Bekanntgabe der Frist für die
Sammlung der Unterstützungserklärungen mindestens 2 Wochen vor
Beginn der Frist;
* Wahlkarten für Auswärtswähler
(statt der mißbrauchsanfälligen Briefwahl);
* unparteiische Wahlbehörden.
Begründung:
1. Großes Medienversagen in Bezug auf
die Vorstellung der Gegenkandidaten
2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für
die Bekanntgabe des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für
das Sammeln von Unterstützungserklärungen
3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten
mittels Volksabstimmung - die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich.
Warum nicht?
4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden
sind nicht „unparteiisch“
5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche
Stimmenauszählung
6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
ist NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei
den Volksbegehren.
7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen
an die Kandidaten ist sinnlos
8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
ist laut Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl
kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber
schon
9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen
das persönliche und geheime Wahlrecht
10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus
der Wahlaufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016
1. Großes Medienversagen in Bezug
auf die Vorstellung der Gegenkandidaten:
Bis jetzt - 12.6.2022 - gab es keine Nennung
der derzeit 13 bekannten Gegenkandidaten und ihrer Ziele, weder im ORF
noch in den Zeitungen (Ausnahme: Der Standard mit einer redaktionellen
Berichterstattung). Dafür gibt es viele Falschmeldungen wie z.B. „keine
Gegenkandidaten“, „ein Kandidat auf weiter Flur“, „Fixkandidat Van der
Bellen“, usw.
So kann eine Demokratie nicht funktionieren.
Lösungsvorschlag: Gute Information des
Volkes wird gute Wahlentscheidungen bewirken (und schlechte, manipulative,
einseitige und unvollständige Information wird schlechte Wahlentscheidungen
bewirken). An guter Information und guten Wahlentscheidungen sollten alle
Demokraten in Österreich Interesse haben.
Bisher haben folgende
Personen ihre Kandidatur zur Bundespräsidentenwahl 2022 bekannt
gegeben:
Mag. Hubert Thurnhofer, Wolfgang Ottowitz,
Dr. Dominik Wlazny, Thomas Schaurecker, MSc, Rudolf Remigius Kleinschnitz,
Dr. Martin Wabl, Mag. Robert Marschall, Barbara Rieger, Johann Peter Schutte,
Konstantin Haslauer, Franz Gollowitsch, Martina Essl und Gustav Jobstmann.
(siehe => http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/
)
Insbesondere der
staatsnahe ORF hat weder seinen Bildungsauftrag erfüllt, noch die
GIS-Gebühren gerechtfertigt. Daher sollen die GIS-Gebühren abgeschafft
werden. Den Zeitungen und alle sonstigen Medien, die auf die Vorstellung
der Gegenkandidaten und ihre Ziele verschweigen, sollte die Presseförderung
gestrichen werden;
Erg.: Auf ORF.at wurden fälschlicher Weise
am 29.6.2022 nur 4 Anwärter (Kandidaten) genannt:
Es sind dies Alexander Van der Bellen, Dominic
Walzny, Gerald Grosz und Dr. Michael Brunner.
Tatsächlich gibt es aber bereits 16 Kandidaten.
www.orf.at vom 29.6.2022
mit 4 Kandidaten |
www.bundespraesidentschaftswahl.at
vom 29.6.2022 mit 16 Kandidaten |
wikipedia vom 29.6.2022
mit 14 Kandidaten |
2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für
die Bekanntgabe des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für
das Sammeln von Unterstützungserklärungen:
Die Bundesregierung hat per 12. Juni 2022
noch immer noch keinen Wahltermin, kein Stichtag und keine Sammelfrist
für die Unterstützungserklärungen festgelegt und ausgeschrieben.
(siehe §1 Bundespräsidentenwahlgesetz);
Lösungsvorschlag: Der Wahltermin muss
zumindest 4 Monate vor dem Wahltag öffentlich bekannt gemachten
werden. Der Stichtag sollte mindestens 2 Wochen vorher vom Nationalrat
festgelegt und bekannt gegeben werden.
Die Unterstützungserklärungsfrist
sollten mindestens 4 Wochen dauern.
3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten
mittels Volksabstimmung - die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich:
Der Bundespräsident kann zwar mittels
Volksabstimmung abgewählt werden (Art. 60 Abs. 6 B-VG), allerdings
kann das Volk diese Volksabstimmung nicht selbst einleiten, (sondern nur
die parteipolitisch besetzte Bundesversammlung).
Lösungsvorschlag: Änderung des §60
(6) B-VG:
„Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der
Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung
ist durchzuführen, wenn ein Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen
oder die Bundesversammlung es verlangen. …“
4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden
sind nicht „unparteiisch“:
Derzeit gibt es nur parteipolitisch besetzten
Wahlbehörden, die unabhängig und unparteiisch sein sollen; (laut
§2 Bundespräsidentenwahlgesetz iVm §14 (1) und §15
Nationalratswahlordnung). Das kann klarerweise nicht gut funktionieren.
Lösungsvorschlag: Es braucht Wahlbehörden
mit parteifreien – also tatsächlich unabhängigen und unparteiischen
- Wahlbeisitzern, bei denen die Wahlbeisitzer zumindest 5 Jahre keiner
Partei angehört haben.
(siehe auch => http://www.echte-demokratie.at/merkmale.html
);
5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche
Stimmenauszählung:
Warum nicht? Was haben die Parteien da zu
verheimlichen?
Lösungsvorschlag: Vertrauen des Volkes
in ein Wahlergebnis wird man nur mit Transparenz gewinnen können.
Daher sind wir für eine transparente, öffentliche Stimmenauszählung
(wie in Großbritannien).
6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
ist NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B.
bei den Volksbegehren:
Das schafft jede Menge unnötige Verwirrung
bei den Wählern/-innen.
Lösungsvorschlag: Falls man die Unterstützungserklärungen
beibehalten möchte, sollten alle Unterstützungserklärungen
bei Volksbegehren und bei Wahlen mit den gleichen Methoden unterschrieben
werden können.
Es gibt auch keinen Mißbrauchsfall,
denn schlimmsten Falles gibt es einen Kandidaten mehr. Das ist ja bei einer
Wahl auch etwas Gutes.
7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen
an die Kandidaten ist sinnlos:
Das bringt keinen Mehrwert, außer der
Post.
Einige Unterstützungserklärungen
verschwinden bei der Post oder kommen zu spät an.
Einige Unterstützungserklärungen
werden von den Unterstützungswilligen nie aufgegeben, da es am Kuvert
oder an der Briefmarke scheitert oder weil sie darauf vergessen, den Brief
rechtzeitig abzusenden. Das verringert die Chancen der Kandidaten erheblich,
obwohl es nicht am Wählerwillen scheitert.
Lösungsvorschlag: Die Rücksendungen
abschaffen.
Unterstützungserklärungen werden
derzeit ohnedies bei einem Amt abgegeben. Das Innenministerium hat schon
derzeit ein elektronisches Wählerverzeichnis. Es ist nicht notwendig,
dass - wie bisher - eine Rücksendung der Unterstützungserklärung
an die Kandidaten erfolgen müssen, die die Unterstützungserklärungen
dann bei einem weiteren Amt - nämlich beim Innenministerium - einreichen
müssen.
8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
ist laut Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl
kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber
schon:
Das ist ein krasser Widerspruch. Auf untergeordneter
Gesetzesebene gibt es restriktivere Bestimmungen, als auf der übergeordneten
Ebene der Bundesverfassung (Art. 60 Abs. 3 B-VG). Das dürfte nicht
so sein.
Lösungsvorschlag: Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
und das bezahlen der Gebühr vom 3.600 € gehört daher im
Bundespräsidentenwahlgesetz gestrichen.
(Falls man das Sammeln von Unterstützungserklärungen
aufrecht erhalten will, so gehört die Anzahl deutlich gesenkt, z.B.
von derzeit 6.000 - laut §7 Abs.1 BPRäsWG - auf 1.000 Unterstützungserklärungen.)
9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen
das persönliche und geheime Wahlrecht:
Die Briefwahl – mit der das persönliche
und geheime Wahlrecht gebrochen wird – wurde immer noch nicht abgeschafft.
Bei der Briefwahl gibt es keine Wahlkommission, die ein geheimes und persönliches
Wahlrecht sicherstellt.
D.h. die Briefwahlstimme kann im öffentlichen
Autobus unterschrieben werden, am Arbeitsplatz, in der Moschee bzw. Kirche
oder zu Hause in der Familie. Mit der Briefwahl ist tatsächlich ein
Stimmenkauf möglich, obwohl dieser eigentlich gesetzlich verboten
ist.
Lösungsvorschlag: Die Alternative für
ortsabwesende Personen wäre, das Wählen mit Wahlkarten in Wahllokalen.
Die Briefwahl gehört sofort abgeschafft.
(siehe auch => http://www.echte-demokratie.at/merkmale.html
);
10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus
der Wahlaufhebung der Bundespräsidentenwahl 2016:
Bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016
ging sehr viel schief.
Erstens, hat die Briefwahl zu einer Wahlwiederholung
geführt, da sich die Briefwahlkuverts vorzeitig von selbst öffneten
und das Wahlgeheimnis offensichtlich nicht eingehalten wurde.
Zweitens wurden die Wahlgesetze mehrfach von
Bezirkswahlleitern und von Wahlkommissionen gebrochen.
Das hat eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof
ergeben.
Es wurde aber am System nur wenig geändert.
Die Briefwahl gibt es immer noch und die parteipolitisch
besetzten Gemeinde-, Bezirks- und Landeswahlbehörden sowie die Bundeswahlbehörde
werden immer noch nicht von außen kontrolliert. (Unfassbar).
Lösungsvorschlag: Man sollten die gleichen
Fehler nicht zweimal machen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzes- änderungen beschließen.
Diese Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämtern und Rathäusern (außer in Wien), sowie online mittels Handysignatur zwischen 0-24 Uhr auf https://www.bmi.gv.at/411/ im Eintragungszeitraum unterschreiben.
Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Bundespräsidentenwahl:
faires Wahlrecht“
Webseite: http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/volksbegehren.html
13.6.2022 ENDE.
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Eintragungsorte?
Mittels Handysignatur
im Internet täglich von 0-24 Uhr
oder
auf Papier auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt
zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
In Wien sind die Bezirksämter auch im Corona-Lockdown
für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30 und Do. 8:00 - 17:30
Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes
sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung
- auch in der Lockdwon-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich
eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten
unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben
NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann
erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
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