Bundespräsidentschaftswahl
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Lesermeinungen zur Bundespräsidentschaftswahl 2022
BP-Wahl, Medien im Machtrausch. ("Warum treten sechs Kandidaten an?")
Mit der Suggestivfrage: Warum treten sechs Kandidaten an, wo doch eh
jeder klare Vorteile bei Alexander van der Bellen sieht, eröffnete
ORF Redakteur Martin Thür eine „Expertendiskussion“ zu bevorstehenden
Präsidentschaftswahl in der ZIB 2 (2.9.22).
Außer dem Amtsinhaber, der 13 Mal namentlich
genannt wurde, gab es zwei Namensnennungen für den Kandidaten Walter
Rosenkranz. Alle anderen Bewerber kamen namentlich nicht vor. Die Botschaft
sollte wohl sein, das sind namenlose möchtegern-Bundespräsidenten.
Am Ende stand eine 10-minütige Werbesendung zur besten Sendezeit für
Alexander van der Bellen im öffentlichen Fernsehsender, die der Steuerzahler
bezahlt hat. Aber das war noch nicht alles.
Die Expertin Dr. Anneliese Rohrer gab zu verstehen,
dass sich die Präsidentschaftsbewerber nicht Erfolg im Sinne von gewählt
werden erwarten, aber sie versprechen sich Aufmerksamkeit und sind eh nur
gegen das Establishment. Rohrer wusste auch bereits orakelhaft zu sagen,
dass die Kandidaten jede unrealistische Behauptung – fast hätte sie
„Unsinn“ gesagt, aufstellen werden. Deshalb plädiert die Kolumnistin
Rohrer in Wahrnehmung ihrer vollen Autorität und mit mahnender Stimme
dafür, dass die Medien gefälligst zur Selbstzensur greifen sollen.
Die Berichte im Vorwahlkampf sollen in „normalen“ Bahnen ablaufen und die
Journalistinnen sollen nicht jeden Unsinn zu einem Thema machen. Gestik
und Mimik von Frau Rohrer ließen keinen Zweifel darüber aufkommen,
dass sie allzu vorlauten Journalistinnen gehörig die Leviten lesen
würde. Mit Kandidaten meinte Rohrer übrigens alle Bewerber -
außer van der Bellen, der ist für sie ohnehin unumstrittene
Autorität. Nach ihrem Demokratieverständnis wäre es ein
Wahns…, äh Sensation, müsste sich der sowieso Bundespräsident
in einer Stichwahl abmühen. Assistiert wurde die Journalistin vom
Experten Dr. Christoph Kotanko der meinte, die Bewerbungen der „anderen“
Kandidaten erfolgte aus Wichtigtuerei und nach dem Wunsch, irgendwelche
Themen zu setzen.
Als Medienkonsument und als zahlender Kunde sitzt
man ob solcher Unverfrorenheit zunächst fassungslos da und fragt sich,
was war das jetzt. Doch schnell versteht man es als Bestätigung einer
andauernden Erfahrung: Journalistinnen neigen dazu, ihre „Macht“ für
die eigene Meinung einzusetzen. Vielleicht gar nicht in böser Absicht,
aber meist mit absolutem Anspruch auf Wahrheit und Richtigkeit. Im „Machtrausch“
glauben Journalistinnen auch autoritär entscheiden zu können,
was für die Meinungsbildung der Bürgerinnen wichtig ist und was
sie lesen/hören wollen sollen. Journalistinnen werden so mit oder
ohne Absicht zur Zensurbehörde die entscheidet, wer was erfahren darf.
Braucht es noch eine Erklärung, warum unser Demokratieverständnis
immer schneller den Bach runter geht? Ich glaube nicht.
Damit es klar ist: Hier steht das höchste
Amt im Staat zur Disposition. Bewerber, die alle erforderlichen Voraussetzungen
zur Wahl erfüllt haben und bereit sind, sich einer demokratischen
Wahl zu stellen, werden im öffentlich-rechtlichen ORF als Wichtigtuer
und als Unsinn verzapfende N.N. dargestellt. Ich verstehe das als persönliche
Beleidigung und ersuche dringend, derartige Medienbeiträge zu unterlassen.
Wie immer man zu den Wahlinhalten der einzelnen Bewerber stehen mag, ihr
ernsthaftes Bemühen ist zu respektieren und verdient die gleiche mediale
(kritische) Beobachtung, wie der amtierende Präsident als Wahlwerber.
Peter Baumgartner
St. Veit an der Glan, 5.9.2022
Warum kann man nur 1 Kandidaten eine Unterstützungserklärung
geben?
Für die wahlwerbenden Kandidaten zur heurigen Bundespräsidentenwahl
können Unterstützungserklärungen abgegeben werden. Nach
Auskunft der Gemeinde kann eine wahlberechtigte Person nur einen Kandidaten
unterstützen. Die Information, dass man mehrere Kandidaten unterstützen
kann kursiert da und dort in der Öffentlichkeit – dazu folgende Fragen:
* wann und in welchem Gesetz (Gesetzestext) wurde
das so festgeschrieben?
* konnte man früher tatsächlich für
mehrere Kandidaten Unterstützungserklärungen abgeben?
* wurde das (ursprüngliche) Gesetz geändert,
wenn ja, wann?
Mit dem Ersuchen um Rückantwort verbleibe ich mit freundlichen
Grüßen
Ing. Anton H., 25.8.2022
Antwort der Redaktion:
§ 7 Bundespräsidentenwahlgesetz:
(5) Für jede Wahl darf für eine
Person nur einmal eine Bestätigung entweder auf einer Unterstützungserklärung
oder auf einer Auslands-Unterstützungserklärung ausgestellt werden.
Die Gemeinden haben Vermerke, die sie zur Verhinderung einer doppelten
oder mehrfachen Erteilung einer Bestätigung gemäß den Abs.
2 oder 3 getätigt haben, unverzüglich zu löschen, wenn das
Ergebnis der Wahl unanfechtbar feststeht.
Naja offen bleibt, ob für eine wahlwerbende
Person oder wahlberechtigte Person.
Das entscheidet die Bundeswahlbehörde mehr
oder weniger willkürlich
und dann eventuell der mit Parteipolitikern besetzte
Verfassungsgerichtshof im Zuge einer Wahlanfechtung.
Seit wann dieser Gesetzestext gilt, weiß
ich leider nicht.
Aber: Braucht man überhaupt Unterstützungserklärungen
sammeln?
Laut Artikel 60 Abs. 3 der übergeordneten
Bundesverfassung NEIN!
vorzeitige Abgabe meiner Unterstützungserklärung:
Guten Tag, ich habe meine vom Bezirksamt
Donaustadt beglaubigte Unterstützungserklärung für
einen Bundespräsidentschaftskandidaten bereits am 8.8.2022
versendet. Gilt es trotzdem? Wenn nicht, kann ich noch eine unterschreiben?
Mit freundlichen Grüßen
Klara H., 22.8.2022
Antwort der Redaktion:
Das kann nur die Bundeswahlbehörde entscheiden.
Die entscheidet über strittige Fragen.
Am 8.8.2022 hat Ihnen garantiert keine
Behörde eine Bestätigung einer Unterstützungserklärung
gegeben. Eventuell wurde Ihre Anwesenheit und Ihre Unterschrift beglaubigt.
Ab 9.8.2022 - in der regulären Frist - ,
wäre die Frage einfach zu beantworten gewesen.
ServusTV:
Bei dem Versuch, uns umfangreich über sämtliche
Kanditaten für die Bundespräsidentenwahl zu informieren, mussten
wir mit Bedauern feststellen, dass auf Servus-TV das Video ( Herausforderer
vom VdB Teil 1 ), in dem Sie und zwei weitere Kandidaten zu sehen
sind, mittlerweile bereits gelöscht wurde. Wissen Sie vielleicht,
wo und ob man dieses Video doch noch anschauen kann ?
( Telegramm-Zugang haben wir nicht. Gibt es einen
LINK, den Sie uns als E-Mail schicken könnten ? )
LG
Eva und Alois Sch., 21.8.2022
Antwort der Redaktion:
Ja, ServusTV muss leider seine Videos nach 7
Tagen löschen.
Das ist wirklich schade. Es war ein sehr guter
Beitrag.
Weiß nicht, ob wer das Video sonst wo online
hat. (Wenn, dann hätte derjenige das Problem eine Urheberrechtsverletzung
begangen zu haben.)
Handysignatur?
Schönen guten Tag.
Ist es möglich mit der Handy-Signatur A-Trust sein Stimme abzugeben?
MFG T., 21.8.2022
Antwort der Redaktion:
Nur für Volksbegehren ist eine Unterstützung
mittels Handysignatur möglich.
Bei einer Wahl gibt es keine Handysigantur, sondern
jede
Person muss auf seiner/ihrer Wahlbehörde der Hauptwohnsitzgemeinde
"erscheinen".
§ 7 Bundespräsidentenwahlgesetz:
(2) Die Unterstützungserklärung
hat die Bestätigung der Gemeinde zu enthalten, dass die in der Erklärung
genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt
(§ 21 Abs. 1 NRWO) war. Diese Bestätigung ist von der Gemeinde
nur dann zu erteilen, wenn die in der Erklärung genannte Person vor
der zur Führung der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde
persönlich erscheint, ihre Identität durch ein mit Lichtbild
ausgestattetes Identitätsdokument (zB Personalausweise, Pässe
und Führerscheine) nachgewiesen hat, die Unterstützungserklärung
die Angaben über Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnort
sowie den Namen des zu unterstützenden Wahlwerbers enthält und
die eigenhändige Unterschrift der die Unterstützungserklärung
abgebenden Person entweder vor der Gemeindebehörde geleistet wurde
oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. Die Gemeinden sind verpflichtet,
Unterstützungswilligen Drucksorten nach Muster der Anlage 1 ohne Einhebung
von Verwaltungsabgaben, sonstigen Abgaben und Gebühren zur Verfügung
zu stellen; hiebei haben sie ihnen allenfalls zur Verfügung stehende,
auf den vom Unterstützungswilligen bezeichneten Wahlwerber lautende
Drucksorten zu verwenden. Die Bestätigung auf einer Unterstützungserklärung
ist unverzüglich auszufertigen.
=> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000494
Stand bei den Unterstützungserklärungen?
Ist Ihnen bekannt, wer von den Kandidaten die 6000 schon beisammen
hat ?
Isolde L., 19.8.2022
Antwort der Redaktion:
Die Unterseite => Unterstützungserklärungen
wird laufend aktualisiert.
Dr. Dominik Wlazny hat die 6000 UE nach eigenen
Angaben heute erreicht und seinen Wahlvorschlag bereits abgegeben.
Von den anderen Kandidaten ist noch nichts bekannt.
Unterstützungserklärung ohne Formular abgeben?
S. g. Herrschaften.
Kann ich auch ohne Unterstützungsformular in den Wiener Magistraten
Tassilo Wallentin meine Unterstützung geben ? Oder war die Meldung
als Kandidat seitens Hr. Wallentin zu spät. Bitte um Information.
Franz K., 19.8.2022
Antwort der Redaktion:
Die Frist läuft noch bis 2. Sept. 2022,
es ist also noch möglich einem Bewerber zur Bundespräsidentenwahl
2022 zu unterstützen.
Jeder Unterstützer kann nur in seiner Heimatgemeinde
eine Unterstützungserklärung abgeben. Wenn Wien Ihr Hauptwohnsitz
ist, dann können Sie in jedem Wiener Bezirksamt eine Unterstützungserklärung
abgeben. Ein Leerformulare liegt am Amt auf.
Gratulation zu Ihrer Seite bezügl. BP-Wahl
(http://www.bundespraesidentschaftswahl.at).
Vielleicht könnten Sie in den letzten 2
Wochen auch aktuelle Anzahl der erlangten Unterstützungserklärungen
anführen, was in den Folge wohl einen Mobilisierungseffekt haben,
die Anzahl der Kandidaten, die es schaffen, steigend würde und letzten
Endes eine Stichwahl wahrscheinlicher machen würde.
Alles Gute,
Christian E., 19.8.2022
Antwort der Redaktion:
Ja, gute Idee.
Heute um 11:00 Uhr reicht angeblich der Bierparteichef
seine BPräs-Bewerbung mit den über 6000 UE als Erster ein.
Nachtag: Übrigens hat Dr. Dominik Walzny
seine Unterstützungserklärungen - zumindest teilweise - auf der
Straße unterschreiben lassen. (Qu. ORF ZIB2 vom Fr.19.8.2022)
=> https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14146657/Hofburg-Kandidaten-sammeln-Unterschriften/15220836
Das ist gesetzwidrig. Aber der Spaßkandidat will ja sowieso vermutlich
hauptsächlich öffentliche Aufmerksamkeit und die ist ihm maximal
gelungen.
Bundespräsidentschaftswahl
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