Wird der Wahlgang vom 4. Dezember 2016 angefochten werden?
Derzeit gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß die
Präsidentschaftswahl in Österreich neuerlich angefochten wird.
Grund ist die Briefwahl. Wie die "Neue
Züricher Zeitung" am 7.11.2016 aufgedeckt hat, ist es möglich,
daß Briefwahlkarten in Vorarlberg lediglich mit
einer falschen Reisepassnummer beantragt und an x-beliebige Firmenadresse
-
wo man am Schluß nicht weiß, welche Person die Wahlkarte übernommen
hat - zugestellt wird. Ob die Passnummer auch zum entsprechenden
Namen des Antragstellers passt, wird "nur stichprobenartig" geprüft.
Laut Vorarlbergs Wahlleiter Längle gibt es für die Behörden
keine gesetzliche Pflicht, die Reisepassnummer auf den Wahlkartenanträgen
zu überprüfen.
Jede Gemeinde hat andere Antragsformulare
und Abwicklungsarten für die Abwicklung der Briefwahl. Deshalb weiß
man gar nicht, bei wievielen Gemeinden es ein akutes Probleme in Bezug
auf Wahlmanipulationen der kommenden Bundespräsidentenwahl gibt.
Während die NZZ die Systemlücken
bei Briefwahlanträgen in Vorarlberg aufdeckte, haben die Salzburger
Nachrichten dieselben Systemlücken in anderen Bundesländern (NÖ,
OÖ, Salzburg) entdeckt, nachgewiesen und in einem Artikel
vom 7.11.2016 veröffentlicht.
Diese bekannten Systemlücken reichen
schon aus, daß der Verlierer die Wahl anfechten kann. Der Verfassungsgerichtshof
müßte vermutlich die Wahlentscheidung der Wähler - aufgrund
möglicher oder sogar tatsächlicher Wahlmanipulationen - neuerlich
für ungültig erklären. Da stellt sich natürlich die
Frage, ob man die Wahl am 4. Dezember nicht besser gleich absagen sollte
und zunächst einmal alle Systemlücken bei der Briefwahl schließen
sollte. Sonst fühlen sich viele Wähler gefrozzelt, wenn sie an
einer Wahl teilnehmen, wo die Aufhebung mehr oder weniger vorprogrammiert
ist.
Diese ganze Problematik geht auf eine Gesetzgebung
von SPÖ-ÖVP zurück und auch auf die ehemalige Innenministerin
Johanna
Mickl-Leitner (ÖVP). Sie war von April 2011 bis April 2016 die
für Wahlen zuständige Innenministerin in Österreich. Sie
hat es offenbar nicht zustande gebracht, in allen Gemeinden eine gesetzeskonforme,
manipulationssichere Abwicklung für Briefwahlanträge sicherzustellen.
Der nächste Wahlskandal ist also im Laufen. Das Innenministerium -
unter dem neuen Innenminister Wolfgang Sobotka - bittet Mißbrauchsfälle
dem Innenministerium zu melden. Es werde jedem Hinweis nachgegangen, so
das BMI auf Twitter.
Die Stadt Linz ließ inzwischen
die Versendung der Wahlkarten stoppen. Der Linzer Bürgermeister
Klaus
Luger schlägt vor, daß "in Zukunft die Wähler persönlich
bei der Behörde eine Wahlkarte beantragen müssen. „Das ist
die einzige Möglichkeit, Missbrauch ziemlich auszuschließen“,
wenn auch die Gefahr bestehe, dass so die Wahlbeteiligung sinke, so Luger"
auf orf.at am 8.11.2016.
"In Salzburg seien von den 1100 eingegangenen
Bestellungen 20 mit falschen Passnummern angekommen." laut Der
Standard vom 8.11.2016.
Wie ORF.at
am 9.11.2016 berichtete, gibt es auf der Webseite www.wahlkartenantrag.at
ein Datenleck.
"Suchfunktion inzwischen offline. Betroffen sind vor allem kleinere
Gemeinden, die mit der Firma kooperieren. Größere Gemeinden
wie Wien, Linz oder Graz verwenden für die Wahlkartenanträge
eigene Systeme, hier leitet Wahlkartenantrag.at lediglich weiter. Diese
Gemeinden und die dort Wahlberechtigten sind von dem Datenleck nicht betroffen.
Das für Wahlen zuständige Innenministerium sprach gegenüber
APA von keinem primär wahlrechtlichen, sondern datenschutzrechtlichen
Problem. Das Ministerium betonte, keinen Vertrag mit dem privaten Dienstleister
hinter Wahlkartenantrag.at zu haben. Das sei Sache der Gemeinden.
..."
Wer ist der Betreiber von der Webseite www.wahlkartenantrag.at ?
Laut deren Impressum ist das die "Comm-Unity EDV
GmbH" mit Sitz in Prof.-Rudolf-Zilli-Straße 4, 8502 Lannach, Tel.:
+43 3136/800-0. Laut Artikel Der
Standard vom 9.11.2016 ist an dieser Firma die ehemalige SPÖ-Nationalratsabgeordnete
Irene Szep mit einem Anteil von 2,4% beteiligt.
ad Wahlverschiebung:
Der neue Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP, gelernter Musiklehrer)
sah sich außer Stande, daß die Wahlwiederholung am gesetzlich
festgelegten Wahltag 2. Oktober 2016 stattfand. Der Grund sind einige defekte
Wahlkartenkuverts. Wieviele das sind, wird geheim gehalten. Der Innenminister
(Teil der exekutiven Gewalt) wollte, daß das Parlament (legislative
Gewalt) seinen Wunsch auf Wahlverschiebung der Wahlwiederholung erfüllt
und im Blitztempo eine Gesetzesänderung durchführt. Das ist inzwischen
auch geschehen. Alle vor dem 2.10.2016 abgegebenen Briefwahlstimmen
im Zuge der Wahlwiederholung der Stichwahl sind ungültig.
Als neuer Wahltag ist der 2. Adventsonntag, also der 4.
Dezember 2016 gesetzlich fixiert worden.
Das Endergebnis der Wahl wird am 5. Dezember 2016 (Krampus-Tag) bekannt
gegeben werden.
Weiters wollen SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS das Wahlergebnis
dadurch verfälschen, indem man den Stichtag nach hinten verlegt und
dadurch mehr 16-jährige Kinder mitwählen können, die bisher
noch nicht wahlberechtigt waren. Das würde laut Meinungsumfragen die
Chancen des grünen Kandidaten Van der Bellen erhöhen, die Wahl
zu gewinnen. Die FPÖ stimmte - wenig überraschend - dagegen,
blieb aber in der Minderheit.
Eine Wahlverschiebung der Wahlwiederholung
wegen defekter Wahlkarten ist gesetzwidrig.
Laut Bundespräsidentenwahlgesetz
§8 Abs. 4 ist eine Wahlverschiebung nur beim Tod eines Kandidaten
vorgesehen. Dieser Fall liegt aber nicht vor. Also haben die Parlamentsparteien
als Lösung im Expresstempo ein neues Gesetz beschlossen, bei dem auch
gleich der Stichtag geändert wurde!
Die Gesetzesänderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes während
des laufenden Wahlvorganges ist vermutlich aber rechtswidrig. Dieses
neue Gesetz kann am Ende der Wahl aufgrund einer Wahlanfechtung bekämpft
werden.
Kandidat | Stimmen | % | |
1. | Norbert Hofer (FPÖ) | 2.124.661 | 46,2% |
2. | Alexander Van der Bellen (Grüne) | 2.472.892 | 53,8% |
6.399.607 Wahlberechtigten, davon 4.749.339 abgegebene Stimmen,
davon 4.597.553 gültige Stimmen.
Wahlbeteiligung 74,2%.
Heute beginnt die 1-wöchige Einspruchsfrist.
=> Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl
Kandidat | Stimmen | % | |
1. | Norbert Hofer (FPÖ) | 2.220.654 | 49,7% |
2. | Alexander Van der Bellen (Grüne) | 2.251.517 | 50,3% |
ACHTUNG: Probleme mit der Briefwahl und deren
Ergebnisse:
In Summe wurden 885.437 Wahlkarten ausgegeben.
* davon im Ergebnis nicht berücksichtigten
Wahlkarten (Briefwahlstimmen): 46.800
Stimmen
Bei 37.065 Wahlkarten
fehlte
die Unterschrift am Wahlkartenkuvert.
Bei 3.423 Wahlkarten fehlte
das Wahlkuvert im Wahlkartenkuvert
1.082 Wahlberechtigte verwendeten
ein
falsches Kuvert und wurden daher im Ergebnis nicht berücksichtigt.
2.998 Wahlkarten kamen zu früh
bei der Bundeswahlbehörde an.
65 Wahlkarten kamen zu spät bei der Bundeswahlbehörde
an.
* Von den mitgezählten Wahlkarten wurden dann zu guter Letzt noch
19.629
Stimmen als ungültig erklärt.
* Bei wievielen Briefwahlstimmen geschummelt
wurde, wieviele Wahlkarten per Stimmenkauf einen anderen Besitzer
fanden, wieviele Briefwahlstimmen vom Familienoberhaupt eingesammelt und
selbst ausgefüllt wurden, bleibt im Dunkeln. Die Stimmabgabe in Moscheen
und in islamischen Vereinen in Wien wäre auch einmal eine Recherche
wert. Die Gerüchteküche brodelt jedenfalls. Zu beweisen ist das
so gut wie nie, denn wer gibt schon zu, daß er oder sie einen Wahlbetrug
begangen hat.
Dem Verfassungsgerichtshof veranlaßte das bisher
nicht, die Briefwahl als verfassungswidrig bzw rechtswidrig generell auzuheben.
Punktuell gab es aber bei anderen Wahlen in einzelnen Gemeinden schon Wahlwiederholungen
.
Mehr => Ergebnisse der BPW16
Kandidat | Stimmen | % | |
Platz 1: | Norbert Hofer | 1.499.971 | 35,1% |
Platz 2: | Alexander Van der Bellen | 913.218 | 21,3% |
------------------------------------- | |||
Platz 3: | Irmgard Griss | 810.641 | 18,9% |
Platz 4: | Rudolf Hundstorfer | 482.790 | 11,3% |
Platz 5: | Andreas Khol | 475.767 | 11,1% |
Platz 6: | Richard Lugner | 96.783 | 2,3% |
Hofer und
Van
der Bellen haben es in die Stichwahl am
22. Mai 2016 geschafft.
Die anderen vier Kandidaten schieden heute aus.
Mehr Infos => Ergebnisse
der Wahl
.
Kandidaten der Stichwahl | Norbert Hofer | Alexander Van der Bellen (VDB) |
zentrales Wahlplakat / Wahlkampagne | ||
"Heimat" paßt "sehr gut" zum Kandidaten.
(Laut Umfrage vom Meinungs- forschungsinstitut Unique research für „profil“ 12.11.2016) |
24% | 14% |
Alter: | 45 Jahre;
geboren am 2. März 1971 in Vorau |
72 Jahre;
geboren am 18. Jänner 1944 in Wien |
Eltern: | Mutter und Vater sind Österreicher. | Mutter: Estland , Vater: Russland
Die Eltern flüchteten im Jahr 1941 aus Estland ins (böse?) Deutsche Reich, "Nazi-Deutschland". |
Ehe / Kinder: | 2. Ehe,
4 Kinder
|
2. Ehe, 2 Kinder aus erster Ehe.
Van der Bellen hatte schon längere Zeit eine Affäre. Der Ehebrecher ordnete seine privaten Verhältnisse erst kurz vor Bekanntgabe seiner Kandidatur zur Bundes- präsidentschaftswahl 2016 neu. Er ließ sich von seiner ersten Frau Brigitte scheiden und heiratete Ende Dez 2015 seine langjährige Affäre Doris aus dem Grünen Klub. Die linken Grünen sehen darin, wie spießig VDB geworden ist, für bürgerliche und christliche Leute bleibt das trotzdem Ehebruch. |
Höchst interessanter => Kandidaten-Vergleich der Stciwahl: Hofer - Van der Bellen
Wichtige Wahlinformationen zum Wahlablauf:
1. Wer darf wählen? 6.399.572 Österreicher und Österreicherinnen
dürfen am 4. Dezember 2016 oder schon davor wählen.
Davon sind 3.309.645 Frauen (inklusive Mädchen) und 3.089.927
Männer (inklusive Buben).
Durch einen Gesetzestrick der Parteien SPÖ, ÖVP, Grüne
und NEOS dürfen auch in der Zwischenzeit 16-Jahre alt gewordene Kinder
den neuen österr. Präsidenten wählen.
Weiters ist die Zahl der Auslandsösterreicher um 13.709 auf 56.539
(+32%) gestiegen. (Anm.: Seltsam. Wie funktioniert die wundersame Vermehrung
der Auslandsösterreicher um 32% in einem halben Jahr?).
In Summe gibt es um 17.065 mehr Wahlberechtigte, als bei den ersten
beiden BPräs-Wahlgängen im heurigen Jahr. Da das Wahlergebnis
sehr knapp werden kann, könnte es sein, daß diese 17.065 nachträglich
zu Wahlberechtigten gemachten 16-jährigen Kinder und die neuen wahlberechtigten
Auslandsösterreicher die Wahl entscheiden.
2. Der gesetzliche Wahltag für
die Wahlwiederholung im Wahllokal ist nun der Sonntag,
4.
Dezember 2016.
Genau genommen ist das aber nur der letzte Wahltag.
In Wirklichkeit gibt es durch die Briefwahl ca 30 Wahltage. Der erste Wahltag
ist jener Wahltag, wo Briefwähler die Briefwahlkarte ausgehändigt
oder zugestellt bekommen. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Meist Anfang November 2016.
3. Gilt die Briefwahl diesmal? Das kann
man noch nicht sagen. Das hängt davon ab,
wieviele Briefwahlkarten
mit falscher Reisepassnummer beantragt wurden,
wieviele Wahlkarten an falsche Personen zugestellt
wurden und überhaupt irgendwo ankommen,
wieviele Wahlkarten am Postweg-Retourweg verloren
gehen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts bei der
Behörde einlangen,
ob die Bezirkswahlbehörde wieder vorzeitig
die Kuverts auf Unversehrtheit prüfen,
wieviele schadhafte Briefwahlkuverts vorzeitig
als nichtig gewertet werden,
ob bereits nichtige Briefwahlkarten durch Umtausch
in gültige Briefwahlstimmen verwandelt werden,
wieviele rechtswidrige "Duplikate" von Wahlkarten
durch Behörden ausgestellt werden,
ob es eine (gültige?, echte?) Unterschrift
auf der Briefwahlkarte gibt,
ob die Briefwahl diesmal einer Wahlanfechtung
standhält.
Die Briefwahl ist sozusagen
zu einer Brieflotterie geworden. Mittels Briefwahlkarten ("Brieflose"?)
kann man zwischen Anfang November und 4. Dezember 2016 wählen, soferne
der Brief bis 4. Dez. 17:00 Uhr bei einer Wahlbehörde oder im Wahllokal
einlangt.
4. Wer oder was wird gewählt?
Das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und der Oberbefehlshaber
des österreichischen Bundesheeres.
(Anm.: Van der Bellen war allerdings gar nie beim Bundesheer, sondern
hat sich als Universitätsprofessor um die Wehrpflicht herumgedrückt.
D.h. Van der Bellen hat somit gar keine Qualifikation und Voraus- setzungen
für die Bewerbung zum Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Er kandidiert
aber trotzdem.)
5. Wer steht am Stimmzettel? Der
Stimmzettel bleibt auch bei der verschobenen Wahlwiederholung gleich.
Am amtlichen Stimmzettel stehen schon vorgedruckt Ing. Norbert
Hofer (45 Jahre) und
Dr. Alexander Van der Bellen
(72 Jahre).
6. Falsche Berufsangaben der Kandidaten Hofer und Van der Bellen
am eingereichten Wahlvorschlag:
Norbert Hofer gab als Beruf an "Flugzeugtechniker"
zu sein.
Tatsächlicher Beruf: "Nationalratsabgeordneter".
Alexander Van der Bellen gab als Beruf an "Universitätsprofessor"
zu sein:
Tatsächlicher Beruf: "Pensionist" (seit 8 Jahren).
(Der bald 73-jährige Van der Bellen ist sogar Doppelpensionist
und kassiert in Summe ca 8000 Euro an monatlicher Pension.)
Egal wer gewinnt, Österreich bekommt somit einen Schummelpräsidenten.
Anm.: Eigentlich hätte die Bundeswahlbehörde
die Wahlanträge mit falschen Angaben ausscheiden müssen. Dann
wären Hofer und Van der Bellen gar nicht auf den Stimmzetteln der
Bundespräsidentenwahl 2016 gestanden. Die Bundeswahlbehörde hat
aber beide Augen zugedrückt und so die Kandidatur von Hofer und Van
der Bellen ermöglicht.
7. Wer darf wählen? Nur lebende
und tote Österreicher (keine EU-Bürger und sonstigen Ausländer).
Jeder, der bei der ersten Stichwahl am 22.5.2016 wählen durfte,
darf dies nun wieder.
Am Wahltag bereits tote Menschen können nur dann gültig wählen,
wenn sie noch vor dem Wahltag - zu Lebzeiten - mittels Briefwahl gewählt
haben. Diese Stimmen bleiben gültig, auch wenn der Wähler bzw
die Wählerin noch vor dem (letzten) Wahltag verstirbt.
Aufgrund eines Wahlrechtsänderungsgesetzes zwischen der ersten
und zweiten Stichwahl haben SPÖ-ÖVP-Grüne-NEOS auch noch
die inzwischen 16 Jahre alt gewordenen Kinder für wahlberechtigt für
die 2. Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 erklärt. Damit
dieser Trick 1 - der Van der Bellen helfen soll - nicht durch den Verfassungsgerichtshof
aufgehoben werden kann, wurde dafür ein Verfassungsgesetz gemacht
(= Trick 2).
8. Wer ist ein moralisches Vorbild? Van
der Bellen als Ehebrecher sicher nicht. Er hat doch glatt seine
erste Ehefrau mit der Geschäftsführerin des Grünen-Parlamentsklubs
längere Zeit betrogen, ehe er sich scheiden ließ, umsattelte
und schnell vor Bekanntgabe seiner Präsidentschaftskandidatur die
um 20 Jahre jüngere Nebenbuhlerin heiratete. Die möglicherweise
zukünftige "First Lady" Österreichs, Doris Schmidauer, wußte
klarerweise während der Affäre (wienerisch: "Pantscherl"),
daß Van der Bellen noch mit seiner Ehefrau verheiratet war. Naja,
sehr schlamperte Verhältnisse bei Van der Bellen.
Hofer ist ebenfalls schon geschieden und wiederverheiratet.
Wie bei ihm der Übergang von der Erst-Ehefrau auf die Zweit-Ehefrau
verlief ist medial nicht bekannt.
9. Kann die Wahl manipuliert werden? JA.
Wahlmanipulationen sind in Österreich sehr leicht möglich.
Am leichtesten geht Wahlmanipulation bzw Wahlbetrug mittels Briefwahl,
in den Alters- und Pflegeheimen und bei besachwalteten Personen. Die Probleme
sind dem Nationalrat, dem Innenministerium und dem Verfassungsgerichtshof
seit mindestens 10 Jahren bekannt. Die Mehrheit von SPÖ-ÖVP hat
im Parlament (= Gesetzgebung) aber bisher die seit vielen Jahren bekannten
Möglichkeiten der Wahlmanipulation nicht abschaffen wollen. Eine Verbesserung
gibt es also erst bei Aufhebungen von Wahlen durch den Verfassungsgerichtshof.
Aktuell werden sogar über Facebook Stimmen
zum An- und Verkauf angeboten. Der Stimmenkauf bzw Stimmenverkauf
ist verboten, mittels Briefwahl aber einfach möglich. Man braucht
nur seine Briefwahlkarte weitergeben, ohne das irgendeine Wahlbehörde
das bemerken würde. Die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte
kann entweder vom Verkäufer bereits vorunterschrieben (= 100%
gültig) sein oder der Käufer macht irgendein Krixi-Kraxi als
Unterschrift. (Das wäre keine Unterschriftenfälschung, da
bei einer Fantasieunterschrift ja nicht eine andere Unterschrift nachgemacht
wird). Die Unterschriften auf Wahlkarten wurden bis jetzt nicht auf
Echtheit überprüft und das wird sich in Zukunft auch nicht
ändern. Die Wahlbehörden wissen nämlich nicht, wie sie Unterschriften
auf Echtheit prüfen sollen. Und selbst wenn sie es wüßten,
dann wäre eine solche Unterschriftenüberprüfung bei 800.000
Wahlkarten schlicht und ergreifen schwer durchführbar. Da würde
die Stimmenauszählung mehrere Wochen dauern.
Einmal mehr zeigt sich, daß die Briefwahl
für Wahlbetrug bestens geeignet ist.
Aber immerhin geht das Innenministerium nun gegen das öffentliche
Bekanntmachen von Stimmenverkauf mit Anzeigen vor. (siehe => KURIER-Artikel
vom 17.11.2016). Statt das Problem des Stimmenverkaufs bei der Wurzel
zu packen, versucht man nur die gröbsten Auswüchse zu unterbinden.
Damit soll vermutlich der Schein einer sauberen Wahl gewahrt werden. Österreich
ist eben eine Operetten-Republik. (Keinesfalls ist Österreich eine
"Bananenrepublik", da in Österreich keine Bananen wachsen, sondern
Äpfel, Birnen, Zwetschken und Weintrauben.)
10. Die Hotline des Innenministeriums für Fragen zur Bundespräsidentenwahl
2016 ist am Wochenende erreichbar, und zwar am Samstag, 3. Dezember, von
7.30 - 17.00 Uhr, und am Sonntag, 4. Dez. von 8 - 17 Uhr.
Hotline: Inland (gebührenfrei) Telefon:
0800 202220
Meldungen und Nachwehen zur BP-Wahl 2016:
14.10.2021: OGH entschied über Kostentragung der Wahlwiederholung.
"Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut „Presse“ erstmals entschieden,
dass ein steirischer Wahlleiter-Stellvertreter die Republik für die
zusätzlichen Kosten entschädigen muss. Verantwortlichen in 13
anderen Wahlbezirken, in denen der VfGH Unregelmäßigkeiten feststellte,
könnte das auch drohen. ... Die Finanzprokuratur – die die Gesamtkosten
der österreichweiten Wahlwiederholung mit rund acht Millionen Euro
berechnete. ..."
Qu. => orf.at vom 14.10.2021
26.5.2020: Bezirkshauptmann von Hermargor letztinstanzlich verurteilt.
"Der Bezirkshauptmann von Hermagor in Kärnten, Heinz Pansi,
ist in Zusammenhang mit der Bundespräsidentschaftsstichwahl im Mai
2016 der falschen Beurkundung schuldig gesprochen worden. Vom Vorwurf des
Amtsmissbrauchs wurde er jedoch freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof
bestätigte das Urteil des Landesgerichts. ... Die 150 Tagsätze
ergeben für Pansi eine Strafe 15.000 Euro und für den Verwaltungsdirektor
9.300 Euro. ..." Qu.: ORF.at
vom 26.5.2020
26.5.2020: FPÖ scheitert mit Schadenersatzklage nun auch vor
OGH.
"Die Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik wegen der
Bundespräsidentenwahl 2016 ist nun auch vor dem Obersten Gerichtshof
(OGH) gescheitert. ... Wie aber der OGH in seiner nun veröffentlichten
Entscheidung begründet, sei durch die Bestimmungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes
kein „gesetzlich intendierter Schutz von Spendern“ erkennbar. Die Bestimmungen
zielten vielmehr darauf ab, den Wählerwillen zu schützen sowie
die „Umsetzung der Wahlgrundsätze der freien und geheimen Wahl“ sicherzustellen.
... Nach Ansicht der Freiheitlichen war für die Aufhebung und die
Verschiebung jeweils schuldhaftes Fehlverhalten von Bundesorganen bei Durchführung
bzw. Vorbereitung der Wahlgänge die Ursache gewesen. ..." Qu.
ORF.at
vom 26.5.2020
16.1.2020: Bezirkshauptmann von Wolfsberg zu Geldstrafe verurteilt.
"Zu zwei Schuldsprüchen ist es im vierten Prozess im Zusammenhang
mit der aufgehobenen Hofburg-Stichwahl gekommen. Der Wolfsberger Bezirkshauptmann
Georg Fejan und ein leitender Beamter wurden wegen falscher Beurkundung
zu Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. ...
Der Leiter der Wahlbehörde, Bezirkshauptmann Georg Fejan, fasste 180
Tagessätze zu je 60 Euro aus, er muss also 10.800 Euro bezahlen. Der
zweite Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen zu je 100 Euro, also zu
18.000 Euro Geldstrafe, verurteilt. ..." Qu. ORF.at
vom 16.1.2020
2.7.2019: Bundespräsidenten-Stichwahl: Diversion für den
Bezirkswahlleiter von Freistadt
"Nach Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl
im Mai 2016 hat sich heute das Schöffengericht in Linz für eine
Diversion in Höhe von 2.750 Euro gegen den Bezirkswahlleiter von Freistadt
ausgesprochen. Er hatte vorzeitig bereits am Sonntagabend die Briefwahlkarten
ausgezählt. Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversion aus generalpräventiven
Gründen ab. ..."
Quelle: ORF.at vom
2.7.2019
10.12.2018: FPÖ klagt Republik Österreich auf 3,4 Millionen
Euro Schadenersatz.
Laut Presseaussendung der FPÖ reichte der Bundesvorstand der Freiheitlichen
Partei Österreichs eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich
ein. Eingeklagt wird die Schadenssumme, die wegen der von Wahlbehörden
verschuldeten Wahlwiederholung der Bundespräsidentschaftswahl 2016
verursacht wurde. Wann die Klage genau eingereicht wurde, gab weder die
FPÖ, noch der damlige Bundespräsidentschaftskandidat Norbert
Hofer bekannt.
Der letztlich siegreiche und jetzige Bundespräsident Dr. Alexander
Van der Bellen will seinen Schaden angeblich nicht einklagen. Die schwer
angeschlagene Grüne Partei Österreichs könnte gar nicht
klagen, da ja Van der Bellen als nicht-grüner parteiunanhängiger
Kandidat antrat.
26.7.2018: Erste Schuldsprüche zu Wahlmanipulationen bei der
Bundespräsidentenwahl 2016
Heute wurden die ersten 9 Täter gerichtlich verurteilt, darunter
auch Bürgermeister Albel (SPÖ).
Zuvor bekannten sich bereits 8 Wahlbeisitzer für schuldig.
=> Wahlanfechtung & Schuldsprüche
zur Bundespräsidentenwahl
21.4.2017: 4 Monate nach der Wahl wird bekannt:
War das Frau Gertrude-Video mit der Wahlempfehlung für
Van der Bellen eine Auftragsarbeit von einer Werbeagentur?
"... Der Van der Bellen-Wahlkampf hat ein goldenes Nachspiel: Die
Werbeagentur Jung von Matt/Donau bekam am Donnerstag eine Auszeichnung
für ihre Arbeit "Frau Gertrude". DerCreativ Club Austria verlieh der
Arbeit den Jurypreis, den "Grand Prix". ..."
=> KURIER
vom 21.4.2017
27.3.2017: Hofburgwahl: Strafrechtliche Ermittlungen gegen 246 Personen
Gegen 246 Personen (Anm.: Mitglieder von Wahlbehörden) wird alleine
durch die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen
und Korruption im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl
ermittelt. Gegen sie besteht vor allem der Verdacht des Amtsmissbrauchs
bzw. der Falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Das geht aus der
Beantwortung
einer parlamentarischen
Anfrage (11021/AB vom 27.03.2017 zu 11485/J (XXV.GP)) des Grünen
Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter
(ÖVP) hervor. Von den 246 bekannten Beschuldigten/Verdächtigen,
gegen die ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
wird dieses wegen der folgenden Tatbestände geführt,
und zwar gegen
• 112 Personen wegen § 302 Abs. 1 StGB,
• 112 Personen wegen § 311 StGB,
• 18 Personen wegen § 302 Abs. 1 und § 311 StGB,
• 1 Person wegen § 302 Abs. 1 und §
288 Abs. 1 StGB,
• 1 Person wegen § 302 Abs. 1 und §
310 Abs. 1 StGB und
• 2 Personen wegen § 302 Abs. 1 und §
263 StGB.
13.2.2017: Erste Auslandsreise des österreichischen Bundespräsidenten
führte nach Brüssel
Der große EU-Beschwörer und EU-Befürworter Van der
Beller begann heute seinen 2-tägigen Besuch bei der EU in Brüssel.
Er ist sich aber nicht sicher, ob die EU überhaupt "Ausland" sei.
26.1.2017: Angelobung des neuen österreichischen Bundespräsidenten
Am 26. Jänner wurde der neue österreichische Bundespräsident
angelobt.
Die Angelobung fand im Reichsratssaal des österreichischen Parlaments
in Wien statt.
Amtssitz des österreichischen Bundespräsidenten ist die Präsidentschaftskanzlei
in der Wiener Hofburg.
Infos => Medienberichte zur Bundespräsidentenwahl 2016 .
www.bundespraesidentschaftswahl.at / 2016 |