Bundespräsidentschaftswahl 2016  |  Ergebnisse  | Wahlrecht
Irmgard Griss  |  Norbert Hofer  |  Rudolf Hundstorfer  |  Richard Lugner  | Alexander Van der Bellen

Bundespräsidentschaftswahl 2016:

Eckpunkte der BP-Wahl:
* Rechtsgrundlage: Bundespräsidentenwahlgesetz
* Stichtag: 23. Februar 2016
* Voraussetzungen für eine Kandidatur: 6000 Unterstützungserklärungen, Gebühren: 3 600 € in bar
* Eintragungsfrist für Unterstützungserklärungen: 23. Februar - 18. März 2016
* letzter Abgabetag für Wahlvorschläge: 18. März 2016
* Wahltage: 1. Runde: 24. April 2016;  2. Runde: 22. Mai 2016; Wiederholung: 4. Dezember 2016
* 20 Bewerber, 6 Kandidaten, 1 Sieger.
  


 
22.12.2016: Die Einspruchsfrist für Wahlanfechtungen endete um 24:00 Uhr
Laut Medienberichten gab es keinen Wahleinspruch.
Die Wahlanfechtung hätte nur von den 6 Kandidaten erfolgen können, deren Wahlvorschlag veröffentlicht wurde. Es waren dies somit jene 6 Personen, die beim ersten Wahlgang am Stimmzettel standen: Griss, Hofer, Hundstorfer, Lugner, Khol, Van der Bellen. Wahlbeisitzer und normale Wahlberechtigte dürfen die Wahl NICHT (!) anfechten, egal wie groß die Mißstände u. Wahlmanipulationen waren.
     Gründe für eine Wahlanfechtung hätten sein können:
* Briefwahl-Anträge mit falscher Passnummer für fremde Personen waren möglich
* Briefwahlkarten teilweise in den USA und China verspätet angekommen
* Kein bzw nur fallsweise Echtheitsprüfung der Unterschriften der eidesstattlichen Erklärungen
* Falschangaben von Van der Bellen und Hofer bei ihren eingereichten Wahlvorschlägen. (Beide haben falsche Berufsangaben gemacht. Ihr Wahlvorschlag hätte somit nicht berücksichtigt werden dürfen, womit sie nicht am Stimmzettel der Bundespräsidentenwahl hätten stehen dürfen !!! Dann wären Griss und Hundstorfer in der Stichwahl gewesen.)

Wird der Wahlgang vom 4. Dezember 2016 angefochten werden?

Derzeit gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Präsidentschaftswahl in Österreich neuerlich angefochten wird.
     Grund ist die Briefwahl. Wie die "Neue Züricher Zeitung" am 7.11.2016 aufgedeckt hat, ist es möglich, daß Briefwahlkarten in Vorarlberg lediglich mit einer falschen Reisepassnummer beantragt und an x-beliebige Firmenadresse - wo man am Schluß nicht weiß, welche Person die Wahlkarte übernommen hat - zugestellt wird. Ob die Passnummer auch zum entsprechenden Namen des Antragstellers passt, wird "nur stichprobenartig" geprüft. Laut Vorarlbergs Wahlleiter Längle gibt es für die Behörden keine gesetzliche Pflicht, die Reisepassnummer auf den Wahlkartenanträgen zu überprüfen.
     Jede Gemeinde hat andere Antragsformulare und Abwicklungsarten für die Abwicklung der Briefwahl. Deshalb weiß man gar nicht, bei wievielen Gemeinden es ein akutes Probleme in Bezug auf Wahlmanipulationen der kommenden Bundespräsidentenwahl gibt.
     Während die NZZ die Systemlücken bei Briefwahlanträgen in Vorarlberg aufdeckte, haben die Salzburger Nachrichten dieselben Systemlücken in anderen Bundesländern (NÖ, OÖ, Salzburg) entdeckt, nachgewiesen und in einem Artikel vom 7.11.2016 veröffentlicht.
     Diese bekannten Systemlücken reichen schon aus, daß der Verlierer die Wahl anfechten kann. Der Verfassungsgerichtshof müßte vermutlich die Wahlentscheidung der Wähler - aufgrund möglicher oder sogar tatsächlicher Wahlmanipulationen - neuerlich für ungültig erklären. Da stellt sich natürlich die Frage, ob man die Wahl am 4. Dezember nicht besser gleich absagen sollte und zunächst einmal alle Systemlücken bei der Briefwahl schließen sollte. Sonst fühlen sich viele Wähler gefrozzelt, wenn sie an einer Wahl teilnehmen, wo die Aufhebung mehr oder weniger vorprogrammiert ist.
     Diese ganze Problematik geht auf eine Gesetzgebung von SPÖ-ÖVP zurück und auch auf die ehemalige Innenministerin Johanna Mickl-Leitner (ÖVP). Sie war von April 2011 bis April 2016 die für Wahlen zuständige Innenministerin in Österreich. Sie hat es offenbar nicht zustande gebracht, in allen Gemeinden eine gesetzeskonforme, manipulationssichere Abwicklung für Briefwahlanträge sicherzustellen. Der nächste Wahlskandal ist also im Laufen. Das Innenministerium - unter dem neuen Innenminister Wolfgang Sobotka - bittet Mißbrauchsfälle dem Innenministerium zu melden. Es werde jedem Hinweis nachgegangen, so das BMI auf Twitter.
      Die Stadt Linz ließ inzwischen die Versendung der Wahlkarten stoppen. Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger schlägt vor, daß "in Zukunft die Wähler persönlich bei der Behörde eine Wahlkarte beantragen müssen. „Das ist die einzige Möglichkeit, Missbrauch ziemlich auszuschließen“, wenn auch die Gefahr bestehe, dass so die Wahlbeteiligung sinke, so Luger" auf orf.at am 8.11.2016.
     "In Salzburg seien von den 1100 eingegangenen Bestellungen 20 mit falschen Passnummern angekommen." laut Der Standard vom 8.11.2016.

     Wie ORF.at am 9.11.2016 berichtete, gibt es auf der Webseite www.wahlkartenantrag.at ein Datenleck.
"Suchfunktion inzwischen offline. Betroffen sind vor allem kleinere Gemeinden, die mit der Firma kooperieren. Größere Gemeinden wie Wien, Linz oder Graz verwenden für die Wahlkartenanträge eigene Systeme, hier leitet Wahlkartenantrag.at lediglich weiter. Diese Gemeinden und die dort Wahlberechtigten sind von dem Datenleck nicht betroffen. Das für Wahlen zuständige Innenministerium sprach gegenüber APA von keinem primär wahlrechtlichen, sondern datenschutzrechtlichen Problem. Das Ministerium betonte, keinen Vertrag mit dem privaten Dienstleister hinter Wahlkartenantrag.at zu haben. Das sei Sache der Gemeinden.  ..."
Wer ist der Betreiber von der Webseite www.wahlkartenantrag.at ?
   Laut deren Impressum ist das die  "Comm-Unity EDV GmbH" mit Sitz in Prof.-Rudolf-Zilli-Straße 4, 8502 Lannach, Tel.: +43 3136/800-0. Laut Artikel Der Standard vom 9.11.2016 ist an dieser Firma die ehemalige SPÖ-Nationalratsabgeordnete Irene Szep mit einem Anteil von 2,4% beteiligt.

ad Wahlverschiebung:
Der neue Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP, gelernter Musiklehrer) sah sich außer Stande, daß die Wahlwiederholung am gesetzlich festgelegten Wahltag 2. Oktober 2016 stattfand. Der Grund sind einige defekte Wahlkartenkuverts. Wieviele das sind, wird geheim gehalten. Der Innenminister (Teil der exekutiven Gewalt) wollte, daß das Parlament (legislative Gewalt) seinen Wunsch auf Wahlverschiebung der Wahlwiederholung erfüllt und im Blitztempo eine Gesetzesänderung durchführt. Das ist inzwischen auch geschehen. Alle vor dem 2.10.2016  abgegebenen Briefwahlstimmen im Zuge der Wahlwiederholung der Stichwahl sind ungültig.
   Als neuer Wahltag ist der 2. Adventsonntag, also der 4. Dezember 2016 gesetzlich fixiert worden.
Das Endergebnis der Wahl wird am 5. Dezember 2016 (Krampus-Tag) bekannt gegeben werden.
Weiters wollen SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS das Wahlergebnis dadurch verfälschen, indem man den Stichtag nach hinten verlegt und dadurch mehr 16-jährige Kinder mitwählen können, die bisher noch nicht wahlberechtigt waren. Das würde laut Meinungsumfragen die Chancen des grünen Kandidaten Van der Bellen erhöhen, die Wahl zu gewinnen. Die FPÖ stimmte - wenig überraschend - dagegen, blieb aber in der Minderheit.
Eine Wahlverschiebung der Wahlwiederholung wegen defekter Wahlkarten ist gesetzwidrig.
Laut Bundespräsidentenwahlgesetz §8 Abs. 4 ist eine Wahlverschiebung nur beim Tod eines Kandidaten vorgesehen. Dieser Fall liegt aber nicht vor. Also haben die Parlamentsparteien als Lösung im Expresstempo ein neues Gesetz beschlossen, bei dem auch gleich der Stichtag geändert wurde!  Die Gesetzesänderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes während des laufenden Wahlvorganges ist vermutlich aber rechtswidrig. Dieses neue Gesetz kann am Ende der Wahl aufgrund einer Wahlanfechtung bekämpft werden.


15.12.2016: Das amtliche Endergebnis 3. Runde

 
    Kandidat   Stimmen      % 
1.  Norbert Hofer (FPÖ)  2.124.661  46,2%
2.  Alexander Van der Bellen (Grüne)   2.472.892  53,8% 
Reihenfolge gemäß Stimmzettel.

6.399.607 Wahlberechtigten, davon  4.749.339 abgegebene Stimmen, davon 4.597.553 gültige Stimmen.
Wahlbeteiligung 74,2%.
Heute beginnt die 1-wöchige Einspruchsfrist.
=> Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl



 

1.6.2016: Die Bundeswahlbehörde beschließt ein neues Ergebnis für 2. Runde:

Das amtliche Endergebnis lautet:
 
    Kandidat   Stimmen      % 
1.  Norbert Hofer (FPÖ)  2.220.654  49,7%
2.  Alexander Van der Bellen (Grüne)   2.251.517  50,3% 
Reihenfolge gemäß Stimmzettel.

ACHTUNG: Probleme mit der Briefwahl und deren Ergebnisse:
In Summe wurden 885.437 Wahlkarten ausgegeben.
* davon im Ergebnis nicht berücksichtigten Wahlkarten (Briefwahlstimmen): 46.800 Stimmen
        Bei 37.065 Wahlkarten fehlte die Unterschrift am Wahlkartenkuvert.
        Bei 3.423 Wahlkarten fehlte das Wahlkuvert im Wahlkartenkuvert
       1.082 Wahlberechtigte verwendeten ein falsches Kuvert und wurden daher im Ergebnis nicht berücksichtigt.
       2.998 Wahlkarten kamen zu früh bei der Bundeswahlbehörde an.
            65 Wahlkarten kamen zu spät bei der Bundeswahlbehörde an.
* Von den mitgezählten Wahlkarten wurden dann zu guter Letzt noch 19.629 Stimmen als ungültig erklärt.
* Bei wievielen Briefwahlstimmen geschummelt wurde, wieviele Wahlkarten per Stimmenkauf einen anderen Besitzer fanden, wieviele Briefwahlstimmen vom Familienoberhaupt eingesammelt und selbst ausgefüllt wurden, bleibt im Dunkeln. Die Stimmabgabe in Moscheen und in islamischen Vereinen in Wien wäre auch einmal eine Recherche wert. Die Gerüchteküche brodelt jedenfalls. Zu beweisen ist das so gut wie nie, denn wer gibt schon zu, daß er oder sie einen Wahlbetrug begangen hat.
   Dem Verfassungsgerichtshof veranlaßte das bisher nicht, die Briefwahl als verfassungswidrig bzw rechtswidrig generell auzuheben. Punktuell gab es aber bei anderen Wahlen in einzelnen Gemeinden schon Wahlwiederholungen .
Mehr => Ergebnisse der BPW16


Die Ergebnisse der Wahl in der 1. Runde vom 24.4.2016:

Endergebnis inkl Briefwahlstimmen (Quelle Innenministerium)
  Kandidat   Stimmen     %
Platz 1: Norbert Hofer  1.499.971   35,1%
Platz 2: Alexander Van der Bellen      913.218   21,3%
-------------------------------------
Platz 3: Irmgard Griss     810.641  18,9%
Platz 4: Rudolf Hundstorfer     482.790  11,3%
Platz 5: Andreas Khol     475.767  11,1%
Platz 6: Richard Lugner       96.783    2,3%
Wahlberechtigte  6.382.507   Wahlbeteiligung 68,5 %

Hofer und Van der Bellen haben es in die Stichwahl am 22. Mai 2016 geschafft.
Die anderen vier Kandidaten schieden heute aus.
Mehr Infos => Ergebnisse der Wahl
  .



 
 
Kandidaten der Stichwahl Norbert Hofer Alexander Van der Bellen (VDB)
zentrales Wahlplakat / Wahlkampagne
"Heimat" paßt "sehr gut" zum Kandidaten.
(Laut Umfrage vom Meinungs- forschungsinstitut Unique research für „profil“ 12.11.2016)
          24%            14%
Alter: 45 Jahre
geboren am 2. März 1971 in Vorau
72 Jahre;
geboren am 18. Jänner 1944 in Wien
Eltern: Mutter und Vater sind Österreicher. Mutter: Estland ,  Vater: Russland
Die Eltern flüchteten im Jahr 1941 aus Estland ins (böse?) Deutsche Reich, "Nazi-Deutschland".
Ehe / Kinder: 2. Ehe, 

4 Kinder
(davon 3 Kinder aus erster Ehe).

2. Ehe, 2 Kinder aus erster Ehe.

Van der Bellen hatte schon längere Zeit eine Affäre. Der Ehebrecher ordnete seine privaten Verhältnisse erst kurz vor Bekanntgabe seiner Kandidatur zur Bundes- präsidentschaftswahl 2016 neu. Er ließ sich von seiner ersten Frau Brigitte scheiden und heiratete Ende Dez 2015 seine langjährige Affäre Doris aus dem Grünen Klub. Die linken Grünen sehen darin, wie spießig VDB geworden ist, für bürgerliche und christliche Leute bleibt das trotzdem Ehebruch. 

Höchst interessanter => Kandidaten-Vergleich der Stciwahl: Hofer - Van der Bellen



 

Wichtige Wahlinformationen zum Wahlablauf:

1. Wer darf wählen? 6.399.572 Österreicher und Österreicherinnen dürfen am 4. Dezember 2016 oder schon davor wählen.
Davon sind 3.309.645 Frauen (inklusive Mädchen) und 3.089.927 Männer (inklusive Buben).
Durch einen Gesetzestrick der Parteien SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS dürfen auch in der Zwischenzeit 16-Jahre alt gewordene Kinder den neuen österr. Präsidenten wählen.
Weiters ist die Zahl der Auslandsösterreicher um 13.709 auf 56.539 (+32%) gestiegen. (Anm.: Seltsam. Wie funktioniert die wundersame Vermehrung der Auslandsösterreicher um 32% in einem halben Jahr?).
In Summe gibt es um 17.065 mehr Wahlberechtigte, als bei den ersten beiden BPräs-Wahlgängen im heurigen Jahr. Da das Wahlergebnis sehr knapp werden kann, könnte es sein, daß diese 17.065 nachträglich zu Wahlberechtigten gemachten 16-jährigen Kinder und die neuen wahlberechtigten Auslandsösterreicher die Wahl entscheiden.

2. Der gesetzliche Wahltag für die Wahlwiederholung im Wahllokal ist nun der Sonntag, 4. Dezember 2016.
Genau genommen ist das aber nur der letzte Wahltag. In Wirklichkeit gibt es durch die Briefwahl ca 30 Wahltage. Der erste Wahltag ist jener Wahltag, wo Briefwähler die Briefwahlkarte ausgehändigt oder zugestellt bekommen. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Meist Anfang November 2016.

3. Gilt die Briefwahl diesmal? Das kann man noch nicht sagen. Das hängt davon ab,
wieviele Briefwahlkarten mit falscher Reisepassnummer beantragt wurden,
wieviele Wahlkarten an falsche Personen zugestellt wurden und überhaupt irgendwo ankommen,
wieviele Wahlkarten am Postweg-Retourweg verloren gehen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts bei der Behörde einlangen,
ob die Bezirkswahlbehörde wieder vorzeitig die Kuverts auf Unversehrtheit prüfen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts vorzeitig als nichtig gewertet werden,
ob bereits nichtige Briefwahlkarten durch Umtausch in gültige Briefwahlstimmen verwandelt werden,
wieviele rechtswidrige "Duplikate" von Wahlkarten durch Behörden ausgestellt werden,
ob es eine (gültige?, echte?) Unterschrift auf der Briefwahlkarte gibt,
ob die Briefwahl diesmal einer Wahlanfechtung standhält.
     Die Briefwahl ist sozusagen zu einer Brieflotterie geworden. Mittels Briefwahlkarten ("Brieflose"?) kann man zwischen Anfang November und 4. Dezember 2016 wählen, soferne der Brief bis 4. Dez. 17:00 Uhr bei einer Wahlbehörde oder im Wahllokal einlangt.

4. Wer oder was wird gewählt? Das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und der Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres.
(Anm.: Van der Bellen war allerdings gar nie beim Bundesheer, sondern hat sich als Universitätsprofessor um die Wehrpflicht herumgedrückt. D.h. Van der Bellen hat somit gar keine Qualifikation und Voraus- setzungen für die Bewerbung zum Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Er kandidiert aber trotzdem.)

5. Wer steht am Stimmzettel? Der Stimmzettel bleibt auch bei der verschobenen Wahlwiederholung gleich.
Am amtlichen Stimmzettel stehen schon vorgedruckt Ing. Norbert Hofer (45 Jahre) und
Dr. Alexander Van der Bellen (72 Jahre).
 

6. Falsche Berufsangaben der Kandidaten Hofer und Van der Bellen am eingereichten Wahlvorschlag:
Norbert Hofer gab als Beruf an "Flugzeugtechniker" zu sein.
                    Tatsächlicher Beruf: "Nationalratsabgeordneter".
Alexander Van der Bellen gab als Beruf an "Universitätsprofessor" zu sein:
                                        Tatsächlicher Beruf: "Pensionist" (seit 8 Jahren).
(Der bald 73-jährige Van der Bellen ist sogar Doppelpensionist und kassiert in Summe ca 8000 Euro an monatlicher Pension.)
Egal wer gewinnt, Österreich bekommt somit einen Schummelpräsidenten.
    Anm.: Eigentlich hätte die Bundeswahlbehörde die Wahlanträge mit falschen Angaben ausscheiden müssen. Dann wären Hofer und Van der Bellen gar nicht auf den Stimmzetteln der Bundespräsidentenwahl 2016 gestanden. Die Bundeswahlbehörde hat aber beide Augen zugedrückt und so die Kandidatur von Hofer und Van der Bellen ermöglicht.

7. Wer darf wählen? Nur lebende und tote Österreicher (keine EU-Bürger und sonstigen Ausländer).
Jeder, der bei der ersten Stichwahl am 22.5.2016 wählen durfte, darf dies nun wieder.
Am Wahltag bereits tote Menschen können nur dann gültig wählen, wenn sie noch vor dem Wahltag - zu Lebzeiten - mittels Briefwahl gewählt haben. Diese Stimmen bleiben gültig, auch wenn der Wähler bzw die Wählerin noch vor dem (letzten) Wahltag verstirbt.
Aufgrund eines Wahlrechtsänderungsgesetzes zwischen der ersten und zweiten Stichwahl haben SPÖ-ÖVP-Grüne-NEOS auch noch die inzwischen 16 Jahre alt gewordenen Kinder für wahlberechtigt für die 2. Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 erklärt. Damit dieser Trick 1 - der Van der Bellen helfen soll - nicht durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden kann, wurde dafür ein Verfassungsgesetz gemacht (= Trick 2).

8. Wer ist ein moralisches Vorbild? Van der Bellen als Ehebrecher sicher nicht. Er hat doch glatt seine erste Ehefrau mit der Geschäftsführerin des Grünen-Parlamentsklubs längere Zeit betrogen, ehe er sich scheiden ließ, umsattelte und schnell vor Bekanntgabe seiner Präsidentschaftskandidatur die um 20 Jahre jüngere Nebenbuhlerin heiratete. Die möglicherweise zukünftige "First Lady" Österreichs, Doris Schmidauer, wußte klarerweise während der Affäre (wienerisch:  "Pantscherl"), daß Van der Bellen noch mit seiner Ehefrau verheiratet war. Naja, sehr schlamperte Verhältnisse bei Van der Bellen.
   Hofer ist ebenfalls schon geschieden und wiederverheiratet. Wie bei ihm der Übergang von der Erst-Ehefrau auf die Zweit-Ehefrau verlief ist medial nicht bekannt.

9. Kann die Wahl manipuliert werden?    JA.
Wahlmanipulationen sind in Österreich sehr leicht möglich. Am leichtesten geht Wahlmanipulation bzw Wahlbetrug mittels Briefwahl, in den Alters- und Pflegeheimen und bei besachwalteten Personen. Die Probleme sind dem Nationalrat, dem Innenministerium und dem Verfassungsgerichtshof seit mindestens 10 Jahren bekannt. Die Mehrheit von SPÖ-ÖVP hat im Parlament (= Gesetzgebung) aber bisher die seit vielen Jahren bekannten Möglichkeiten der Wahlmanipulation nicht abschaffen wollen. Eine Verbesserung gibt es also erst bei Aufhebungen von Wahlen durch den Verfassungsgerichtshof.
     Aktuell werden sogar über Facebook Stimmen zum An- und Verkauf angeboten. Der Stimmenkauf bzw Stimmenverkauf ist verboten, mittels Briefwahl aber einfach möglich. Man braucht nur seine Briefwahlkarte weitergeben, ohne das irgendeine Wahlbehörde das bemerken würde. Die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte kann entweder vom Verkäufer bereits vorunterschrieben (= 100% gültig) sein oder der Käufer macht irgendein Krixi-Kraxi als Unterschrift. (Das wäre keine Unterschriftenfälschung, da bei einer Fantasieunterschrift ja nicht eine andere Unterschrift nachgemacht wird). Die Unterschriften auf Wahlkarten wurden bis jetzt nicht auf Echtheit überprüft und das wird sich in Zukunft auch nicht ändern. Die Wahlbehörden wissen nämlich nicht, wie sie Unterschriften auf Echtheit prüfen sollen. Und selbst wenn sie es wüßten, dann wäre eine solche Unterschriftenüberprüfung bei 800.000 Wahlkarten schlicht und ergreifen schwer durchführbar. Da würde die Stimmenauszählung mehrere Wochen dauern.
    Einmal mehr zeigt sich, daß die Briefwahl für Wahlbetrug bestens geeignet ist.
Aber immerhin geht das Innenministerium nun gegen das öffentliche Bekanntmachen von Stimmenverkauf mit Anzeigen vor. (siehe => KURIER-Artikel vom 17.11.2016). Statt das Problem des Stimmenverkaufs bei der Wurzel zu packen, versucht man nur die gröbsten Auswüchse zu unterbinden. Damit soll vermutlich der Schein einer sauberen Wahl gewahrt werden. Österreich ist eben eine Operetten-Republik. (Keinesfalls ist Österreich eine "Bananenrepublik", da in Österreich keine Bananen wachsen, sondern Äpfel, Birnen, Zwetschken und Weintrauben.)

10. Die Hotline des Innenministeriums für Fragen zur Bundespräsidentenwahl 2016 ist am Wochenende erreichbar, und zwar am Samstag, 3. Dezember, von 7.30 - 17.00 Uhr, und am Sonntag, 4. Dez. von 8 - 17 Uhr.
Hotline: Inland (gebührenfrei) Telefon: 0800 202220


Meldungen und Nachwehen zur BP-Wahl 2016:

14.10.2021: OGH entschied über Kostentragung der Wahlwiederholung.
"Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut „Presse“ erstmals entschieden, dass ein steirischer Wahlleiter-Stellvertreter die Republik für die zusätzlichen Kosten entschädigen muss. Verantwortlichen in 13 anderen Wahlbezirken, in denen der VfGH Unregelmäßigkeiten feststellte, könnte das auch drohen. ... Die Finanzprokuratur – die die Gesamtkosten der österreichweiten Wahlwiederholung mit rund acht Millionen Euro berechnete. ..."
Qu. => orf.at vom 14.10.2021

26.5.2020: Bezirkshauptmann von Hermargor letztinstanzlich verurteilt.
"Der Bezirkshauptmann von Hermagor in Kärnten, Heinz Pansi, ist in Zusammenhang mit der Bundespräsidentschaftsstichwahl im Mai 2016 der falschen Beurkundung schuldig gesprochen worden. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurde er jedoch freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil des Landesgerichts. ... Die 150 Tagsätze ergeben für Pansi eine Strafe 15.000 Euro und für den Verwaltungsdirektor 9.300 Euro. ..." Qu.: ORF.at vom 26.5.2020

26.5.2020: FPÖ scheitert mit Schadenersatzklage nun auch vor OGH.
"Die Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016 ist nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. ... Wie aber der OGH in seiner nun veröffentlichten Entscheidung begründet, sei durch die Bestimmungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes kein „gesetzlich intendierter Schutz von Spendern“ erkennbar. Die Bestimmungen zielten vielmehr darauf ab, den Wählerwillen zu schützen sowie die „Umsetzung der Wahlgrundsätze der freien und geheimen Wahl“ sicherzustellen. ... Nach Ansicht der Freiheitlichen war für die Aufhebung und die Verschiebung jeweils schuldhaftes Fehlverhalten von Bundesorganen bei Durchführung bzw. Vorbereitung der Wahlgänge die Ursache gewesen. ..." Qu. ORF.at vom 26.5.2020

16.1.2020: Bezirkshauptmann von Wolfsberg zu Geldstrafe verurteilt.
"Zu zwei Schuldsprüchen ist es im vierten Prozess im Zusammenhang mit der aufgehobenen Hofburg-Stichwahl gekommen. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan und ein leitender Beamter wurden wegen falscher Beurkundung zu Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. ... Der Leiter der Wahlbehörde, Bezirkshauptmann Georg Fejan, fasste 180 Tagessätze zu je 60 Euro aus, er muss also 10.800 Euro bezahlen. Der zweite Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen zu je 100 Euro, also zu 18.000 Euro Geldstrafe, verurteilt. ..." Qu. ORF.at vom 16.1.2020

2.7.2019: Bundespräsidenten-Stichwahl: Diversion für den Bezirkswahlleiter von Freistadt
"Nach Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 hat sich heute das Schöffengericht in Linz für eine Diversion in Höhe von 2.750 Euro gegen den Bezirkswahlleiter von Freistadt ausgesprochen. Er hatte vorzeitig bereits am Sonntagabend die Briefwahlkarten ausgezählt. Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversion aus generalpräventiven Gründen ab. ..."
Quelle: ORF.at vom 2.7.2019

10.12.2018: FPÖ klagt Republik Österreich auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz.
Laut Presseaussendung der FPÖ reichte der Bundesvorstand der Freiheitlichen Partei Österreichs eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich ein. Eingeklagt wird die Schadenssumme, die wegen der von Wahlbehörden verschuldeten Wahlwiederholung der Bundespräsidentschaftswahl 2016 verursacht wurde. Wann die Klage genau eingereicht wurde, gab weder die FPÖ, noch der damlige Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer bekannt.
Der letztlich siegreiche und jetzige Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen will seinen Schaden angeblich nicht einklagen. Die schwer angeschlagene Grüne Partei Österreichs könnte gar nicht klagen, da ja Van der Bellen als nicht-grüner parteiunanhängiger Kandidat antrat.

26.7.2018: Erste Schuldsprüche zu Wahlmanipulationen bei der Bundespräsidentenwahl 2016
Heute wurden die ersten 9 Täter gerichtlich verurteilt, darunter auch Bürgermeister Albel (SPÖ).
Zuvor bekannten sich bereits 8 Wahlbeisitzer für schuldig.
=> Wahlanfechtung & Schuldsprüche zur Bundespräsidentenwahl

21.4.2017: 4 Monate nach der Wahl wird bekannt:
War das Frau Gertrude-Video mit der Wahlempfehlung für Van der Bellen eine Auftragsarbeit von einer Werbeagentur?
"... Der Van der Bellen-Wahlkampf hat ein goldenes Nachspiel: Die Werbeagentur Jung von Matt/Donau bekam am Donnerstag eine Auszeichnung für ihre Arbeit "Frau Gertrude". DerCreativ Club Austria verlieh der Arbeit den Jurypreis, den "Grand Prix". ..."
=> KURIER vom 21.4.2017

27.3.2017: Hofburgwahl: Strafrechtliche Ermittlungen gegen 246 Personen
Gegen 246 Personen (Anm.: Mitglieder von Wahlbehörden) wird alleine durch die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl ermittelt. Gegen sie besteht vor allem der Verdacht des Amtsmissbrauchs bzw. der Falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (11021/AB vom 27.03.2017 zu 11485/J (XXV.GP)) des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hervor. Von  den  246  bekannten  Beschuldigten/Verdächtigen,  gegen  die  ein  Ermittlungsverfahren anhängig ist, wird dieses wegen der folgenden Tatbestände geführt,
und zwar gegen
• 112 Personen wegen § 302 Abs. 1 StGB,
• 112 Personen wegen § 311 StGB,
•   18 Personen wegen § 302 Abs. 1 und § 311 StGB,
•     1 Person wegen § 302 Abs. 1 und § 288 Abs. 1 StGB,
•     1 Person wegen § 302 Abs. 1 und § 310 Abs. 1 StGB und
•     2 Personen wegen § 302 Abs. 1 und § 263 StGB.

13.2.2017: Erste Auslandsreise des österreichischen Bundespräsidenten führte nach Brüssel
Der große EU-Beschwörer und EU-Befürworter Van der Beller begann heute seinen 2-tägigen Besuch bei der EU in Brüssel. Er ist sich aber nicht sicher, ob die EU überhaupt "Ausland" sei.

26.1.2017: Angelobung des neuen österreichischen Bundespräsidenten
Am 26. Jänner wurde der neue österreichische Bundespräsident angelobt.
Die Angelobung fand im Reichsratssaal des österreichischen Parlaments in Wien statt.
Amtssitz des österreichischen Bundespräsidenten ist die Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg.

Infos => Medienberichte zur Bundespräsidentenwahl 2016 .


www.bundespraesidentschaftswahl.at / 2016