Die Bundespräsidentenwahl 2016 wurde in Österreich in
drei
Durchgängen abgewickelt.
* 24. April 2016: Erster Wahlgang mit 6 zugelassenen Kandidaten:
Niemand schaffte mehr als 50% der gültigen Stimmen.
* 22. Mai 2016: Stichwahl zwischen Norbert Hofer (FPÖ)
und Alexander Van der Bellen (Grüne bzw "nichtgrün")
* 4. Dezember 2016: Wiederholung der Stichwahl,
nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof.
Es waren nur österreichische Staatsbürger wahlberechtigt, soferne die bereits 16 Jahre alt und von der Wahl nicht ausgeschlossen waren. Es waren 3.309.645 Frauen (inklusive Mädchen) und 3.089.927 Männer (inklusive Buben). Die Wahlbeteiligung im 3. Durchgang lag bei 74,2%.
Wahlergebnis: Der Wehr- und Zivildienstverweigerer Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) gewann mit 53,8% und wurde so doch noch Bundespräsident und Oberbefehlshaber von Österreich.
Angelobung: Die Angelobung des neuen österreichischen Bundespräsidenten fand am 26.1.2017 im Parlament in Wien statt.
26.7.2018: Erste Schuldsprüche zu Wahlmanipulationen bei der
Bundespräsidentenwahl 2016
Heute wurden die ersten 9 Täter gerichtlich verurteilt, darunter
auch Bürgermeister Albel (SPÖ).
Zuvor bekannten sich bereits 8 Wahlbeisitzer für schuldig.
=> Wahlanfechtung & Schuldsprüche
zur Bundespräsidentenwahl
21.4.2017: 4 Monate nach der Wahl wird bekannt:
War das Frau Gertrude-Video mit der Wahlempfehlung für
Van der Bellen eine Auftragsarbeit von einer Werbeagentur?
"... Der Van der Bellen-Wahlkampf hat ein goldenes Nachspiel: Die
Werbeagentur Jung von Matt/Donau bekam am Donnerstag eine Auszeichnung
für ihre Arbeit "Frau Gertrude". DerCreativ Club Austria verlieh der
Arbeit den Jurypreis, den "Grand Prix". ..."
=> KURIER
vom 21.4.2017
27.3.2017: Hofburgwahl: Strafrechtliche Ermittlungen gegen 246 Personen
Gegen 246 Personen (Anm.: Mitglieder von Wahlbehörden) wird alleine
durch die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen
und Korruption im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl
ermittelt. Gegen sie besteht vor allem der Verdacht des Amtsmissbrauchs
bzw. der Falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Das geht aus der
Beantwortung
einer parlamentarischen
Anfrage (11021/AB vom 27.03.2017 zu 11485/J (XXV.GP)) des Grünen
Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter
(ÖVP) hervor. Von den 246 bekannten Beschuldigten/Verdächtigen,
gegen die ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
wird dieses wegen der folgenden Tatbestände geführt,
und zwar gegen
• 112 Personen wegen § 302 Abs. 1 StGB,
• 112 Personen wegen § 311 StGB,
• 18 Personen wegen § 302 Abs. 1 und § 311 StGB,
• 1 Person wegen § 302 Abs. 1 und §
288 Abs. 1 StGB,
• 1 Person wegen § 302 Abs. 1 und §
310 Abs. 1 StGB und
• 2 Personen wegen § 302 Abs. 1 und §
263 StGB.
13.2.2017: Erste Auslandsreise des österreichischen Bundespräsidenten
führte nach Brüssel
Der große EU-Beschwörer und EU-Befürworter Van der
Beller begann heute seinen 2-tägigen Besuch bei der EU in Brüssel.
Er ist sich aber nicht sicher, ob die EU überhaupt "Ausland" sei.
26.1.2017: Angelobung des neuen österreichischen Bundespräsidenten
Am 26. Jänner wurde der neue österreichische Bundespräsident
angelobt.
Die Angelobung fand im Reichsratssaal des österreichischen
Parlaments in Wien statt.
Amtssitz des österreichischen Bundespräsidenten ist die Präsidentschaftskanzlei
in der Wiener Hofburg.
*
Seine Eltern flohen im Februar 1941 vor den Sowjets nach NAZI-Deutschland.
("Heim ins Reich").
* Geburt: Alexander Van der Bellen kam am 18. Jänner 1944
in Wien - damals Teil des Deutschen Reiches - zu Welt.
* Seine erste Staatsbürgerschaft war vermutlich die des
Deutschen
Reichs. Seit wann Alexander Van der Bellen die österreichische
Staatsbürgerschaft hatte, konnte oder wollte die gesamte österreichische
Medienlandschaft in 11 Monaten Wahlkampf nicht herausbekommen und veröffentlichen.
* Bundesheer: Alexander Van der Bellen ist eine Drückeberger.
Er hat - trotz Tauglichkeit bei der zweiten Musterung - keinen Grundwehrdienst
abgeleistet. Er hat keinerlei militärische Ausbildung, wird aber
als Bundespräsident gleichzeitig Oberbefehlshaber des österreichischen
Bundesheeres.
* Mitglied der Freimaurer: Van der Bellen war oder ist noch
immer bei diesem Geheimbund. Von wann bis wann er bei den Freimaurern Logenbruder
war, wollte er bis dato nicht sagen.
* Ehe: Alexander Van der Bellen ist mehrjähriger Ehebrecher.
Erst ganz kurz vor Beginn des Präsidenten-Wahlkampfes ließ er
sich von seiner ersten Ehefrau scheiden und heiratete seine Affäre.
* Gab in seinem Wahlvorschlag einen falschen Beruf - nämlich
"Universitätsprofessor" - an, obwohl er schon seit 7 Jahren in Pension
war.
* Im Jahr 2000 war Van der Bellen für die EU-Sanktionen GEGEN
Österreich !!!
* Er ist für "mehr EU" und "mehr Flüchtlinge" in Österreich.
* Glaubt nicht an Gott (= ist ein "Ungläubiger").
* Er ist für Abtreibungen (Tötungen) von ungeborenen
Kindern. Fristenregelung "ohne wenn und aber";
22.12.2016: Die Einspruchsfrist für Wahlanfechtungen endete
um 24:00 Uhr
Laut Medienberichten gab es keinen Wahleinspruch.
Die Wahlanfechtung hätte nur von den 6 Kandidaten erfolgen können,
deren Wahlvorschlag veröffentlicht wurde. Es waren dies somit jene
6 Personen, die beim ersten Wahlgang am Stimmzettel standen: Griss, Hofer,
Hundstorfer, Lugner, Khol, Van der Bellen. Wahlbeisitzer
und normale Wahlberechtigte dürfen die Wahl NICHT (!) anfechten,
egal wie groß die Mißstände u. Wahlmanipulationen waren.
Gründe für eine Wahlanfechtung
hätten sein können:
* Briefwahl-Anträge mit falscher Passnummer für fremde Personen
waren möglich
* Briefwahlkarten teilweise in den USA und China verspätet angekommen
* Kein bzw nur fallsweise Echtheitsprüfung der Unterschriften
der eidesstattlichen Erklärungen
* Falschangaben von Van der Bellen und Hofer bei ihren eingereichten
Wahlvorschlägen. (Beide haben falsche Berufsangaben gemacht. Ihr Wahlvorschlag
hätte somit nicht berücksichtigt werden dürfen, womit sie
nicht am Stimmzettel der Bundespräsidentenwahl hätten stehen
dürfen !!! Dann wären Griss und Hundstorfer in der Stichwahl
gewesen.)
Wird der Wahlgang vom 4. Dezember 2016 angefochten werden?
Derzeit gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß die
Präsidentschaftswahl in Österreich neuerlich angefochten wird.
Grund ist die Briefwahl. Wie die "Neue
Züricher Zeitung" am 7.11.2016 aufgedeckt hat, ist es möglich,
daß Briefwahlkarten in Vorarlberg lediglich mit
einer falschen Reisepassnummer beantragt und an x-beliebige Firmenadresse
-
wo man am Schluß nicht weiß, welche Person die Wahlkarte übernommen
hat - zugestellt wird. Ob die Passnummer auch zum entsprechenden
Namen des Antragstellers passt, wird "nur stichprobenartig" geprüft.
Laut Vorarlbergs Wahlleiter Längle gibt es für die Behörden
keine gesetzliche Pflicht, die Reisepassnummer auf den Wahlkartenanträgen
zu überprüfen.
Jede Gemeinde hat andere Antragsformulare
und Abwicklungsarten für die Abwicklung der Briefwahl. Deshalb weiß
man gar nicht, bei wievielen Gemeinden es ein akutes Probleme in Bezug
auf Wahlmanipulationen der kommenden Bundespräsidentenwahl gibt.
Während die NZZ die Systemlücken
bei Briefwahlanträgen in Vorarlberg aufdeckte, haben die Salzburger
Nachrichten dieselben Systemlücken in anderen Bundesländern (NÖ,
OÖ, Salzburg) entdeckt, nachgewiesen und in einem Artikel
vom 7.11.2016 veröffentlicht.
Diese bekannten Systemlücken reichen
schon aus, daß der Verlierer die Wahl anfechten kann. Der Verfassungsgerichtshof
müßte vermutlich die Wahlentscheidung der Wähler - aufgrund
möglicher oder sogar tatsächlicher Wahlmanipulationen - neuerlich
für ungültig erklären. Da stellt sich natürlich die
Frage, ob man die Wahl am 4. Dezember nicht besser gleich absagen sollte
und zunächst einmal alle Systemlücken bei der Briefwahl schließen
sollte. Sonst fühlen sich viele Wähler gefrozzelt, wenn sie an
einer Wahl teilnehmen, wo die Aufhebung mehr oder weniger vorprogrammiert
ist.
Diese ganze Problematik geht auf eine Gesetzgebung
von SPÖ-ÖVP zurück und auch auf die ehemalige Innenministerin
Johanna
Mickl-Leitner (ÖVP). Sie war von April 2011 bis April 2016 die
für Wahlen zuständige Innenministerin in Österreich. Sie
hat es offenbar nicht zustande gebracht, in allen Gemeinden eine gesetzeskonforme,
manipulationssichere Abwicklung für Briefwahlanträge sicherzustellen.
Der nächste Wahlskandal ist also im Laufen. Das Innenministerium -
unter dem neuen Innenminister Wolfgang Sobotka - bittet Mißbrauchsfälle
dem Innenministerium zu melden. Es werde jedem Hinweis nachgegangen, so
das BMI auf Twitter.
Die Stadt Linz ließ inzwischen
die Versendung der Wahlkarten stoppen. Der Linzer Bürgermeister
Klaus Luger schlägt vor, daß "in Zukunft die Wähler
persönlich bei der Behörde eine Wahlkarte beantragen müssen.
„Das ist die einzige Möglichkeit, Missbrauch ziemlich auszuschließen“,
wenn auch die Gefahr bestehe, dass so die Wahlbeteiligung sinke, so Luger"
auf orf.at am 8.11.2016.
"In Salzburg seien von den 1100 eingegangenen
Bestellungen 20 mit falschen Passnummern angekommen." laut Der
Standard vom 8.11.2016.
Wie ORF.at
am 9.11.2016 berichtete, gibt es auf der Webseite www.wahlkartenantrag.at
ein Datenleck.
"Suchfunktion inzwischen offline. Betroffen sind vor allem kleinere
Gemeinden, die mit der Firma kooperieren. Größere Gemeinden
wie Wien, Linz oder Graz verwenden für die Wahlkartenanträge
eigene Systeme, hier leitet Wahlkartenantrag.at lediglich weiter. Diese
Gemeinden und die dort Wahlberechtigten sind von dem Datenleck nicht betroffen.
Das für Wahlen zuständige Innenministerium sprach gegenüber
APA von keinem primär wahlrechtlichen, sondern datenschutzrechtlichen
Problem. Das Ministerium betonte, keinen Vertrag mit dem privaten Dienstleister
hinter Wahlkartenantrag.at zu haben. Das sei Sache der Gemeinden.
..."
Wer ist der Betreiber von der Webseite www.wahlkartenantrag.at ?
Laut deren Impressum ist das die "Comm-Unity EDV
GmbH" mit Sitz in Prof.-Rudolf-Zilli-Straße 4, 8502 Lannach, Tel.:
+43 3136/800-0. Laut Artikel Der
Standard vom 9.11.2016 ist an dieser Firma die ehemalige SPÖ-Nationalratsabgeordnete
Irene Szep mit einem Anteil von 2,4% beteiligt.
ad Wahlverschiebung:
Der neue Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP, gelernter Musiklehrer)
sah sich außer Stande, daß die Wahlwiederholung am gesetzlich
festgelegten Wahltag 2. Oktober 2016 stattfand. Der Grund sind einige defekte
Wahlkartenkuverts. Wieviele das sind, wird geheim gehalten. Der Innenminister
(Teil der exekutiven Gewalt) wollte, daß das Parlament (legislative
Gewalt) seinen Wunsch auf Wahlverschiebung der Wahlwiederholung erfüllt
und im Blitztempo eine Gesetzesänderung durchführt. Das ist inzwischen
auch geschehen. Alle vor dem 2.10.2016 abgegebenen Briefwahlstimmen
im Zuge der Wahlwiederholung der Stichwahl sind ungültig.
Als neuer Wahltag ist der 2. Adventsonntag, also der 4.
Dezember 2016 gesetzlich fixiert worden.
Das Endergebnis der Wahl wird am 5. Dezember 2016 (Krampus-Tag) bekannt
gegeben werden.
Weiters wollen SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS das Wahlergebnis
dadurch verfälschen, indem man den Stichtag nach hinten verlegt und
dadurch mehr 16-jährige Kinder mitwählen können, die bisher
noch nicht wahlberechtigt waren. Das würde laut Meinungsumfragen die
Chancen des grünen Kandidaten Van der Bellen erhöhen, die Wahl
zu gewinnen. Die FPÖ stimmte - wenig überraschend - dagegen,
blieb aber in der Minderheit.
Eine Wahlverschiebung der Wahlwiederholung
wegen defekter Wahlkarten ist gesetzwidrig.
Laut Bundespräsidentenwahlgesetz
§8 Abs. 4 ist eine Wahlverschiebung nur beim Tod eines Kandidaten
vorgesehen. Dieser Fall liegt aber nicht vor. Also haben die Parlamentsparteien
als Lösung im Expresstempo ein neues Gesetz beschlossen, bei dem auch
gleich der Stichtag geändert wurde!
Die Gesetzesänderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes während
des laufenden Wahlvorganges ist vermutlich aber rechtswidrig. Dieses
neue Gesetz kann am Ende der Wahl aufgrund einer Wahlanfechtung bekämpft
werden.
15.12.2016: Das amtliche Endergebnis von heute
Kandidat | Stimmen | % | |
1. | Norbert Hofer (FPÖ) | 2.124.661 | 46,2% |
2. | Alexander Van der Bellen (Grüne) | 2.472.892 | 53,8% |
6.399.607 Wahlberechtigten, davon 4.749.339 abgegebene Stimmen,
davon 4.597.553 gültige Stimmen.
Wahlbeteiligung 74,2%.
Heute beginnt die 1-wöchige Einspruchsfrist.
=> Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl
1. Wer darf wählen? 6.399.572 Österreicher und
Österreicherinnen dürfen am 4. Dezember 2016 oder schon davor
wählen.
Davon sind 3.309.645 Frauen (inklusive Mädchen) und 3.089.927
Männer (inklusive Buben).
Durch einen Gesetzestrick der Parteien SPÖ, ÖVP, Grüne
und NEOS dürfen auch in der Zwischenzeit 16-Jahre alt gewordene Kinder
den neuen österr. Präsidenten wählen.
Weiters ist die Zahl der Auslandsösterreicher um 13.709 auf 56.539
(+32%) gestiegen. (Anm.: Seltsam. Wie funktioniert die wundersame Vermehrung
der Auslandsösterreicher um 32% in einem halben Jahr?).
In Summe gibt es um 17.065 mehr Wahlberechtigte, als bei den ersten
beiden BPräs-Wahlgängen im heurigen Jahr. Da das Wahlergebnis
sehr knapp werden kann, könnte es sein, daß diese 17.065 nachträglich
zu Wahlberechtigten gemachten 16-jährigen Kinder und die neuen wahlberechtigten
Auslandsösterreicher die Wahl entscheiden.
2. Der gesetzliche Wahltag für
die Wahlwiederholung im Wahllokal ist nun der Sonntag,
4.
Dezember 2016.
Genau genommen ist das aber nur der letzte Wahltag.
In Wirklichkeit gibt es durch die Briefwahl ca 30 Wahltage. Der erste Wahltag
ist jener Wahltag, wo Briefwähler die Briefwahlkarte ausgehändigt
oder zugestellt bekommen. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Meist Anfang November 2016.
3. Gilt die Briefwahl diesmal? Das kann
man noch nicht sagen. Das hängt davon ab,
wieviele Briefwahlkarten
mit falscher Reisepassnummer beantragt wurden,
wieviele Wahlkarten an falsche Personen zugestellt
wurden und überhaupt irgendwo ankommen,
wieviele Wahlkarten am Postweg-Retourweg verloren
gehen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts bei der
Behörde einlangen,
ob die Bezirkswahlbehörde wieder vorzeitig
die Kuverts auf Unversehrtheit prüfen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts vorzeitig
als nichtig gewertet werden,
ob bereits nichtige Briefwahlkarten durch Umtausch
in gültige Briefwahlstimmen verwandelt werden,
wieviele rechtswidrige "Duplikate" von Wahlkarten
durch Behörden ausgestellt werden,
ob es eine (gültige?, echte?) Unterschrift
auf der Briefwahlkarte gibt,
ob die Briefwahl diesmal einer Wahlanfechtung
standhält.
Die Briefwahl ist sozusagen
zu einer Brieflotterie geworden. Mittels Briefwahlkarten ("Brieflose"?)
kann man zwischen Anfang November und 4. Dezember 2016 wählen, soferne
der Brief bis 4. Dez. 17:00 Uhr bei einer Wahlbehörde oder im Wahllokal
einlangt.
4. Wer oder was wird gewählt?
Das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und der Oberbefehlshaber
des österreichischen Bundesheeres.
(Anm.: Van der Bellen war allerdings gar nie beim Bundesheer, sondern
hat sich als Universitätsprofessor um die Wehrpflicht herumgedrückt.
D.h. Van der Bellen hat somit gar keine Qualifikation und Voraus- setzungen
für die Bewerbung zum Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Er kandidiert
aber trotzdem.)
5. Wer steht am Stimmzettel? Der
Stimmzettel bleibt auch bei der verschobenen Wahlwiederholung gleich.
Am amtlichen Stimmzettel stehen schon vorgedruckt Ing. Norbert
Hofer (45 Jahre) und
Dr. Alexander Van der Bellen
(72 Jahre).
6. Falsche Berufsangaben der Kandidaten Hofer und Van der Bellen
am eingereichten Wahlvorschlag:
Norbert Hofer gab als Beruf an "Flugzeugtechniker"
zu sein.
Tatsächlicher Beruf: "Nationalratsabgeordneter".
Alexander Van der Bellen gab als Beruf an "Universitätsprofessor"
zu sein:
Tatsächlicher Beruf: "Pensionist" (seit 8 Jahren).
(Der bald 73-jährige Van der Bellen ist sogar Doppelpensionist
und kassiert in Summe ca 8000 Euro an monatlicher Pension.)
Egal wer gewinnt, Österreich bekommt somit einen Schummelpräsidenten.
Anm.: Eigentlich hätte die Bundeswahlbehörde
die Wahlanträge mit falschen Angaben ausscheiden müssen. Dann
wären Hofer und Van der Bellen gar nicht auf den Stimmzetteln der
Bundespräsidentenwahl 2016 gestanden. Die Bundeswahlbehörde hat
aber beide Augen zugedrückt und so die Kandidatur von Hofer und Van
der Bellen ermöglicht.
7. Wer darf wählen? Nur lebende
und tote Österreicher (keine EU-Bürger und sonstigen Ausländer).
Jeder, der bei der ersten Stichwahl am 22.5.2016 wählen durfte,
darf dies nun wieder.
Am Wahltag bereits tote Menschen können nur dann gültig wählen,
wenn sie noch vor dem Wahltag - zu Lebzeiten - mittels Briefwahl gewählt
haben. Diese Stimmen bleiben gültig, auch wenn der Wähler bzw
die Wählerin noch vor dem (letzten) Wahltag verstirbt.
Aufgrund eines Wahlrechtsänderungsgesetzes zwischen der ersten
und zweiten Stichwahl haben SPÖ-ÖVP-Grüne-NEOS auch noch
die inzwischen 16 Jahre alt gewordenen Kinder für wahlberechtigt für
die 2. Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 erklärt. Damit
dieser Trick 1 - der Van der Bellen helfen soll - nicht durch den Verfassungsgerichtshof
aufgehoben werden kann, wurde dafür ein Verfassungsgesetz gemacht
(= Trick 2).
8. Wer ist ein moralisches Vorbild? Van
der Bellen als Ehebrecher sicher nicht. Er hat doch glatt seine
erste Ehefrau mit der Geschäftsführerin des Grünen-Parlamentsklubs
längere Zeit betrogen, ehe er sich scheiden ließ, umsattelte
und schnell vor Bekanntgabe seiner Präsidentschaftskandidatur die
um 20 Jahre jüngere Nebenbuhlerin heiratete. Die möglicherweise
zukünftige "First Lady" Österreichs, Doris Schmidauer, wußte
klarerweise während der Affäre (wienerisch: "Pantscherl"),
daß Van der Bellen noch mit seiner Ehefrau verheiratet war. Naja,
sehr schlamperte Verhältnisse bei Van der Bellen.
Hofer ist ebenfalls schon geschieden und wiederverheiratet.
Wie bei ihm der Übergang von der Erst-Ehefrau auf die Zweit-Ehefrau
verlief ist medial nicht bekannt.
9. Kann die Wahl manipuliert werden? JA.
Wahlmanipulationen sind in Österreich sehr leicht möglich.
Am leichtesten geht Wahlmanipulation bzw Wahlbetrug mittels Briefwahl,
in den Alters- und Pflegeheimen und bei besachwalteten Personen. Die Probleme
sind dem Nationalrat, dem Innenministerium und dem Verfassungsgerichtshof
seit mindestens 10 Jahren bekannt. Die Mehrheit von SPÖ-ÖVP hat
im Parlament (= Gesetzgebung) aber bisher die seit vielen Jahren bekannten
Möglichkeiten der Wahlmanipulation nicht abschaffen wollen. Eine Verbesserung
gibt es also erst bei Aufhebungen von Wahlen durch den Verfassungsgerichtshof.
Aktuell werden sogar über Facebook Stimmen
zum An- und Verkauf angeboten. Der Stimmenkauf bzw Stimmenverkauf
ist verboten, mittels Briefwahl aber einfach möglich. Man braucht
nur seine Briefwahlkarte weitergeben, ohne das irgendeine Wahlbehörde
das bemerken würde. Die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte
kann entweder vom Verkäufer bereits vorunterschrieben (= 100%
gültig) sein oder der Käufer macht irgendein Krixi-Kraxi als
Unterschrift. (Das wäre keine Unterschriftenfälschung, da
bei einer Fantasieunterschrift ja nicht eine andere Unterschrift nachgemacht
wird). Die Unterschriften auf Wahlkarten wurden bis jetzt nicht auf
Echtheit überprüft und das wird sich in Zukunft auch nicht
ändern. Die Wahlbehörden wissen nämlich nicht, wie sie Unterschriften
auf Echtheit prüfen sollen. Und selbst wenn sie es wüßten,
dann wäre eine solche Unterschriftenüberprüfung bei 800.000
Wahlkarten schlicht und ergreifen schwer durchführbar. Da würde
die Stimmenauszählung mehrere Wochen dauern.
Einmal mehr zeigt sich, daß die Briefwahl
für Wahlbetrug bestens geeignet ist.
Aber immerhin geht das Innenministerium nun gegen das öffentliche
Bekanntmachen von Stimmenverkauf mit Anzeigen vor. (siehe => KURIER-Artikel
vom 17.11.2016). Statt das Problem des Stimmenverkaufs bei der Wurzel
zu packen, versucht man nur die gröbsten Auswüchse zu unterbinden.
Damit soll vermutlich der Schein einer sauberen Wahl gewahrt werden. Österreich
ist eben eine Operetten-Republik. (Keinesfalls ist Österreich eine
"Bananenrepublik", da in Österreich keine Bananen wachsen, sondern
Äpfel, Birnen, Zwetschken und Weintrauben.)
10. Die Hotline des Innenministeriums für Fragen zur Bundespräsidentenwahl
2016 ist am Wochenende erreichbar, und zwar am Samstag, 3. Dezember, von
7.30 - 17.00 Uhr, und am Sonntag, 4. Dez. von 8 - 17 Uhr.
Hotline: Inland (gebührenfrei) Telefon:
0800 202220
.
Kandidat | Stimmen | % | |
1. | Norbert Hofer (FPÖ) | 2.220.654 | 49,7% |
2. | Alexander Van der Bellen (Grüne) | 2.251.517 | 50,3% |
ACHTUNG: Probleme mit der Briefwahl und deren
Ergebnisse:
In Summe wurden 885.437 Wahlkarten ausgegeben.
* davon im Ergebnis nicht berücksichtigten
Wahlkarten (Briefwahlstimmen): 46.800
Stimmen
Bei 37.065 Wahlkarten
fehlte
die Unterschrift am Wahlkartenkuvert.
Bei 3.423 Wahlkarten fehlte
das Wahlkuvert im Wahlkartenkuvert
1.082 Wahlberechtigte verwendeten
ein
falsches Kuvert und wurden daher im Ergebnis nicht berücksichtigt.
2.998 Wahlkarten kamen zu früh
bei der Bundeswahlbehörde an.
65 Wahlkarten kamen zu spät bei der Bundeswahlbehörde
an.
* Von den mitgezählten Wahlkarten wurden dann zu guter Letzt noch
19.629
Stimmen als ungültig erklärt.
* Bei wievielen Briefwahlstimmen geschummelt
wurde, wieviele Wahlkarten per Stimmenkauf einen anderen Besitzer
fanden, wieviele Briefwahlstimmen vom Familienoberhaupt eingesammelt und
selbst ausgefüllt wurden, bleibt im Dunkeln. Die Stimmabgabe in Moscheen
und in islamischen Vereinen in Wien wäre auch einmal eine Recherche
wert. Die Gerüchteküche brodelt jedenfalls. Zu beweisen ist das
so gut wie nie, denn wer gibt schon zu, daß er oder sie einen Wahlbetrug
begangen hat.
Dem Verfassungsgerichtshof veranlaßte das bisher
nicht, die Briefwahl als verfassungswidrig bzw rechtswidrig generell auzuheben.
Punktuell gab es aber bei anderen Wahlen in einzelnen Gemeinden schon Wahlwiederholungen
.
Mehr => Ergebnisse der BPW16
Endergebnis inkl Briefwahlstimmen (Quelle Innenministerium)
Kandidat | Stimmen | % | |
Platz 1: | Norbert Hofer | 1.499.971 | 35,1% |
Platz 2: | Alexander Van der Bellen | 913.218 | 21,3% |
------------------------------------- | |||
Platz 3: | Irmgard Griss | 810.641 | 18,9% |
Platz 4: | Rudolf Hundstorfer | 482.790 | 11,3% |
Platz 5: | Andreas Khol | 475.767 | 11,1% |
Platz 6: | Richard Lugner | 96.783 | 2,3% |
Hofer und
Van
der Bellen haben es in die Stichwahl am
22. Mai 2016 geschafft.
Die anderen vier Kandidaten schieden heute aus.
Mehr Infos => Ergebnisse
der Wahl
Was soll der österreichische Bundespräsident überhaupt sein bzw "darstellen"?
Die einen meinen ein "Staatsnotar", der die Gesetz der Republik Österreich auf das verfassungsmäßige Zustandekommen überprüft. Das ist tatsächlich eine bedeutende Aufgabe des österr. Bundespräsidenten. Dafür sind klarerweise Juristen am besten geeignet. Der Nachteil von Juristen ist wiederum, daß sie vom Alltagsleben oft weit entfernt sind und auch nicht unbedingt mit Hausverstand agieren, sondern nur nach Paragrafen. Wie auch immer, bei dieser Wahl tritt voraussichtlich sowieso kein einziger Notar an.
Dann gibt es die Strategen, die sich im Präsidenten ein "Gegengewicht zur herrschenden SPÖ-ÖVP-Bundesregierung" wünschen. Dort wo die Bundesregierung geltendes Recht bricht, hat der Bundespräsident einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen (z.B. durch Notverordnungen oder durch Absetzung der gesamten Regierung). Insoferne kann der Bundespräsident sogar ein starkes Gegengewicht zur Bundesregierung werden.
Andere Bürger wünschen sich einen "Ersatzkaiser", der eine dementsprechende Rolle in der kaiserlichen Hofburg in Wien - dem jetzigen Ort der Präsidentschaftskanzlei - wahrnimmt. Das Kaiserpaar Franzl und Sissi ist eben noch tief in den Köpfen vieler älterer Österreicher verankert: Österreich machte zu Zeiten der Doppelmonarchie Weltpolitik. Da gab es halt noch die schöne heile Welt , die viele Leute gerne zurück hätten. Das das Kaiserreich Österreich mit einem Weltkreig zu Ende ging, haben viele Leute schon wieder verdängt. Tatsächlich ist Österreich schon seit 100 Jahren in der parlamentarischen Demokratie angekommen. Es regiert nicht der Kaiser, sondern das Parlament (= Gesetzgebung) . Die österreichische Bundesregierung - eigentlich Staatsverwaltung - und der Bundespräsident führen dann die Gesetze mit ihren Beamtenapparaten aus.
Wieder andere Leute leben in der heutigen modernen Zeit und wünschen sich eher einen "obersten Alleinunterhalter". Das erklärt zum Beispiel das gute Abschneiden von Ing. Richard Lugner bei der Präsidentenwahl im Jahr 1998. Tatsächlich inszenieren die meisten Parteien in der Wahlphase für ihre Kandidaten, die Journalisten und Wähler ein schönes Schauspiel, um bei ihren möglichen Wähler gut anzukommen. Es kommt halt doch nicht nur auf die beste Qualifikation des Kandidaten an, sondern um eine perfekt Präsentation und Show. Das Fernseh- und Internetzeitalter begünstigt diesen Trend.
Der Bundespräsident als "oberste moralische Instanz" Österreichs verkörperte wohl am besten Dr. Rudolf Kirchschläger. Seit Dr. Kurt Waldheim, Dr. Thomas Klestil und Dr. Heinz Fischer ist diese moralische Funktion aber in der Gegenwart nicht mehr vorhanden und das erwartet sich das Volk auch kaum mehr wer. Seit Erzbischof Hermann Groer hat selbst die katholische Kirche Österreichs ein Problem damit, sich als oberste moralische Instanz in diesem Land zu positionieren.
Aufgrund der vielen aktuellen Krisen und Probleme bräuchte Österreich wahrscheinlich einen "Top-Manager" der Republik, der all die akuten Probleme löst, insbesondere die Probleme, wo die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments derzeit kläglich scheitern (z.B. Zuwanderung, Asylanten, Kriminalität, Arbeitslosigkeit). Noch besser wäre es, das Volk könnte von sich aus Volksabstimmung einleiten und so Entscheidungen herbeiführen, die dann die Bundesregierung umzusetzen hat.
Eines steht aber schon vor der Präsidentenwahl
fest. Einen Wunderwuzzi als österreichischen Bundespräsident
wird es vermutlich auch nach der heurigen Wahl 2016 nicht geben, insbesondere
auch deshalb, weil die - laut Meinungsumfragen - aussichtsreichen Kandidaten
schon das Pensionistenalter erreicht haben.
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ab 8.7.2016 übernahmen die drei Nationalratspräsidenten
die Aufgaben des Bundespräsidenten:
Da noch kein Nachfolger rechtsgültig gewählt wurde, haben
die drei Nationalratspräsidenten Doris Bures (SPÖ), Karlheinz
Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) die Aufgaben des Bundespräsidenten
vorübergehend übernommen. Auf Staatsbesuche und repräsentative
Auftritte wollen sie aber verzichten.
8.7.2016: Letzter Amtstag von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
Am 8. Juli 2016 trat der bisherige Bundespräsident Dr. Heinz Fischer
(SPÖ) ab und ging in Pension.
2.7.2016: Leiter der Bundeswahlbehörde und Innenminister Wolfgang
Sobotka (ÖVP)
Im Ö1-Mittagsjournal sagte Sobotka:
"Daß was der Verfassungsgerichtshof moniert hat, Wahlergebnisse
vorzeitig an die Öffentlichkeit zu spielen, ist eine Praxis, die lange
vor meiner Zeit - seit den 90-ziger Jahren - gebräuchlich war.
... Es wird bei dem nächsten Wahlgang kein Ergebnis geben, bevor
nicht alle Stimmen inklusive der Briefwahlstimmen ausgezählt sind
... Meine Behörde ist das Innenministerium. Die ist Teil der Wahlbehörde.
Ich bin Vorsitzender der Wahlbehörde, nominell.
Es war seit 40
Jahren kein Minister offiziell anwesend, weil man das nie als eine
Usance gesehen hat. Ich werde mich entsprechend mit den Usancen auseinandersetzen
und ab sofort dabei sein. Mir hat man - ich war relativ 3 Tage im
Amt - gesagt, ein Innenminister ist bei den Sitzungen der Wahlbehörde
nicht dabei. Das ist eigentlich ein Mißtrauen gegen die Wahlbehörde.
Das ist nicht notwendig. Daher hat er sich gefälligst zurückzunehmen."
Wahlanfechtung Bundespräsidentenwahl
2016
Die Amtsperiode des Bundespräsidenten ist 6 Jahre,
außer der amtierende Bundespräsident
stirbt, tritt zurück oder wird abgewählt.
=> Kandidaten der Bundespräsidentenwahl
2016
=> Politikergehälter
in Österreich ab 1.1.2016: Der Bundespräsident kassiert offiziell
24.322
Euro monatlich x 14 an Steuerzahlergeld.
=> Staatsfeiertag am
1. Mai (zu Ehren der österreichischen Bundesverfassung )
=> Österreichische Bundeshymne
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Infos => Medienberichte zur Bundespräsidentenwahl
2016 .
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Last Austrian presidential elections at 4. Dec. 2016 / #bpw2016 / presidente
Austria
Impressum www.bundespraesidentschaftswahl.at Umsetzung durch die Wien-konkret Medien GmbH. |