Bundespräsidentschaftswahl 2022 . Wahlanfechtungen . Ergebnisse . Volksbegehren
Brunner . Grosz . Rosenkranz . Staudinger . Van der Bellen . Wallentin . Wlazny

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Bundespräsidentschaftswahl 2022 in Österreich:


Der parteipolitisch besetzte Verfassungsgerichtshof wies alle Wahlanfechtung am 14.11.2022 zurück,
wobei diesmal nur eine Minderheit an Verfassungsrichtern (6 der 14) mitwirkten.
=> Presseaussendung des VfGH vom 15. Nov. 2022

Die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich wurde von 3 Wahlwerbern bzw. von ihren zustellungsbevollmächtigten Personen rechtzeitig - vor dem 24.10.2022 - angefochten. Es sind dies David Packer, BSc, Johann Peter Schutte und Mag. Robert Marschall. Alle 3 Wahlwerber wurden von der - parteipolitisch besetzten - Bundeswahlbehörde nicht zur Wahl zugelassen. Sie standen daher auch nicht am Stimmzettel der Bundespräsidentenwahl 2022.

Die Gründe der Wahlanfechtungen sind unterschiedlich.
David Packer, BSc, sieht das freie Wahlrecht verletzt, da die zustellungbevollmächtigen Vertreter 3.600 € für ihren Wahlwerber bezahlen mußten. "Und um überhaupt vom Wahlrecht Gebrauch machen zu können, werden wahlwerbende Personen nach §7 (9) Bundespräsidentenwahlgesetz zu einem  Abhängigkeitsverhältnis jedoch geradezu angestiftet - und zwar insbesondere, wenn sie nicht selbst über entsprechende Mittel verfügen.
Mag. Robert Marschall sieht die Bundespräsidentenwahl 2022 als ungültig an, weil während der Wahl die Spielregeln abgeändert wurden. Das Wahlechtsänderungsgesetz 2022 trat nämlich 13 Tage nach der Ausschreibung der Wahl in Kraft und mit diesem Gesetz wurden die Formulare der Unterstützungserklärungen abgeändert. Weiters sei gesetzlich nicht festgelegt, wann der Beginn der Sammelfrist zum Sammeln der Unterstützungserklärung sei. Dies sei ein Verstoß gegen Art. 18 der Bundesverfassung ("Bestimmtheit der Gesetze"). Weiters konnte man in Wien schon ab 7.7.2022 (= Ausschreibung der Wahl)  Unterstützungs- erklärungen sammeln, während man in Restösterreich erst ab 9.8.2022 (= Stichtag) sammeln konnte. Dies sei ein Verstoß gegen das "gleiche Wahlrecht".
Johann Peter Schutte focht die Bundespräsidentenwahl 2022 hauptsächlich deshalb an, weil am Stichtag in vielen Gemeinden die amtlichen Bestätigungen auf den Unterstützungserklärungen verweigert wurden. Er nannte dabei Gemeinden in Oberösterreich, Vorarlberg und Niederösterreich. Wegen dieser Rechtswidrigkeit müsse die Bundespräsidentenwahl aufgehoben werden.

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Text des Bundespräsidentenwahl-Volksbegehrens:
"Die Unterzeichner fordern ein faires Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich.
     Es braucht zumindest
* eine Berichterstattung der bislang bereits 13 Gegenkandidaten in den Medien;
* die Bekanntgabe des Wahltermins mindestens 4 Monate vor dem Wahltag und die Bekanntgabe der Frist für die Sammlung der Unterstützungserklärungen mindestens 2 Wochen vor Beginn der Frist;
* Wahlkarten für Auswärtswähler (statt der mißbrauchsanfälligen Briefwahl);
* unparteiische Wahlbehörden.
=> Bundespräsidentenwahl-Volksbegehren

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Endgütiges Ergebnis der Bundeswahlbehörde vom 17.10.2022:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen: 4.148.082
Gesamtsumme der abgegebenen ungültigen Stimmen: 91.353
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen: 4.056.729

Gesamtsumme der auf die Wahlwerber der behördlich veröffentlichten Wahlvorschläge entfallenen abgegebenen gültigen Stimmen (Wahlwerbersummen):
Dr. Michael Brunner                        85.465
Gerald Grosz                                  225.942
Dr. Walter Rosenkranz                  717.097
Heinrich Staudinger                         64.411
Dr. Alexander Van der Bellen:  2.299.590
Dr. Tassilo Wallentin                     327.214
Dr. Dominik Wlazny                      337.010

Da bei der Wahl zum Bundespräsidenten vom 9. Oktober 2022 der Wahlwerber
Dr. Alexander Van der Bellen mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat, hat die Bundeswahlbehörde gemäß § 17 BPräsWG Dr. Alexander Van der Bellen als zum Bundespräsidenten gewählt erklärt.

Vorläufiges Ergebnis der BPräs.-Wahl 2022: (Mo. 10.10.2022, 19:59 Uhr, inkl. Briefwahlstimmen)
Dr. Alexander Van der Bellen: 56,7% (Der Kandidat von ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS),
Dr. Walter Rosenkranz: 17,7% (FPÖ),
Dr. Dominik Wlazny: 8,3% (Bierpartei),
Dr. Tassilo Wallentin: 8,1%,
Gerald Grosz: 5,6%,
Dr. Michael Brunner: 2,1% (MFG),
Heinrich Staudinger: 1,6%.

Ergebnis in Wien: Van der Bellen 65,4%;   Graz: Van der Bellen 66,9%;   Linz: Van der Bellen 63,2%;
Auszählungsgrad: 100%, Wahlbeteiligung: 65,2%; Briefwahlstimmen: 958.136

Resümee:
   Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gratulierte als eine der Ersten Van der Bellen zum Sieg. In Niederösterreich wird Ende Jänner ein neuer Landtag gewählt. Danach wird eine Landeshauptfrau oder -mann vom Bundespräsidenten angelobt.
   Dr. Alexander Van der Bellen hat es als Amtsinhaber zwar bereits im 1. Wahldurchgang geschafft, die absolute Mehrheit an Stimmen zu bekommen. Allerdings ist das - in Anbetracht der großen Unterstützung von ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS und den Systemmedien (APA, ORF, KRONE, heute, Kleine Zeitung, Der Standard, Die Presse, Wiener Zeitung, usw.) - Ergebnis von 56,2% eher bescheiden. Sein Wahlkampfbudget war mit rund 2,4 Millionen € beträchtlich. Sigrid Maurer (GRÜNE-Klubobfrau) hat gleich nach der Wahl angekündigt, dass die Maskenpflicht  in Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Lebensmittelhandel wieder kommen werde.
   Der zweite Systemkandidat, Dr. Walter Rosenkranz von der FPÖ, bekam 17,9% der Stimmen und hat sein Wahlziel - in eine "Stichwahl" zu kommen - klar verfehlt. Er absolvierte mit Pflaster zwischen den Augen die Wahlkampfauftritte am Wahltag. Er hatte sich bei einer Schießübung mit der Zielfernrohr verletzt. Er hätte am herrschenden System aber auch nicht viel geändert. Klare Aussagen zu den Themen Giftspritzenverbote, Volksabstimmungen, faires Wahlrecht, EU-Austritt, EURO-Austritt fehlten. Rosenkranz ist 3-fach mit dem COVID-Experimentierstoff gespritzt. Ein bestehendes autokratisches System durch ein anderes zu ersetzen, ist für die Wähler offensichtlich wenig attraktiv.

Der ORF ist der klare Mediensieger. Der ORF hat von Beginn an massiv zugunsten von Amtsinhaber Van der Bellen berichtet. Der ORF kann sich am Ergebnis erfreuen.

Die Kronenzeitung hat interessanter Weise massiv zugunsten von Van der Bellen geschrieben und ihren eigenen Konzernanwalt Dr. Wallentin nur auf dem Stimmzettel gehievt. Das System zahlte offensichtlich viel mehr, als Frank Stronach für Tassilo Wallentin.

oe24 - mit seinem Kandidaten Gerald Grosz - kann sich an 5,5% erfreuen. Dass - zumindest manche - andere Kandidaten für ihren Fernsehauftritt auf oe24-TV bezahlten, weist man bei oe24 zurück. Bewerber - wie Schutte, Marschall, Rieger, Fessl, Hoffmann, Ottowitz, Egger usw. - kamen bei oe24 jedenfalls auch nicht zu Wort.

Politikwissenschafter Peter Filzmaier: "85% der Wählerschaft sind entweder enttäuscht oder verärgert gegenüber der Politik." Naja, daran wird sich bei dem Ergebnis nichts ändern.
Politologin Kathrin Steiner-Hämmerle: "Er ist Präsident. Er kann antreten. Aber natürlich ist es für die Parlamentsparteien - und vor allem für die Regierungsparteien - schon wichtig darüber nachzudenken, warum sich so viele Unzufriedene an Kandidaten gewendet haben, die aus dem Nichts kamen, die zum Teil auch sehr wenig an politischer Verläßlichkeit geboten haben, eigentlich auch sehr offen darüber gesprochen haben, welche Putschpläne sie haben im österreichschen politischen System. ..."
Anm.: Eine solche Unterstellung und Schlechtmachung von Herausforderern ist einer Politologin nicht würdig.
Qu: Ö1-Morgenjournal vom 10.10.2022

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Wie die Bundespräsidentenwahl abläuft:
* Der Bundespräsident wird für 6 Jahre gewählt und kann vorher nicht vom Volk abgewählt werden;
* Der Bundespräsident ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Man weiß aber nicht, welche der Bewerber überhaupt beim Bundesheer waren;
* Nur 7 der 10 Bewerber standen am Stimmzettel; (Warum nicht alle Wahlwerber?)
* Der Bundeswahlleiter ist der ÖVP-Innenminister; (Wie unabhängig ist der ÖVP-Innenminister?)
* Die Bundeswahlbehörde hat keinen Behördensitz; ("Briefkastenbehörde"?)
* Es gibt nur parteipolitisch besetzte Wahlkommissionen; (Was soll daran fair sein?)
* Wahlzeugen unterliegen keiner Amtsverschwiegenheit; (Das ermöglicht Parteien, ihre Mitglieder zu mobilisieren.)
* Warum sind die Wahlurnen undurchsichtig?; (Gibt es da etwas zu verbergen?)
* Die Briefwahl ermöglicht Stimmenkauf und Wahlmanipulationen; (Wo bleibt das persönliche und geheime Wahlrecht?)
* Es gab unterschiedliche Öffnungszeiten der Wahllokale bzw. unterschiedliche Wahlschlußzeiten; (Das schafft Diskriminierungen.)
* In manchen Wahllokalen wurden Bleistifte aufgelegt, die man klarerweise nachträglich ausradieren kann; (Daher am besten einen eigenen Kugelschreiber mitnehmen.)
* Es gab keine öffentliche Stimmenauszählung. Nicht einmal Journalisten durften dabei sein; (Wo bleibt die Transparenz?)
* Es gab keine internationalen Wahlbeobachter;
* Die Niederschriften bzw. Protokolle zur Wahl bleiben geheim; (Wie so denn das?)
* Die Wahl kann nur von Bewerbern angefochten werde, nicht aber von Wahlbeisitzern und auch nicht vom Volk.
 

Jetzt - am Wahltag 9. Oktober 2022 - wird einmal gewählt, aber wer nun konkret?

Ungeimpfte Kandidaten oder (gegen COVID) geimpfte Kandidaten?


 

unabhängige Kandidaten oder Parteikandidaten?
 

Unabhängige Kandidaten versus Parteikandidaten

Übersicht:
Bewerber / Wahlwerber:
(noch nicht 
am Stimmzettel)
Bekanntgabe der
BPräs.-Kandidatur:
27.06.
 2022
21.06.
 2022
12.07.
 2022
12.08.
 2022
22.05.
 2022
11.08.
 2022
02.12.
 2021
Geburtsland: Österr Österr Österr Österr Deutsch-
land
Österr Österr
Alter:   61 J.  45 J.  60 J.  69 J.  78 J.  48 J.  35 J.
Wie ist Ihr Familienstand? Lebens-
gemein-
schaft
ver-
part-
nert
Ehe k.A. 2 Ehe ge-
schie-
den
 ???
Parteimitgliedschaft: MFG BZÖ? FPÖ keine Grüne keine Bier
Sind Sie 
für das Verhältniswahlrecht 
oder für die 4%-Hürde?
3%- 4%
 Hürde
Verhält-
nis-
wahl-
recht
Ab-
senk-
ung
unter 
4 %
offen-
sichtlich
für die
4%-Hürde
so wie 
bisher
(für die
4%-
Hürde)
für die
  4%-
Hürde
Sind Sie
für die Briefwahl oder für ein 
geheimes, persönliches Wahlrecht?
für die 
Brief-
wahl
Briefwahl 
nur für 
Auslands-
Österr.
Vor-
und 
Nach-
teile
disk-
tieren
offen-
sichtlich
für die
Briefwahl
für die 
Brief-
wahl
Sind Sie für Volksabstimmungen nach 
Volksbegehren mit über
100.000 Unterstützungserklärungen?
nicht
auto-
matisch;
erst ab 
300.000 
Unter-
stützern
Volksabst.
erst ab 
250.000 
Unter-
stützern
nicht
unbe-
dingt
offen-
sichtlich
nein
nicht
unbe-
dingt
nein
Wahlrecht für EU-Bürger in Österreich?  nein  nein   ja offen-
sichtlich
   ja;
EU-Freund
   ja
Soll die Bundespräsident die derzeitige 
Bundesregierung entlassen?
   ja    ja    ja das sei
hirn-
rissig
 nein will 
verhan-
deln
nein;
falscher
Weg
Sind Sie für die immerwährende Neutralität Ö.?    ja    ja    ja    ja  nein,
 nicht
wirklich
   ja    ja
Sind Sie für Sanktionen Österr. gegen Russland?  nein  nein  nein drückt 
sich vor 
einer 
Antwort
   ja  nein /
 Volks-
 abstim-
 mung
   ja
Sind Sie für einen EU-Austritt Österreichs?    ja    ja wartet 
auf 
einen 
Zerfall 
der EU
die EU
hat ein
riesen
Manko
nein nein nein
Würden Sie die Tötung ("Abtreibung")
ungeborener Kinder erlauben?
  ja,
 wie 
bisher
   ja nein   ja,
 wie 
bisher
  ja,
 wie 
bisher
Sind Sie für die Sterbehilfe?   ??? nein   noch 
keine
Meinung
Wie ist Ihr COVID-Impfstatus? unge-
impft
 3x *  3x unge-
impft
 3x *  3x *   3x *
Sind Sie für die Impfpflicht ? nein nein nein nein    ja nein nein
    .
* Gerald Grosz ist 3-fach geimpft, aber gegen die Impfpflicht.
*) Dr. Alexander Van der Bellen ist in Wien, das damals zu (Hitler-) Deutschland gehörte, geboren. Er ist Drückeberger beim Bundesheer. Weiters ist er seit 23. Mai 2016 ruhendes Mitglied bei der Partei GRÜNE. Amtsinhaber Dr. Van der Bellen ist für die inzwischen abgeschaffte Impfpflicht.
*) Dr. Tassilo Wallentin ist 3-fach gimpft, würde sich aber kein 4. Mal gegen Corona impfen lassen.
*) Dr. Dominik Wlazny ist gegen alles geimpft, vermutlich auch 3-fach gegen COVID.

telegram-Kanal jetzt beitreten => https://t.me/bpraes_wahl_2022
Rückfragen zur Wahl: e-mail an => info@bundespraesidentschaftswahl.at

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Von der parteipolitisch besetzten Bundeswahlbehörde übergangene Bewerber:

     Tipp: Gesetzesleser wissen mehr :-)
Laut Artikel 60 Abs. 3 Bundesverfassung braucht man als Bewerber
1.) zum Nationalrat wählbar sein und
2.) muss man zumindest 35 Jahre alt sein.
In der Bundesverfassung steht in der taxativen Auflistung nichts vom einem Sammeln von Unterstützungserklärungen drinnen!!! Logischer, denn das würde das passive Wahlrecht (unzulässig) einschränken.

Laut Presseaussendung Innenministerium vom 7.9.2022 wurden Johann Peter SCHUTTE, Wolfgang OTTOWITZ und Robert MARSCHALL als Kandidaten der Bundespräsidentenwahl nicht zugelassen, obwohl alle drei die Voraussetzungen laut Bundesverfassung zur Kandidatur erfüllen, laut Innenminister & Bundeswahlleiter Mag. Gerhard Karner (ÖVP) und der parteipolitisch besetzten Bundeswahlbehörde aber nicht erfüllen. Das Innenministerium zahlt lieber die 10.800 € Kostenbeitrag an die Kandidaten zurück, als diese auf die Stimmzettel drauf zu schreiben.
Eine Wahlwiederholung ist damit absehbar.
Aber zuerst wird einmal die ganze Bundespräsidentenwahl durchgeführt.
Beschweren kann man sich nachher beim parteipolitisch besetzten Verfassungsgerichtshof und im positiven Fall wird dann die Wahl wiederholt.
Einen Wahlvorschlag  bis 2.9.2022 beim BMI*) abgegeben haben folgende Bewerber:
Michael Brunner, Gerald Grosz, Robert Marschall, Wolfgang Ottowitz, David Packer **), Walter Rosenkranz, Johann Peter Schutte, Heinrich Staudinger, Alexander Van der Bellen, Tassilo Wallentin, Dominik Wlazny.
*) Die Bundeswahlbehörde hat keinen Behördensitz, sondern nur eine Posteigangsadresse. Die Bundeswahlbehörde ist sozusagen eine "Posteingangsbehörde / Briefkastenbehörde" vergleichbar einer "Briefkastenfirma".
**) David Packer hat zwar rechtzeitig einen Wahlvorschlag eingereicht, aber vermutlich den Kostenbeitrag nicht vollständig bezahlt. Sein Wahlvorschlag gilt daher vermutlich als nicht eingereicht.

     UE-Stimmbeteiligung: nur magere 1,8% der Wahlberechtigten nahmen Teil.
Das Volk konnte von 9.8. - 2.9.2022 entscheiden, welche Kandidaten auf die Stimmzettel der Bundespräsidentschaftswahl 2022 kommen werden. Bei den Unterstützungserklärungen liegt die Beteiligung des Volkes bei mageren 1,8% (= ca. 115.000 UE von 6,363 Millionen Wahlberechtigten).
Besser kann man das Versagen der Demokratie - insbesondere der mangelnden Berichterstattung der Behörden & Medien - nicht darstellen. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Wähler Angst vor Repressionen durch die herrschenden Parteien hatten. Unterstützungserklärungen konnten nicht geheim abgegeben werden, wie das bei der Stimmabgabe bei Wahlen der Fall ist.

Keinen Wahlvorschlag abgegeben haben die folgenden Unterstützungserklärungssammler:
Hubert Thurnhofer, Thomas Schaurecker, Rudolf Remigius Kleinschnitz, Barbara Rieger, Konstantin Haslauer, Franz Gollowitsch, Gerhard Kuchta, Helga Egger, Mark Hanno Fessl, Oliver Hoffmann, Roland Ludomirska, Anatolij Volk, Wolfgang Sandmair und weitere Bewerber

Aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausgeschieden sind:
Martin Wabl, Gustav Jobstmann und Martina Essl.

      Wie sehr der amtierende Bundespräsident eine (Mit)schuld an den Krisen in Österreich  trägt, kann jeder Österreicher für sich selbst beantworten (siehe Korruptionssumpf; Machtkartell von ÖVP & GRÜNE; parteipolitische Postenbesetzungen; keine politischen Bürgerentscheidungen außerhalb von Wahlen; Kalter Krieg gegen Russland; Souveränitäts- und Neutralitätsverlust von Österreich, hohe Staatsschulden; massive Preissteigerungen, COVID-Grippewelle, "ausgesetztes" Impfpflichtgesetz und weitere Absurditäten).
     Die Macht liegt bei jeden einzelnen Österreicher, aber nur wenn sie das erkennen. Derzeit befindet sich Österreich leider in einem ganz großen Lügensystem. Daher soll sich jeder Wähler selbst auf Wahrheitssuche begeben.

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Die Medien als Verlierer der Wahl:

Die ORF-Berichterstattung über die derzeitigen Bundespräsidentschaftskandidaten ist eine Gemeinheit, manipulativ bis falsch. Am 23.5.2022 gab es bereits 11 Gegenkandidaten zu Van der Bellen. Zu denen gab es kein Wort in der ORF-"Berichterstattung". Sehen Sie selbst:
*  Elisabeth Vogel: "... Apropos Wahlkämpfen. Wir wissen ja nicht, wer sonst noch wahlkämpfen wird. Die anderen Parlamentsparteien haben gesagt, wenn Van der Bellen antreten wird, dann stellen wir keinen eigenen Kandidaten auf, bis auf die FPÖ. ... Wir werden sehen, wer da noch in den Ring steigt. ..." Qu.: ORF III, 10:58 Uhr
* Das Mittagsjournal berichtet nur über Van der Bellen und darüber, wer nicht kandidiert. Kein Satz über die damaligen 11 Gegenkandidaten zu Van der Bellen. Qu.: Ö1-Mittagsjournal, 12:00 Uhr
* "Viel Unterstützung, FPÖ mit Gegenkandidat"; Qu. orf.at vom 23.5.2022, 13.38 Uhr
* "Wenige Herausforderer für Van der Bellen"; Qu.: orf.at vom 23.5.2022, 19 Uhr
* Susanne Höggerl: "... In diesen Wahlkampf wird Van der Bellen wenige populäre Gegenkandidaten haben. ..." Genannt wird nur die FPÖ mit einem möglichen Gegenkandidaten. Qu.: ORF-ZIB1 vom 23.5.2022, 19:30 Uhr
* "... Von den Parlamentsparteien will einzig die FPÖ einen Gegenkandidaten oder eine Gegenkandidatin aufstellen. ..." Qu.: ORF-ZIB2 vom 23.5.2022, 22:00 Uhr

Die Medien sind bereits jetzt der große Verlierer der Bundespräsidentenwahl 2022:
* Da ÖVP, SPÖ, NEOS keinen eigenen Kandidaten aufstellen, werden sie auch nicht in den Medien inserieren. Dadurch verlieren die Medien mehrere Millionen Euro an Inseratengelder. Die Medien sind dadurch schon jetzt der große finanzielle Verlierer der Wahl.
* Inhaltlich haben die Systemmedien auch bereits verloren. ORF und die Zeitungen berichteten bis zu Beginn der Unterstützungserklärungssammelfrist  über 5 statt über die zu diesem Zeitpunkt 19 Gegenkandidaten von Van der Bellen. Aber auch nachher finden sich - wenn überhaupt - nur die Namen der Bewerber /-innen. Das ist eine inhaltliche Bankrotterklärung der angeblich "unabhängigen" Medien. Die Medien wollen offensichtlich gar keine objektive Berichterstattung.
* Die österr. Medien - wie z.B. der ORF - berichten lieber über den Gerichtsprozess von Johnny Depp gegen seine Ex-Frau Amber Heard aus den fernen USA. Naja, der ORF muss eben Prioritäten setzen...
 

Ausschreibung der Wahl, Wahltag, Stichtag 2022:

BGBl. II Nr. 273/2022, Verordnung der Ausschreibung der Bundespräsidentenwahl 2022    Jetzt ist es amtlich (BGBl. II Nr. 273/2022):
Der Wahltag der kommenden Bundespräsidentenwahl in Österreich wurde mit 9. Oktober 2022 festgelegt.
Als Stichtag wurde der 9. August 2022 festgelegt.
Die Bewerbungen (Wahlvorschläge, bezahlte Gebühren, Unterstützungserklärungen) für das Amt können
bis 2. September 2022 bei der Bundeswahlbehörde abgegeben werden.
   Laut Bundesverfassung Artikel 60 Abs. 3 sind die einzigen Voraussetzungen für Kandidaten:
"Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist und
am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat."
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Was soll der Bundespräsident überhaupt sein bzw. "darstellen"?

     Die einen meinen ein "Staatsnotar", der die Gesetz der Republik Österreich auf das verfassungsmäßige Zustandekommen überprüft. Das ist tatsächlich eine bedeutende Aufgabe des österr. Bundespräsidenten. Dafür sind klarerweise Juristen am besten geeignet. Der Nachteil von Juristen ist wiederum, daß sie vom Alltagsleben oft weit entfernt sind und auch nicht unbedingt mit Hausverstand agieren, sondern nur nach Paragrafen. Wie auch immer, bei dieser Wahl tritt voraussichtlich sowieso kein einziger Notar an.

     Dann gibt es die Strategen, die sich im Präsidenten ein "Gegengewicht zur herrschenden Bundesregierung" wünschen. Dort wo die Bundesregierung geltendes Recht bricht, hat der Bundespräsident einige Möglichkeiten, dagegen vorzugehen (z.B. durch Notverordnungen oder durch Absetzung der gesamten Regierung). Insoferne kann der Bundespräsident sogar ein starkes Gegengewicht zur Bundesregierung werden. (Der GRÜNE Bundespräsident Alexander Van der Bellen war einen Gegengewicht zur ÖVP-FPÖ-Kartellregierung, ist aber klarerweise kein Gegengewicht zur ÖVP-Grünen Kartellregierung.)

     Der Bundespräsident als "oberste moralische Instanz" Österreichs (Vorbildfunktion) verkörperte wohl am besten Dr. Rudolf Kirchschläger.
Seit Dr. Kurt Waldheim, Dr. Thomas Klestil und Dr. Heinz Fischer ist diese moralische Funktion aber in der Gegenwart nicht mehr vorhanden und das erwartet sich das Volk auch kaum mehr wer.
Seit Erzbischof Hermann Groer hat selbst die katholische Kirche Österreichs ein Problem damit, sich als oberste moralische Instanz in diesem Land zu positionieren.

     Aufgrund der vielen aktuellen Krisen und Probleme bräuchte Österreich wahrscheinlich einen "Top-Manager" der Republik, der all die akuten Probleme löst, insbesondere die Probleme, wo die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments derzeit kläglich scheitern (z.B. Corona, Neutralität, Zuwanderung, Asylanten, Kriminalität, Arbeitslosigkeit). Noch besser wäre es, das Volk könnte von sich aus Volksabstimmung einleiten und so Entscheidungen herbeiführen, die dann die Bundesregierung umzusetzen hat.

     Andere Bürger wünschen sich einen "Ersatzkaiser", der eine dementsprechende Rolle in der kaiserlichen Hofburg in Wien - dem jetzigen Ort der Präsidentschaftskanzlei - wahrnimmt. Das Kaiserpaar Franzl und Sissi ist eben noch tief in den Köpfen vieler älterer Österreicher verankert: Österreich machte zu Zeiten der Doppelmonarchie Weltpolitik. Da gab es  halt noch die schöne heile Welt , die viele Leute gerne zurück hätten. Das das Kaiserreich Österreich mit einem Weltkreig zu Ende ging, haben viele Leute schon wieder verdrängt. Tatsächlich ist Österreich schon seit 100 Jahren in der parlamentarischen (Schein-)Demokratie angekommen. Es regiert nicht der Kaiser, sondern das Parlament (= Gesetzgebung) . Die österreichische Bundesregierung - eigentlich Staatsverwaltung - und der Bundespräsident führen dann die Gesetze mit ihren Beamtenapparaten aus.

     Wieder andere Leute leben in der heutigen modernen Zeit und wünschen sich eher einen "obersten Alleinunterhalter". Das erklärt zum Beispiel das gute Abschneiden von Ing. Richard Lugner bei der Präsidentenwahl im Jahr 1998. Tatsächlich inszenieren die meisten Parteien in der Wahlphase für ihre Kandidaten, die Journalisten und Wähler ein schönes Schauspiel, um bei ihren möglichen Wähler gut anzukommen. Es kommt halt doch nicht nur auf die beste Qualifikation des Kandidaten an, sondern um eine perfekt Präsentation und Show. Das Fernseh- und Internetzeitalter begünstigt diesen Trend.

     Eines steht aber schon vor der Präsidentenwahl fest. Einen Wunderwuzzi als österreichischen Bundespräsident wird es vermutlich auch nach der heurigen Wahl 2022 nicht geben.
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Welche Voraussetzungen sollte ein BPräs-Kandidat erfüllen?

• rein formal genügt es, daß der Kandidat österreichischer Staatsbürger und älter als 35 Jahre ist
• es sollte ihm/ihr ein echtes Anliegen sein, die Interessen des österreichischen Volks zu vertreten
• als Oberbefehlshaber des Bundesheeres sollte er oder sie zumindest einen Grundwehrdienst beim Bundesheer abgeleistet haben. Sonst wird der Bundespräsident als Oberbefehlshaber weder gute Befehle geben können, noch einen geeigneten Verteidigungsminister auswählen und angeloben können.
• es braucht einen geviften Taktiker.
• er braucht Stärke, Mut,  Erfahrung, Zuverläßigkeit, Glaubwürdigkeit
• soll die politischen Spielregeln kennen
• eine gute physische und psychische Stärke ist von Vorteil
• je mehr die Parteien an Autorität verlieren, desto wichtiger wird die Autorität des Bundespräsidenten werden. Im Idealfall hat er auch eine Vorbildfunktion für das österreichische Volk.
• überparteilich zu sein ist ein Vorteil
• "Nicht-Politiker" und "Anti-Politiker" zu sein könnten diesmal ein Vorteil sein.
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Wichtige Wahlinformationen zum Wahlablauf 2022:


1. Der gesetzliche Wahltag für die Wahl im Wahllokal ist der 9. Oktober 2022.
Genau genommen ist das aber nur der letzte Wahltag. In Wirklichkeit gibt es durch die Briefwahl ca 30 Wahltage. Der erste Wahltag ist jener Wahltag, wo Briefwähler die Briefwahlkarte ausgehändigt oder zugestellt bekommen. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

2. Was wird gewählt?
Das Staatsoberhaupt der Republik Österreich.
Er ist auch Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres.

3. Wer darf wählen? Alle Österreicher und Österreicherinnen über 16 Jahre.
Davon sind ..... Frauen (inklusive Mädchen) und ..... Männer (inklusive Buben).
Durch einen Gesetzestrick der Parteien SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS dürfen auch in der Zwischenzeit 16-Jahre alt gewordene Kinder den neuen österr. Bundespräsidenten wählen.
Auslandsösterreicher sind auch wahlberechtigt.
Nur lebende und tote Österreicher (keine EU-Bürger und sonstigen Ausländer) dürfen wählen.
Am Wahltag bereits tote Menschen können nur dann gültig wählen, wenn sie noch vor dem Wahltag - zu Lebzeiten - mittels Briefwahl gewählt haben. Diese Stimmen bleiben gültig, auch wenn der Wähler bzw die Wählerin noch vor dem (letzten) Wahltag verstirbt.

4. Wer kandidiert und steht am Stimmzettel?
Das steht noch nicht fest.
Zuerst müssen die Kandidaten Unterstützungserklärungen sammeln und sich beim Innenministerium bewerben.

6. Wer ist ein moralisches Vorbild?
Das kann man derzeit noch nicht sagen, da die Kandidaten noch nicht feststehen.

7. Gilt die Briefwahl? Das kann man noch nicht sagen. Das hängt davon ab,
wieviele Briefwahlkarten mit falscher Reisepassnummer beantragt wurden,
wieviele Wahlkarten an falsche Personen zugestellt wurden und überhaupt irgendwo ankommen,
wieviele Wahlkarten am Postweg-Retourweg verloren gehen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts bei der Behörde einlangen,
ob die Bezirkswahlbehörde wieder vorzeitig die Kuverts auf Unversehrtheit prüfen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts vorzeitig als nichtig gewertet werden,
ob bereits nichtige Briefwahlkarten durch Umtausch in gültige Briefwahlstimmen verwandelt werden,
wieviele rechtswidrige "Duplikate" von Wahlkarten durch Behörden ausgestellt werden,
ob es eine (gültige?, echte?) Unterschrift auf der Briefwahlkarte gibt,
ob die Briefwahl diesmal einer Wahlanfechtung standhält.
Die Briefwahl ist sozusagen zu einer Brieflotterie geworden.

8. Kann die Wahl manipuliert werden?    JA.
Wahlmanipulationen sind in Österreich sehr leicht möglich. Am leichtesten geht Wahlmanipulation bzw Wahlbetrug mittels Briefwahl, in den Alters- und Pflegeheimen und bei besachwalteten Personen. Die Probleme sind dem Nationalrat, dem Innenministerium und dem Verfassungsgerichtshof seit mindestens 10 Jahren bekannt. Die Mehrheit von SPÖ-ÖVP hat im Parlament (= Gesetzgebung) aber bisher die seit vielen Jahren bekannten Möglichkeiten der Wahlmanipulation nicht abschaffen wollen. Eine Verbesserung gibt es also erst bei Aufhebungen von Wahlen durch den Verfassungsgerichtshof.
     Aktuell werden sogar über Facebook Stimmen zum An- und Verkauf angeboten. Der Stimmenkauf bzw Stimmenverkauf ist verboten, mittels Briefwahl aber einfach möglich. Man braucht nur seine Briefwahlkarte weitergeben, ohne das irgendeine Wahlbehörde das bemerken würde. Die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte kann entweder vom Verkäufer bereits vorunterschrieben (= 100% gültig) sein oder der Käufer macht irgendein Krixi-Kraxi als Unterschrift. (Das wäre keine Unterschriftenfälschung, da bei einer Fantasieunterschrift ja nicht eine andere Unterschrift nachgemacht wird). Die Unterschriften auf Wahlkarten wurden bis jetzt nicht auf Echtheit überprüft und das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Die Wahlbehörden wissen nämlich nicht, wie sie Unterschriften auf Echtheit prüfen sollen. Und selbst wenn sie es wüßten, dann wäre eine solche Unterschriftenüberprüfung bei 800.000 Wahlkarten schlicht und ergreifen schwer durchführbar. Da würde die Stimmenauszählung mehrere Wochen dauern.
    Einmal mehr zeigt sich, daß die Briefwahl für Wahlbetrug bestens geeignet ist.
Aber immerhin geht das Innenministerium nun gegen das öffentliche Bekanntmachen von Stimmenverkauf mit Anzeigen vor. (siehe => KURIER-Artikel vom 17.11.2016). Statt das Problem des Stimmenverkaufs bei der Wurzel zu packen, versucht man nur die gröbsten Auswüchse zu unterbinden. Damit soll vermutlich der Schein einer sauberen Wahl gewahrt werden. Österreich ist eben eine Operetten-Republik. (Keinesfalls ist Österreich eine "Bananenrepublik", da in Österreich keine Bananen wachsen, sondern Äpfel, Birnen, Zwetschken und Weintrauben.)

9. Rechtsgrundlage für die Wahl:
=> Bundespräsidentenwahlgesetz

10. Die Hotline des Innenministeriums für Fragen zur Bundespräsidentenwahl 2022.
Hotline: Inland (gebührenfrei) Telefon: 0800 202220 ???
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Weitere Infos:
=> Politikergehälter in Österreich ab 1.1.2022:
Der Bundespräsident kassiert offiziell 26.252 Euro brutto pro Monat x 14 an Steuerzahlergeld.
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Next Austrian presidential elections is at 9. Oktober 2022 / #bpw2022 / presidente Austria


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