Der parteipolitisch besetzte Verfassungsgerichtshof wies alle Wahlanfechtung
am 14.11.2022 zurück,
wobei diesmal nur eine Minderheit an Verfassungsrichtern (6 der 14)
mitwirkten.
=> Presseaussendung
des VfGH vom 15. Nov. 2022
Die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich wurde von 3 Wahlwerbern bzw. von ihren zustellungsbevollmächtigten Personen rechtzeitig - vor dem 24.10.2022 - angefochten. Es sind dies David Packer, BSc, Johann Peter Schutte und Mag. Robert Marschall. Alle 3 Wahlwerber wurden von der - parteipolitisch besetzten - Bundeswahlbehörde nicht zur Wahl zugelassen. Sie standen daher auch nicht am Stimmzettel der Bundespräsidentenwahl 2022.
Die Gründe der Wahlanfechtungen
sind unterschiedlich.
• David Packer, BSc, sieht das freie Wahlrecht verletzt, da
die zustellungbevollmächtigen Vertreter 3.600 € für ihren
Wahlwerber bezahlen mußten. "Und um überhaupt vom Wahlrecht
Gebrauch machen zu können, werden wahlwerbende Personen nach §7
(9) Bundespräsidentenwahlgesetz zu einem Abhängigkeitsverhältnis
jedoch geradezu angestiftet - und zwar insbesondere, wenn sie nicht selbst
über entsprechende Mittel verfügen.
• Mag. Robert Marschall sieht die Bundespräsidentenwahl
2022 als ungültig an, weil während der Wahl die Spielregeln abgeändert
wurden. Das Wahlechtsänderungsgesetz 2022 trat nämlich 13 Tage
nach der Ausschreibung der Wahl in Kraft und mit diesem Gesetz wurden die
Formulare der Unterstützungserklärungen abgeändert. Weiters
sei gesetzlich nicht festgelegt, wann der Beginn der Sammelfrist zum Sammeln
der Unterstützungserklärung sei. Dies sei ein Verstoß gegen
Art. 18 der Bundesverfassung ("Bestimmtheit der Gesetze"). Weiters konnte
man in Wien schon ab 7.7.2022 (= Ausschreibung der Wahl) Unterstützungs-
erklärungen sammeln, während man in Restösterreich erst
ab 9.8.2022 (= Stichtag) sammeln konnte. Dies sei ein Verstoß gegen
das "gleiche Wahlrecht".
• Johann Peter Schutte focht die Bundespräsidentenwahl
2022 hauptsächlich deshalb an, weil am Stichtag in vielen Gemeinden
die amtlichen Bestätigungen auf den Unterstützungserklärungen
verweigert wurden. Er nannte dabei Gemeinden in Oberösterreich, Vorarlberg
und Niederösterreich. Wegen dieser Rechtswidrigkeit müsse die
Bundespräsidentenwahl aufgehoben werden.
---
Text des Bundespräsidentenwahl-Volksbegehrens:
"Die Unterzeichner fordern ein faires Wahlrecht
für die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich.
Es braucht zumindest
* eine Berichterstattung der bislang bereits
13 Gegenkandidaten in den Medien;
* die Bekanntgabe des Wahltermins mindestens
4 Monate vor dem Wahltag und die Bekanntgabe der Frist für die Sammlung
der Unterstützungserklärungen mindestens 2 Wochen vor Beginn
der Frist;
* Wahlkarten für Auswärtswähler
(statt der mißbrauchsanfälligen Briefwahl);
* unparteiische Wahlbehörden.
=> Bundespräsidentenwahl-Volksbegehren
---
Endgütiges Ergebnis der Bundeswahlbehörde vom 17.10.2022:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen:
4.148.082
Gesamtsumme der abgegebenen ungültigen Stimmen: 91.353
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.056.729
Gesamtsumme der auf die Wahlwerber der behördlich veröffentlichten
Wahlvorschläge entfallenen abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlwerbersummen):
Dr. Michael Brunner
85.465
Gerald Grosz
225.942
Dr. Walter Rosenkranz
717.097
Heinrich Staudinger
64.411
Dr. Alexander Van der Bellen: 2.299.590
Dr. Tassilo Wallentin
327.214
Dr. Dominik Wlazny
337.010
Da bei der Wahl zum Bundespräsidenten vom 9. Oktober 2022 der
Wahlwerber
Dr. Alexander Van der Bellen mehr als die Hälfte aller gültigen
Stimmen auf sich vereinigt hat, hat die Bundeswahlbehörde gemäß
§ 17 BPräsWG Dr. Alexander Van der Bellen als zum Bundespräsidenten
gewählt erklärt.
Vorläufiges Ergebnis der BPräs.-Wahl 2022: (Mo. 10.10.2022,
19:59 Uhr, inkl. Briefwahlstimmen)
Dr. Alexander Van der Bellen: 56,7% (Der Kandidat von ÖVP,
SPÖ, GRÜNE, NEOS),
Dr. Walter Rosenkranz: 17,7% (FPÖ),
Dr. Dominik Wlazny: 8,3% (Bierpartei),
Dr. Tassilo Wallentin: 8,1%,
Gerald Grosz: 5,6%,
Dr. Michael Brunner: 2,1% (MFG),
Heinrich Staudinger: 1,6%.
Ergebnis in Wien: Van der Bellen 65,4%; Graz: Van
der Bellen 66,9%; Linz: Van der Bellen 63,2%;
Auszählungsgrad: 100%, Wahlbeteiligung: 65,2%; Briefwahlstimmen:
958.136
Resümee:
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner
(ÖVP) gratulierte als eine der Ersten Van der Bellen zum Sieg.
In Niederösterreich wird Ende Jänner ein neuer Landtag gewählt.
Danach wird eine Landeshauptfrau oder -mann vom Bundespräsidenten
angelobt.
Dr. Alexander Van der Bellen hat es als Amtsinhaber
zwar bereits im 1. Wahldurchgang geschafft, die absolute Mehrheit an Stimmen
zu bekommen. Allerdings ist das - in Anbetracht der großen Unterstützung
von ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS und den Systemmedien (APA, ORF,
KRONE, heute, Kleine Zeitung, Der Standard, Die Presse, Wiener Zeitung,
usw.) - Ergebnis von 56,2% eher bescheiden. Sein Wahlkampfbudget war mit
rund 2,4 Millionen € beträchtlich. Sigrid Maurer (GRÜNE-Klubobfrau)
hat gleich nach der Wahl angekündigt, dass die Maskenpflicht
in Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Lebensmittelhandel
wieder kommen werde.
Der zweite Systemkandidat, Dr. Walter Rosenkranz
von der FPÖ, bekam 17,9% der Stimmen und hat sein Wahlziel - in eine
"Stichwahl" zu kommen - klar verfehlt. Er absolvierte mit Pflaster zwischen
den Augen die Wahlkampfauftritte am Wahltag. Er hatte sich bei einer Schießübung
mit der Zielfernrohr verletzt. Er hätte am herrschenden System aber
auch nicht viel geändert. Klare Aussagen zu den Themen Giftspritzenverbote,
Volksabstimmungen, faires Wahlrecht, EU-Austritt, EURO-Austritt fehlten.
Rosenkranz ist 3-fach mit dem COVID-Experimentierstoff gespritzt. Ein bestehendes
autokratisches System durch ein anderes zu ersetzen, ist für die Wähler
offensichtlich wenig attraktiv.
Der ORF ist der klare Mediensieger. Der ORF hat von Beginn an massiv zugunsten von Amtsinhaber Van der Bellen berichtet. Der ORF kann sich am Ergebnis erfreuen.
Die Kronenzeitung hat interessanter Weise massiv zugunsten von Van der Bellen geschrieben und ihren eigenen Konzernanwalt Dr. Wallentin nur auf dem Stimmzettel gehievt. Das System zahlte offensichtlich viel mehr, als Frank Stronach für Tassilo Wallentin.
oe24 - mit seinem Kandidaten Gerald Grosz - kann sich an 5,5% erfreuen. Dass - zumindest manche - andere Kandidaten für ihren Fernsehauftritt auf oe24-TV bezahlten, weist man bei oe24 zurück. Bewerber - wie Schutte, Marschall, Rieger, Fessl, Hoffmann, Ottowitz, Egger usw. - kamen bei oe24 jedenfalls auch nicht zu Wort.
Politikwissenschafter Peter Filzmaier: "85% der Wählerschaft
sind entweder enttäuscht oder verärgert gegenüber der Politik."
Naja, daran wird sich bei dem Ergebnis nichts ändern.
Politologin Kathrin Steiner-Hämmerle: "Er ist Präsident.
Er kann antreten. Aber natürlich ist es für die Parlamentsparteien
- und vor allem für die Regierungsparteien - schon wichtig darüber
nachzudenken, warum sich so viele Unzufriedene an Kandidaten gewendet haben,
die aus dem Nichts kamen, die zum Teil auch sehr wenig an politischer Verläßlichkeit
geboten haben, eigentlich auch sehr offen darüber gesprochen haben,
welche Putschpläne sie haben im österreichschen politischen
System. ..."
Anm.: Eine solche Unterstellung und Schlechtmachung von Herausforderern
ist einer Politologin nicht würdig.
Qu: Ö1-Morgenjournal vom 10.10.2022
-----
Wie die Bundespräsidentenwahl abläuft:
* Der Bundespräsident wird für 6 Jahre gewählt und kann
vorher nicht vom Volk abgewählt werden;
* Der Bundespräsident ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Man
weiß aber nicht, welche der Bewerber überhaupt beim Bundesheer
waren;
* Nur 7 der 10 Bewerber standen am Stimmzettel; (Warum nicht alle Wahlwerber?)
* Der Bundeswahlleiter ist der ÖVP-Innenminister; (Wie unabhängig
ist der ÖVP-Innenminister?)
* Die Bundeswahlbehörde hat keinen Behördensitz; ("Briefkastenbehörde"?)
* Es gibt nur parteipolitisch besetzte Wahlkommissionen; (Was soll
daran fair sein?)
* Wahlzeugen unterliegen keiner Amtsverschwiegenheit; (Das ermöglicht
Parteien, ihre Mitglieder zu mobilisieren.)
* Warum sind die Wahlurnen undurchsichtig?; (Gibt es da etwas zu verbergen?)
* Die Briefwahl ermöglicht Stimmenkauf und Wahlmanipulationen;
(Wo bleibt das persönliche und geheime Wahlrecht?)
* Es gab unterschiedliche Öffnungszeiten der Wahllokale bzw. unterschiedliche
Wahlschlußzeiten; (Das schafft Diskriminierungen.)
* In manchen Wahllokalen wurden Bleistifte aufgelegt, die man klarerweise
nachträglich ausradieren kann; (Daher am besten einen eigenen Kugelschreiber
mitnehmen.)
* Es gab keine öffentliche Stimmenauszählung. Nicht einmal
Journalisten durften dabei sein; (Wo bleibt die Transparenz?)
* Es gab keine internationalen Wahlbeobachter;
* Die Niederschriften bzw. Protokolle zur Wahl bleiben geheim; (Wie
so denn das?)
* Die Wahl kann nur von Bewerbern angefochten werde, nicht aber von
Wahlbeisitzern und auch nicht vom Volk.
Jetzt - am Wahltag 9. Oktober 2022 - wird einmal gewählt, aber wer nun konkret?
Ungeimpfte Kandidaten oder (gegen COVID) geimpfte Kandidaten?
unabhängige Kandidaten oder Parteikandidaten?
Übersicht:
telegram-Kanal jetzt beitreten => https://t.me/bpraes_wahl_2022
Rückfragen zur Wahl: e-mail an => info@bundespraesidentschaftswahl.at
--------------------------------------------------------------------------
.
Von der parteipolitisch besetzten Bundeswahlbehörde
übergangene Bewerber:
Tipp: Gesetzesleser wissen mehr :-)
Laut Artikel 60 Abs. 3 Bundesverfassung
braucht man als Bewerber
1.) zum Nationalrat wählbar sein und
2.) muss man zumindest 35 Jahre alt sein.
In der Bundesverfassung steht in der taxativen Auflistung nichts vom
einem Sammeln von Unterstützungserklärungen drinnen!!! Logischer,
denn das würde das passive Wahlrecht (unzulässig) einschränken.
Laut Presseaussendung Innenministerium vom 7.9.2022 wurden Johann
Peter SCHUTTE, Wolfgang OTTOWITZ
und Robert MARSCHALL als Kandidaten
der Bundespräsidentenwahl nicht zugelassen, obwohl alle drei die Voraussetzungen
laut Bundesverfassung zur Kandidatur erfüllen, laut Innenminister
& Bundeswahlleiter Mag. Gerhard Karner (ÖVP) und der parteipolitisch
besetzten Bundeswahlbehörde aber nicht erfüllen. Das Innenministerium
zahlt lieber die 10.800 € Kostenbeitrag an die Kandidaten zurück,
als diese auf die Stimmzettel drauf zu schreiben.
Eine Wahlwiederholung ist damit absehbar.
Aber zuerst wird einmal die ganze Bundespräsidentenwahl durchgeführt.
Beschweren kann man sich nachher beim parteipolitisch besetzten Verfassungsgerichtshof
und im positiven Fall wird dann die Wahl wiederholt.
Einen Wahlvorschlag bis 2.9.2022 beim BMI*) abgegeben haben
folgende Bewerber:
Michael Brunner, Gerald Grosz, Robert Marschall, Wolfgang Ottowitz,
David Packer **), Walter Rosenkranz, Johann Peter Schutte, Heinrich Staudinger,
Alexander Van der Bellen, Tassilo Wallentin, Dominik Wlazny.
*) Die Bundeswahlbehörde hat keinen Behördensitz,
sondern nur eine Posteigangsadresse. Die Bundeswahlbehörde ist sozusagen
eine "Posteingangsbehörde / Briefkastenbehörde" vergleichbar
einer "Briefkastenfirma".
**) David Packer hat zwar rechtzeitig einen Wahlvorschlag
eingereicht, aber vermutlich den Kostenbeitrag nicht vollständig bezahlt.
Sein Wahlvorschlag gilt daher vermutlich als nicht eingereicht.
UE-Stimmbeteiligung: nur
magere 1,8% der Wahlberechtigten nahmen Teil.
Das Volk konnte von 9.8. - 2.9.2022 entscheiden, welche Kandidaten
auf die Stimmzettel der Bundespräsidentschaftswahl 2022 kommen werden.
Bei den Unterstützungserklärungen liegt die Beteiligung des Volkes
bei mageren 1,8% (= ca. 115.000 UE von 6,363 Millionen Wahlberechtigten).
Besser kann man das Versagen der Demokratie - insbesondere der mangelnden
Berichterstattung der Behörden & Medien - nicht darstellen. Vielleicht
liegt es auch daran, dass die Wähler Angst vor Repressionen durch
die herrschenden Parteien hatten. Unterstützungserklärungen konnten
nicht geheim abgegeben werden, wie das bei der Stimmabgabe bei Wahlen der
Fall ist.
Keinen Wahlvorschlag abgegeben haben die folgenden Unterstützungserklärungssammler:
Hubert Thurnhofer, Thomas Schaurecker, Rudolf Remigius Kleinschnitz,
Barbara Rieger, Konstantin Haslauer, Franz Gollowitsch, Gerhard Kuchta,
Helga Egger, Mark Hanno Fessl, Oliver Hoffmann, Roland Ludomirska, Anatolij
Volk, Wolfgang Sandmair und weitere Bewerber
Aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausgeschieden sind:
Martin Wabl, Gustav
Jobstmann und Martina Essl.
Wie sehr der amtierende Bundespräsident
eine (Mit)schuld an den Krisen in Österreich trägt,
kann jeder Österreicher für sich selbst beantworten (siehe Korruptionssumpf;
Machtkartell von ÖVP & GRÜNE; parteipolitische Postenbesetzungen;
keine politischen Bürgerentscheidungen außerhalb von Wahlen;
Kalter Krieg gegen Russland; Souveränitäts- und Neutralitätsverlust
von Österreich, hohe Staatsschulden; massive Preissteigerungen, COVID-Grippewelle,
"ausgesetztes" Impfpflichtgesetz und weitere Absurditäten).
Die Macht liegt bei jeden einzelnen Österreicher,
aber nur wenn sie das erkennen. Derzeit befindet sich Österreich leider
in einem ganz großen Lügensystem. Daher soll sich jeder Wähler
selbst auf Wahrheitssuche begeben.
-----
Die Medien sind bereits jetzt der große Verlierer der Bundespräsidentenwahl
2022:
* Da ÖVP, SPÖ, NEOS keinen eigenen Kandidaten aufstellen,
werden sie auch nicht in den Medien inserieren. Dadurch verlieren die Medien
mehrere Millionen Euro an Inseratengelder. Die Medien sind dadurch schon
jetzt der große finanzielle Verlierer der Wahl.
* Inhaltlich haben die Systemmedien auch bereits verloren. ORF und
die Zeitungen berichteten bis zu Beginn der Unterstützungserklärungssammelfrist
über 5 statt über die zu diesem Zeitpunkt 19 Gegenkandidaten
von Van der Bellen. Aber auch nachher finden sich - wenn überhaupt
- nur die Namen der Bewerber /-innen. Das ist eine inhaltliche Bankrotterklärung
der angeblich "unabhängigen" Medien. Die Medien wollen offensichtlich
gar keine objektive Berichterstattung.
* Die österr. Medien - wie z.B. der ORF - berichten lieber über
den Gerichtsprozess von Johnny Depp gegen seine Ex-Frau Amber Heard aus
den fernen USA. Naja, der ORF muss eben Prioritäten setzen...
Dann gibt es die Strategen, die sich im Präsidenten ein "Gegengewicht zur herrschenden Bundesregierung" wünschen. Dort wo die Bundesregierung geltendes Recht bricht, hat der Bundespräsident einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen (z.B. durch Notverordnungen oder durch Absetzung der gesamten Regierung). Insoferne kann der Bundespräsident sogar ein starkes Gegengewicht zur Bundesregierung werden. (Der GRÜNE Bundespräsident Alexander Van der Bellen war einen Gegengewicht zur ÖVP-FPÖ-Kartellregierung, ist aber klarerweise kein Gegengewicht zur ÖVP-Grünen Kartellregierung.)
Der Bundespräsident als "oberste moralische
Instanz" Österreichs (Vorbildfunktion) verkörperte
wohl am besten Dr. Rudolf Kirchschläger.
Seit Dr. Kurt Waldheim, Dr. Thomas Klestil und Dr. Heinz Fischer ist
diese moralische Funktion aber in der Gegenwart nicht mehr vorhanden und
das erwartet sich das Volk auch kaum mehr wer.
Seit Erzbischof Hermann Groer hat selbst die katholische Kirche Österreichs
ein Problem damit, sich als oberste moralische Instanz in diesem Land zu
positionieren.
Aufgrund der vielen aktuellen Krisen und Probleme bräuchte Österreich wahrscheinlich einen "Top-Manager" der Republik, der all die akuten Probleme löst, insbesondere die Probleme, wo die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments derzeit kläglich scheitern (z.B. Corona, Neutralität, Zuwanderung, Asylanten, Kriminalität, Arbeitslosigkeit). Noch besser wäre es, das Volk könnte von sich aus Volksabstimmung einleiten und so Entscheidungen herbeiführen, die dann die Bundesregierung umzusetzen hat.
Andere Bürger wünschen sich einen "Ersatzkaiser", der eine dementsprechende Rolle in der kaiserlichen Hofburg in Wien - dem jetzigen Ort der Präsidentschaftskanzlei - wahrnimmt. Das Kaiserpaar Franzl und Sissi ist eben noch tief in den Köpfen vieler älterer Österreicher verankert: Österreich machte zu Zeiten der Doppelmonarchie Weltpolitik. Da gab es halt noch die schöne heile Welt , die viele Leute gerne zurück hätten. Das das Kaiserreich Österreich mit einem Weltkreig zu Ende ging, haben viele Leute schon wieder verdrängt. Tatsächlich ist Österreich schon seit 100 Jahren in der parlamentarischen (Schein-)Demokratie angekommen. Es regiert nicht der Kaiser, sondern das Parlament (= Gesetzgebung) . Die österreichische Bundesregierung - eigentlich Staatsverwaltung - und der Bundespräsident führen dann die Gesetze mit ihren Beamtenapparaten aus.
Wieder andere Leute leben in der heutigen modernen Zeit und wünschen sich eher einen "obersten Alleinunterhalter". Das erklärt zum Beispiel das gute Abschneiden von Ing. Richard Lugner bei der Präsidentenwahl im Jahr 1998. Tatsächlich inszenieren die meisten Parteien in der Wahlphase für ihre Kandidaten, die Journalisten und Wähler ein schönes Schauspiel, um bei ihren möglichen Wähler gut anzukommen. Es kommt halt doch nicht nur auf die beste Qualifikation des Kandidaten an, sondern um eine perfekt Präsentation und Show. Das Fernseh- und Internetzeitalter begünstigt diesen Trend.
Eines steht aber schon vor der Präsidentenwahl
fest. Einen Wunderwuzzi als österreichischen Bundespräsident
wird es vermutlich auch nach der heurigen Wahl 2022 nicht geben.
.
1. Der gesetzliche Wahltag für
die Wahl im Wahllokal ist der 9. Oktober 2022.
Genau genommen ist das aber nur der letzte Wahltag.
In Wirklichkeit gibt es durch die Briefwahl ca 30 Wahltage. Der erste Wahltag
ist jener Wahltag, wo Briefwähler die Briefwahlkarte ausgehändigt
oder zugestellt bekommen. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
2. Was wird gewählt?
Das Staatsoberhaupt der Republik Österreich.
Er ist auch Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres.
3. Wer darf wählen? Alle Österreicher und Österreicherinnen
über 16 Jahre.
Davon sind ..... Frauen (inklusive Mädchen) und ..... Männer
(inklusive Buben).
Durch einen Gesetzestrick der Parteien SPÖ, ÖVP, Grüne
und NEOS dürfen auch in der Zwischenzeit 16-Jahre alt gewordene Kinder
den neuen österr. Bundespräsidenten wählen.
Auslandsösterreicher sind auch wahlberechtigt.
Nur lebende und tote Österreicher (keine EU-Bürger und sonstigen
Ausländer) dürfen wählen.
Am Wahltag bereits tote Menschen können nur dann gültig wählen,
wenn sie noch vor dem Wahltag - zu Lebzeiten - mittels Briefwahl gewählt
haben. Diese Stimmen bleiben gültig, auch wenn der Wähler bzw
die Wählerin noch vor dem (letzten) Wahltag verstirbt.
4. Wer kandidiert und steht am Stimmzettel?
Das steht noch nicht fest.
Zuerst müssen die Kandidaten Unterstützungserklärungen
sammeln und sich beim Innenministerium bewerben.
6. Wer ist ein moralisches Vorbild?
Das kann man derzeit noch nicht sagen, da die Kandidaten noch nicht
feststehen.
7. Gilt die Briefwahl? Das kann man noch
nicht sagen. Das hängt davon ab,
wieviele Briefwahlkarten
mit falscher Reisepassnummer beantragt wurden,
wieviele Wahlkarten an falsche Personen zugestellt
wurden und überhaupt irgendwo ankommen,
wieviele Wahlkarten am Postweg-Retourweg verloren
gehen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts bei der
Behörde einlangen,
ob die Bezirkswahlbehörde wieder vorzeitig
die Kuverts auf Unversehrtheit prüfen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts vorzeitig
als nichtig gewertet werden,
ob bereits nichtige Briefwahlkarten durch Umtausch
in gültige Briefwahlstimmen verwandelt werden,
wieviele rechtswidrige "Duplikate" von Wahlkarten
durch Behörden ausgestellt werden,
ob es eine (gültige?, echte?) Unterschrift
auf der Briefwahlkarte gibt,
ob die Briefwahl diesmal einer Wahlanfechtung
standhält.
Die Briefwahl ist sozusagen zu einer Brieflotterie
geworden.
8. Kann die Wahl manipuliert werden? JA.
Wahlmanipulationen sind in Österreich sehr leicht möglich.
Am leichtesten geht Wahlmanipulation bzw Wahlbetrug mittels Briefwahl,
in den Alters- und Pflegeheimen und bei besachwalteten Personen. Die Probleme
sind dem Nationalrat, dem Innenministerium und dem Verfassungsgerichtshof
seit mindestens 10 Jahren bekannt. Die Mehrheit von SPÖ-ÖVP hat
im Parlament (= Gesetzgebung) aber bisher die seit vielen Jahren bekannten
Möglichkeiten der Wahlmanipulation nicht abschaffen wollen. Eine Verbesserung
gibt es also erst bei Aufhebungen von Wahlen durch den Verfassungsgerichtshof.
Aktuell werden sogar über Facebook Stimmen
zum An- und Verkauf angeboten. Der Stimmenkauf bzw Stimmenverkauf
ist verboten, mittels Briefwahl aber einfach möglich. Man braucht
nur seine Briefwahlkarte weitergeben, ohne das irgendeine Wahlbehörde
das bemerken würde. Die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte
kann entweder vom Verkäufer bereits vorunterschrieben (= 100%
gültig) sein oder der Käufer macht irgendein Krixi-Kraxi als
Unterschrift. (Das wäre keine Unterschriftenfälschung, da
bei einer Fantasieunterschrift ja nicht eine andere Unterschrift nachgemacht
wird). Die Unterschriften auf Wahlkarten wurden bis jetzt nicht auf
Echtheit überprüft und das wird sich in Zukunft auch nicht
ändern. Die Wahlbehörden wissen nämlich nicht, wie sie Unterschriften
auf Echtheit prüfen sollen. Und selbst wenn sie es wüßten,
dann wäre eine solche Unterschriftenüberprüfung bei 800.000
Wahlkarten schlicht und ergreifen schwer durchführbar. Da würde
die Stimmenauszählung mehrere Wochen dauern.
Einmal mehr zeigt sich, daß die Briefwahl
für Wahlbetrug bestens geeignet ist.
Aber immerhin geht das Innenministerium nun gegen das öffentliche
Bekanntmachen von Stimmenverkauf mit Anzeigen vor. (siehe => KURIER-Artikel
vom 17.11.2016). Statt das Problem des Stimmenverkaufs bei der Wurzel
zu packen, versucht man nur die gröbsten Auswüchse zu unterbinden.
Damit soll vermutlich der Schein einer sauberen Wahl gewahrt werden. Österreich
ist eben eine Operetten-Republik. (Keinesfalls ist Österreich eine
"Bananenrepublik", da in Österreich keine Bananen wachsen, sondern
Äpfel, Birnen, Zwetschken und Weintrauben.)
9. Rechtsgrundlage für die Wahl:
=> Bundespräsidentenwahlgesetz
10. Die Hotline des Innenministeriums für Fragen zur Bundespräsidentenwahl
2022.
Hotline: Inland (gebührenfrei) Telefon:
0800 202220 ???
.
-----
Weitere Infos:
=> Politikergehälter in Österreich ab 1.1.2022:
Der Bundespräsident kassiert offiziell
26.252 Euro brutto pro
Monat x 14 an Steuerzahlergeld.
.
Impressum www.bundespraesidentschaftswahl.at |